Was erledige ich wo?
Sie ziehen um oder Sie haben ein Kind bekommen? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.
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Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht demjenigen, der einen Zahlungsanspruch hat, diesen Anspruch auf einfache und schnelle Weise geltend zu machen und einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu erhalten.
Das Mahnverfahren ist besonders geeignet für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, über die kein Streit besteht. Die Beteiligten können so ein aufwendiges gerichtliches Klageverfahren vermeiden.
Voraussetzung für das Mahnverfahren ist, dass
Einen Mahnbescheid zu beantragen ist nur dann sinnvoll, wenn Sie davon ausgehen können, dass der Schuldner keine Einwände gegen Ihren Anspruch vorbringen wird.
Erhebt der Schuldner gegen den ihm zugestellten Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch, wird das Mahnverfahren auf Antrag einer Partei in ein reguläres ("streitiges") Gerichtsverfahren überführt, in dem die Berechtigung der Forderung geprüft wird.
Kostengünstiger ist es in diesen Fällen, gleich Klage zu erheben.
Ziel des Mahnverfahrens ist, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
Gelingt dies nicht und hat der Schuldner auch keinen Widerspruch erhoben, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Mit dem Vollstreckungsbescheid können Sie Ihren Anspruch mit staatlicher Hilfe (zum Beispiel durch einen Gerichtsvollzieher) im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen.
Legt der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch ein, wird das Verfahren automatisch in ein reguläres Gerichtsverfahren überführt.
14.05.2023 Justizministerium Baden-Württemberg