Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Briefwahlunterlagen online beantragen
Sie können Ihren Wahlscheinantrag hier erfassen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor Wahltermin (ab 10. Februar 2025) versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten (Telefax, E-Mail) auch bequem online beantragt werden.
Beim Aufruf dieses Links öffnet sich ein Erfassungsformular für die Antragsdaten.
Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragungsformular eintragen werden. Die Unterlagen können nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift gesendet werden. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung der Daten wird unter anderem zwingend die Eingabe der Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per
E-Mail an wahlen@schwetzingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen der Familiennamen, der Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift angeben werden.
Fragen zum Antragsverfahren beantwortet Herr Matthias Jäkel, Tel.: 06202 / 87-241, E-Mail: wahlen@schwetzingen.de.