Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Schwetzingen ist bemüht, seine Website www.schwetzingen.de nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG, §10 Barrierefreie mediale Angebote barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei. Für diese wird die Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG vorübergehend geltend gemacht:

  • PDF-Dokumente sind noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt worden
  • Bei den auf den Seiten veröffentlichten Grafiken oder Bilder fehlen teilweise die Textbeschreibungen 
  • In den Videos sind keine Audiodeskriptionen eingebunden
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.schwetzingen.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.09.2021 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

3. Rückmeldung und Kontaktangaben

Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit oder sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.schwetzingen.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. 

Ihr Ansprechpartner hierfür ist Martin Köhl, der Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Schwetzingen. Schreiben Sie gerne eine E-Mail an martin.koehl@schwetzingen.de.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Schwetzingen und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Schwetzingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de