Informationen zum Wohngeld
Mit in Kraft treten der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 erhöhen sich die Wohngeldsätze und die Zahl der Anspruchsberechtigten / Wohngeld kann online beantragt werden
Zum 1. Januar 2023 trat in ganz Deutschland die neue Wohngeldreform in Kraft. Damit erhöhen sich die Wohngeldsätze zum Jahresbeginn deutlich, außerdem haben wesentlich mehr Menschen als bisher ein Anrecht auf Wohngeld. Auch Schwetzingerinnen und Schwetzinger, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben, werden durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten.
In Schwetzingen ist die Wohngeldstelle für die Bearbeitung und Bewilligung der Wohngeldanträge zuständig. Die Wohngeldstelle sitzt im Ordnungsamt der Stadt in der Zeyherstraße 1.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8 - 12 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14 - 18 Uhr
Mittwoch und Freitag geschlossen
Ansprechpartnerinnen:
Frau Hemmerich, Zimmer 304, Telefon: 87-221
Frau Blem, Zimmer 305, Telefon: 87-238
Bei Rückfragen zum Wohngeld oder für die Antragszusendung gerne per Mail an: wohngeld@schwetzingen.de
Hintergrundinfos zum Thema Wohngeld:
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld als vorgelagerte soziale Sicherungsleistung ist ein sehr zielgerichtetes Instrument zur Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen bei hohen Wohnkosten. Wohngeld wird als Zuschuss zu den Wohnkosten für einkommensschwächere Haushalte knapp oberhalb der Grundsicherung gezahlt.
Wohngeld wird auf Antrag bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde bewilligt. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.