Aus dem Gemeinderat am 26. Juli 2023

Johann-Michael-Zeyher Grundschule wird zur Ganztagsgrundschule ausgebaut

Der Bundestag hat im September 2021 den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 beschlossen. Um diesen Rechtsanspruch auch für Schwetzingen gewährleisten zu können, hatte der Schwetzinger Gemeinderat bereits im Juli 2021 beschlossen, die Johann-Michael-Zeyher-Grundschule zur gebundenen Ganztagsgrundschule auszubauen.
Zusammen mit der Schulleitung, der Kernzeitbetreuung und unter Beteiligung des Elternvertreters wurde ein pädagogisches und räumliches Gesamtkonzept mit Mittagsverpflegung entwickelt. In dem Gesamtkonzept ist die Errichtung eines nicht unterkellerten, dreigeschossigen Erweiterungsbaus mit Anbindung an das Hauptgebäude mit rund 2.800 m² für Unterrichts-,
Förder-, Differenzierungsräume, einem Mehrzweckraum (der auch als Mensa dient) sowie Räumen für die Essensausgabe vorgesehen. Um die durch den Neubau wegfallenden Hofflächen, die für Pausen und zur Verkehrserziehung genutzt werden, in Teilen zu ersetzen, ist vorgesehen, den Durchgangsweg einschließlich des Treppenabgangs von der Carl-Theodor-Brücke zur Schubertstraße der öffentlichen Nutzung zu entziehen. Diese Flächen sollen dem Schulgelände angegliedert und eingezäunt werden. Das Gesamtkonzept sieht auch vor, die vorhandene Sporthalle einschließlich der WC-Anlage zu sanieren. Die Stadt rechnet mit Kosten in Höhe von 23.550.000 EUR und einer Sanierungsdauer von 5 Jahren. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag beim Land Baden-Württemberg zu stellen und nach einer Förderzusage die notwendigen Planungsleistungen vorzubereiten.

Ankauf aus der Ausstellung im Wege stehend VII - Stadt kauft Kunstwerk „Ahornsamen“ an

Die Ausstellung „Im Wege stehend VII“ wurde am 20.4.23 eröffnet. Zwölf Kunstwerke bereichern bis zum 8. Oktober die Innenstadt Schwetzingens. Die Objekte sind – mit Themenbezug zur Natur und Nachhaltigkeit – auf die BUGA in Mannheim und das Schwetzinger Themenjahr „Sommerfrische“ ausgerichtet. Eine Jury hat sich hinsichtlich des Ankaufes eines Kunstwerkes beraten. Maßgeblich für die Entscheidung waren neben dem künstlerischen Wert die Beständigkeit des Kunstwerks im öffentlichen Raum und einstimmige Rückmeldungen aus der Bevölkerung.
Basierend auf diesen Kriterien schlägt die Jury den Ankauf des Kunstwerks „Ahornsamen“ von Sergei Karev zum Preis von 5.000 EUR vor. Das imposante Stahlobjekt steht im Marstallinnenhof. Der russische Künstler floh 2022 nach der Einberufung zum Militär in den Westen und lebt heute in Leipzig. Mit diesem biographischen Hintergrund fand er in dem geflügelten Ahornsamen sein Symbol für Freiheit und Neuanfang: Die Samen fliegen weit, pflanzen neue Bäume und kennen keine Grenzen, ähnlich wie die Gedanken und Träume der Menschen. Weitere „Ahornsamen“ stehen in Andebølle (Dänemark) oder in Puerto del Carmen (Gran Canaria).

