Baurecht

Rund um die Themen Bauen und Denkmalschutz können Sie beim Baurechtsamt der Stadt Schwetzingen kompetente Beratung und Unterstützung finden. Sie erhalten Auskunft zur Bebaubarkeit von Grundstücken und Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben.

Neben der Frage nach dem Erfordernis einer Baugenehmigung erhalten Sie im Baurechtsamt der Stadt Schwetzingen Auskunft über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben, da auch verfahrensfreie Bauvorhaben ggf. unzulässig sein können.

Sie finden uns dienstags von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 – 18:00 Uhr in der Hebelstraße 7 in Schwetzingen. Individuelle Termine können Sie unter baurecht@schwetzingen.de  vereinbaren.

Digitaler Bauantrag

Die Stadt Schwetzingen ist am Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) beteiligt. Das Virtuelle Bauamt ist eine End-to-End-Lösung: von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler.

Ab 01. April 2025 können Baugenehmigungsverfahren und Kenntnisgabeverfahren nur noch digital durchgeführt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass Anträge in Papierform oder per E-Mail nicht mehr angenommen werden können.

Da zukünftig auch die Genehmigungserteilung über ViBa-BW erfolgt, muss neben dem Entwurfsverfasser auch der Bauherr am digitalen baurechtlichen Verfahren teilnehmen. Sollte dies nicht möglich oder gewünscht sein, kann der Entwurfsverfasser vom Bauherren bevollmächtigt werden. Das entsprechende Formular für die Erteilung einer Vollmacht finden Sie hier: 


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg: Virtuelles Bauamt: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Ansprechpartner

62.1 Baurecht und Wirtschaftsförderung
Hebelstraße 7
68723 Schwetzingen
Fax +49 (62 02) 8 71 11
Frau Silke Feurer

Sachgebietsleiterin

Fax +49 (62 02) 8 71 14
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 102
Herr Bajram Berisha
Fax +49 (62 02) 8 71 14
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 103
Frau Laurine Prestel
Fax +49 (62 02) 8 71 14
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 103
Frau Seda Uckac
Fax +49 (62 02) 8 71 14
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 103