Wohngeld Plus: Anspruch auf Zuschuss prüfen lassen
Eine kräftige Erhöhung gab es zum 1. Januar 2023 durch das Wohngeld Plus Gesetz. Mit einer dauerhaften Heizkosten- und Klimakomponente, die im Wohngeld enthalten ist, sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die monatlich stark gestiegenen Kosten bezahlen können. Hierzu zählen alle Haushalte mit einem geringen Einkommen – vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren - aber auch Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Auf Antrag erhalten sie den Zuschuss zur Mietzahlung, oder der Belastung durch die Kreditraten beim Eigenheim. Denn besonders durch die hohen Miet- und Heizkosten, sowie die Kredite für Eigentum sind viele Haushalte in Deutschland stark beansprucht.
Durch den Zuschussbetrag kann der Haushalt spürbar entlastet werden. Und das neue „Wohngeld Plus“ ist seit 2023 deutlich höher: Im Schnitt verdoppelt sich der Betrag, der den Haushalten zusteht. Ihren Anspruch prüfen lassen können alle, die keine Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen aber trotzdem wenig Geld haben. Ob man dann Wohngeld bei einem Mietverhältnis erhält, oder Lastenzuschussberechtigt bei Eigentum ist, wird durch die Wohngeldbehörde der Stadt Schwetzingen geprüft. Papieranträge und weitere Infos erhalten Interessierte in der Wohngeldstelle im Ordnungsamt.
Der Antrag kann auch online gestellt werden. Infos dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Schwetzingen sowie auf den Internetseiten des Landes Baden-Württemberg unter Service-BW.
Öffnungszeiten Wohngeldstelle:
Mo, Di, Do von 8-12 Uhr u. Do von 14-18 Uhr
Zeyherstr. 1 Ordnungsamt 1. OG
Zimmer: 201 / 202 / 203
wohngeld@schwetzingen.de
Tel: 06202/87-221 /-235 / -238