Stadt stellt Klimaschutzbericht 2022 vor

Der Klimaschutzbericht 2022 gibt einen Überblick über den Zielerreichungsstand der städtischen Klimaschutzziele, städtische Aktionen und Maßnahmen, die im Jahr 2022 unternommen wurden, sowie die wichtigsten Erfolge des Jahres. Zu den wesentlichen Meilensteinen des Jahres zählen u.a. der Beginn der kommunalen Wärmeplanung, deren Ziel der Aufbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 ist, die Vergabe der Planungsleistung des Radschnellwegs Schwetzingen-Heidelberg sowie die Schaffung der Rahmenbedingungen für die erste Schwetzinger Freiflächen- Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Tompkins-Gelände.
Hervorzuheben ist außerdem ein von Bürgerseite deutlich wachsendes Interesse an Beratungsangeboten zu erneuerbaren Energien und den kommunalen Förderprogrammen – insbesondere der Solarförderung. In zahlreichen Bereichen wurden in den vergangenen Jahren bedeutende Fortschritte erzielt, die in den kommenden Jahren weiter vertieft werden müssen. Dies ist beispielsweise in der Stärkung des Radverkehrs oder dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge der Fall. Einzelne Projekte stecken noch in der Anfangsphase, so beispielsweise das Energiemanagement und die Klimaanpassung. Hier gilt es, in den Folgejahren einen Fokus zu setzen, um ausstehende Maßnahmen voranzutreiben.

Stadt und evangelische Kirchengemeinde ändern Kindergärtenverträge

Die Vertreter der evangelischen Kirchengemeinde hatten der Verwaltung im Jahr 2022 bereits dargelegt, dass sie die bisherigen Finanzierungsanteile des Betriebskostendefizits ihrer vier Kindergärten in Schwetzingen nicht mehr tragen können. Die Landeskirche stellt jährlich einen Fixbetrag von 157.690 EUR zur Verfügung. Für die Folgejahre ist allerdings keine Anpassung zu erwarten, so dass sich damit der von der Kirchengemeinde zu tragende Betriebskostenanteil von sechs Prozent nicht refinanzieren lässt.
Stadt und Kirchengemeinde haben daher die Verträge rückwirkend zum 1.1.2023 entsprechend geändert. Der Betriebskostendefizitanteil der Stadt erhöht sich von bisher 94 auf 96 Prozent. Für die Kindergartenkoordinatorin werden zu den Personalkosten auch Sach- und Geschäftskosten als Betriebskosten anerkannt. Zudem ist zu erwarten, dass künftig bei größeren Investitionen im Kindergartenbereich wie Sanierungen höhere Investitionsanteile auf die Stadt zukommen werden.
Auf die Stadt Schwetzingen kommen dadurch im Jahr 2023 Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000 EUR zu.

Gemeinderat beschließt Gestaltungssatzung in Form der 3. Änderung

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 10.5.2023 die Überarbeitung und Aktualisierung der Gestaltungssatzung Innenstadt auf den Weg gebracht. Um den Aspekten des Klimaschutzes Rechnung zu tragen und um die gesetzlichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes zu unterstützen, sollen Anlagen zur Energiegewinnung (Photovoltaik und Solarthermie) erleichtert zugelassen werden. Die nunmehr „3. Änderung der Gestaltungssatzung Innenstadt“ regelt darüber hinaus Festsetzungen zur Dachform und Dachöffnungen, zur Gestaltung der Fenster und der Werbeanlagen. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung bleibt unverändert bestehen.
Der Entwurf der „Gestaltungssatzung Innenstadt, 3. Änderung“ in der Fassung vom 26.07.2023 wurde vom 22.05.2023 bis 23.06.2023 ausgelegt. Gleichzeitig konnten die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben. Die vorgebrachten Stellungnahmen erfordern keine Änderung des Entwurfs zur 3. Änderung der Gestaltungssatzung Innenstadt. Somit tritt die Satzung zum 1.8.2023 in Kraft.
11 Ja, 15 Befangen

