Notgemeinschaft Schwetzingen: Anträge für Weihnachtszuwendung können ab dem 20. November 2023 gestellt werden
Auch dieses Jahr möchte die Notgemeinschaft der Stadt Schwetzingen bedürftigen Bürgern zur Weihnachtszeit eine Zuwendung zukommen zu lassen. Erfreulicherweise sind aus der Bürgerschaft und den Unternehmen viele Spenden an die Notgemeinschaft geflossen, so dass bis zu 200 Personen bei Nachweis des Bedarfs eine einmalige Unterstützung erhalten können. Sie wird in der Höhe unverändert wie im Vorjahr sein. Oberbürgermeister Dr. Pöltl freut sich, dass bedürftigen Mitbürgern wieder geholfen werden kann und bedankt sich ausdrücklich bei allen Spendern.
Die Notgemeinschaft ist auch weiterhin auf Spenden von Firmen und Bürgern angewiesen. Daher freut sich Herr Oberbürgermeister Dr. René Pöltl über jeden Betrag: „Auch dieses Jahr möchten wir wieder unseren Mitbürgern helfen, die finanziell nicht so gut gestellt sind. Daher ist jede Spende sehr willkommen.“
Anträge für eine Zuwendung aus der Notgemeinschaft können in der Woche vom 20. bis zum 28. November 2023 im Sozialamt in der Zeyherstraße 1 bei Nicole Blem und Karin Hemmerich gestellt werden.
Die Antragsteller müssen dazu persönlich mit einem Nachweis zur Berechtigung, z.B. Bescheid vom Sozialamt, Jobcenter, Wohngeldstelle etc., vorsprechen. Bei Fragen sind Nicole Blem unter der Telefonnummer 87-238 und Karin Hemmerich unter der Nummer 87-221 erreichbar.
Spendenkonten der Stadt Schwetzingen, Stichwort „Notgemeinschaft“: Sparkasse Heidelberg, IBAN DE08 6725 0020 0025 0104 42 oder Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG, IBAN DE78 5479 0000 0005 0650 03“.