Kabinettausstellung zum Themenjahr „CT 1724 – 2024“

Im Jahr 2024 feiert Kurfürst Carl Theodor seinen 300. Geburtstag. Für die Geschichte Schwetzingens wie auch der Kurpfalz insgesamt ist Carl Theodor eine historische Figur von herausragender Bedeutung. Schwetzingen in seiner heutigen Form ist ohne den Ausbau zur Sommerresidenz, und damit einhergehend auch der Schwetzinger Innenstadt durch Carl Theodor Mitte des 18. Jahrhunderts, undenkbar.
Aus diesem Grund wird in Erinnerung an den Kurfürsten und sein Wirken in und für Schwetzingen das Themenjahr „CT 1724 – 2024“ durch die Stadtverwaltung ausgerufen und durch thematisch passende Veranstaltungen gerahmt. Diese werden vom 4. November 2024, dem 299. Namenstag des Kurfürsten, bis zum 10. Dezember 2024, dem 300. Geburtstag Carl Theodors, veranstaltet. Als zentraler Beitrag fungiert eine Kabinettausstellung, die in Erinnerung an den Kurfürsten in der ehemaligen „Kurfürstlichen Museumsstube“, der früheren Hofapotheke, aufgebaut wird. Neben den jüngst restaurierten Staatsporträts des Kurfürstenpaares, dem Nachbau des kurfürstlichen Gartenwagens („Gartenphaeton“) und ausgewählten Neuerwerbungen der
letzten Jahre für die städtische Sammlung soll dort auch ein „Lebendes Buch“ als multimedialer Stammbaum der kurfürstlichen Familie die Geschichte der Schwetzinger Sommerresidenz auf neuartige Weise erlebbar machen. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung jetzt mit den Vorbereitungen des Themenjahres, der Erstellung des Lebenden Buches sowie der Sponsorensuche hierfür.
24 Ja, 1 Enthaltung
 

Nordstadthallenbad: Stadt beauftragt Gutachten zur Sanierung

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) zur Erstellung eines Gutachtens für das Nordstadthallenbad und stellt überplanmäßige Haushaltsmittel von 63.500 Euro zur Verfügung. Das Lehrschwimmbecken wurde zusammen mit der Nordstadthalle in der Mitte der 70er Jahre errichtet. Im Rahmen der laufenden Unterhaltung wurden in den Jahren 2016 bis 2023 ca. 580.000 EUR in Reparaturen, den Erhalt der Technik und die Unterhaltung investiert. Zur Klärung der erforderlichen Kosten und eines Aufwandes einer Sanierung des Lehrschwimmbeckens soll jetzt das Gutachten der DGfdB Aufschluss bringen. 
Die DGfdB bietet mit ca. 150 ehrenamtlichen Mitarbeitern Beratung für Schwimmbadbetreiber an. Darunter sind etwa 1000 Badbetreiber, 300 Architektur- und Ingenieurbüros, 180 Hersteller und 20 Verbände.

Stadt erhöht Zuschuss an den Verein Stadtmarketing Schwetzingen

Der Stadtmarketing Verein erhält seit dem Jahr 2017 einen jährlichen städtischen Zuschuss in Höhe von 60.000 EUR für die Ausrichtung des Spargelsamstags sowie seit 2016 einen allgemeinen jährlichen Zuschuss in Höhe von 95.000 EUR.
Da die Kosten für Veranstaltungen jedoch stetig steigen und der Zuschuss seit 2016 unverändert besteht, erhöht die Verwaltung den Zuschuss an den Verein um insgesamt 20 Prozent (31.000 EUR). Zusätzlich wird ein Projektbudget in Höhe von 15.000 EUR zur Verfügung gestellt. Um über diese Mittel zu verfügen, ist SMS dazu angehalten, die Projekte im Vorfeld der Stadt vorzustellen.

Feuerwehr-Entschädigungssatzung wird neu gefasst

Die bestehende Feuerwehr-Entschädigungssatzung wurde 2002 beschlossen. Zwischenzeitlich haben sich die Einsatzzahlen so stark erhöht, dass ein finanzieller Ausgleich für den geleisteten Aufwand zu entschädigen ist. Entschädigt werden künftig Einsätze, Brandsicherheitswachdienste sowie erstmalig auch sonstige Wach-, Bereitschafts- und Sonderdienste. Zudem erhalten die Funktionsträger, die in der Ausbildung oder durch andere Tätigkeiten über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Die Satzung tritt rückwirkend zum 1.1.2022 in Kraft. Auf die Stadt kommen für die Jahre 2022 und 2023 Mehrkosten in Höhe von 204.000 EUR zu. Für 2024 werden 140.000 EUR veranschlagt.

Stadt verabschiedet Krankheitskosten-Zuschusssatzung für die Feuerwehr

Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr.
Nach § 79 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG) erhalten Beamtinnen und Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr Heilfürsorge, solange sie Anspruch auf laufende Dienst- und Anwärterbezüge haben. Anstelle der Heilfürsorge kann jedoch gemäß § 79 Abs. 4 LBG auch Beihilfe nach den beihilferechtlichen Vorschriften des Landes und ein Zuschuss zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung gewährt werden.
Der derzeitige Sachgebietsleiter und hauptamtliche Feuerwehrkommandant ist ein Beamter des gehobenen Verwaltungsdienstes, sodass in der Vergangenheit noch keine Regelungen im Hinblick auf die freie Heilfürsorge getroffen werden mussten. Da der künftige hauptamtliche Feuerwehrkommandant der Stadt Schwetzingen jedoch für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst eingestellt und somit Beamter des Einsatzdienstes der Feuerwehr sein wird, soll ein Zuschuss zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung gewährt werden.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Ausgestaltung und Festlegung des Zuschusses nach § 79 Abs. 4 LBG durch Gemeinderatsbeschluss in Form einer Satzung zu erfolgen hat. Aufgrund dieses Urteils hat der Städtetag Baden-Württemberg eine Mustersatzung erarbeitet, an welcher sich bei der Ausgestaltung dieses Entwurfes orientiert wurde.

Stadt erhöht Erbbauzinsen

Die Stadt Schwetzingen passt die Erbbauzinsen für die insgesamt acht städtischen Wohngrundstücke sowie für die Stadiongaststätte zum 1. Januar 2024 an. Beim Fußballclub Badenia, dem Kleingartenverein, dem Reiterverein und dem Tennisclub Blau-Weiß verzichtet die Stadt im Hinblick auf die derzeit schwierige wirtschaftliche Situation der Vereine auf eine Erhöhung. Insgesamt ergibt sich für die Stadt eine jährliche Einnahmeverbesserung um 14.199 EUR.

Betrauungsakt Schwetzinger Wohnbaugesellschaft mbH & Co. KG

Die Schwetzinger Wohnbaugesellschaft mbH & Co. KG (SWG) erbringt für die Stadt Schwetzingen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Bereich der nachhaltigen Wohnraumversorgung. Der Gemeinderat beschloss daher die Betrauung der SWG.
25 Ja, 1 Enthaltung

Kämmerin gibt Finanzhalbjahresstatus

Kämmerin Susanne Nagel gab in der Sitzung einen Überblick zum Stand der städtischen Finanzen zum Stichtag 20. Juli 23.
Erfreulich ist, dass sich nach aktuellem Stand der städtische Haushalt um rund 1,6 Mio. EUR besser darstellt, als ursprünglich angenommen. Statt wie geplant -0,4 Mio. EUR wird das ordentliche Ergebnis voraussichtlich +1,2 Mio. EUR betragen. Dies resultiert aus einem Plus bei der Gewerbesteuer in Höhe von 1,7 Mio. EUR, einer Nachzahlung von Abwassergebühren aus dem Jahr 2022 in Höhe von 1,2 Mio. EUR sowie aus Zinserträgen von mindestens 130.000 EUR. Diese Entwicklungen überkompensieren den Rückgang des Einkommensteueranteils um 0,5 Mio. EUR.
Gestiegene Energie- und allgemeine Preissteigerungen wirken sich negativ aus. Für die Bewirtschaftung der Gebäude sowie den Betriebsstrom müssen in 2023 insgesamt rund 1,15 Mio. EUR mehr aufgewendet werden. Minderaufwendungen sind dagegen bei den Zuschüssen an die Kindertageseinrichtungen (-0,38 Mio. EUR) und bei der Kreisumlage (-0,37 Mio. EUR) zu erwarten.
Zusätzlich erwarten wir durch die Verschiebung von investiven Maßnahmen Minderauszahlungen von insgesamt 2,5 Mio. EUR.
Bei einem Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn von 26,26 Mio. EUR ergäbe sich durch die oben genannten Entwicklungen ein voraussichtlicher Endbestand von 26,59 Mio. EUR, wobei ein Großteil des Zahlungsmittelbestands in kurzfristigen Geldanlagen gebunden ist. Der derzeitige Liquiditätsbestand beläuft sich auf rund 4,4 Mio. EUR.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

Fax +49 (62 02) 87 51 07
Gebäude Hebelstraße 1
Raum 205