Pressemeldungen

Meldung vom 18. Juni 2026

Aus dem Kultur- und Bildungsausschuss vom 17. Juni 2026

Die Stadt Schwetzingen reagiert auf den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen an der Nordstadt-Grundschule und bereitet die außerschulische Betreuung auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor. Der Kultur- und Bildungsausschuss hat die aktuelle Bedarfssituation zur Kenntnis genommen und empfiehlt, die beiden bestehenden Hortgruppen künftig als Kernzeitgruppen zur flexiblen Nachmittagsbetreuung bis 17 Uhr weiterzuführen. Bereits heute stößt das bestehende Betreuungsangebot an seine Kapazitätsgrenzen. Für das kommende Schuljahr liegen mehr Anmeldungen vor, als Plätze verfügbar sind. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung wird die Nachfrage weiter steigen. Hinzu kommen künftig Betreuungsbedarfe von Kindern der neuen Juniorklasse sowie der Kurt-Waibel-Schule, die ebenfalls über die bestehende Betreuungsstruktur an der Nordstadt-Grundschule abgedeckt werden sollen. Um zusätzliche Plätze schaffen zu können, soll die Betriebserlaubnis für die beiden Hortgruppen zurückgegeben werden. Dadurch können die bisherigen Gruppen als flexible Nachmittagsbetreuung mit jeweils bis zu 25 Kindern statt bisher 20 Kindern geführt werden. Insgesamt würden so zehn zusätzliche Betreuungsplätze bis 17 Uhr entstehen. Eine Erweiterung durch eine dritte Hortgruppe ist aufgrund fehlender Räumlichkeiten und der geltenden Vorgaben des Kommunalverbands für Jugend und Soziales nicht möglich. Als weitere Maßnahme hat sich die Schulleitung bereit erklärt, die bisherige Bücherei für Betreuungszwecke zur Verfügung zu stellen. Durch diese Co-Nutzung kann perspektivisch eine zusätzliche sechste Betreuungsgruppe eingerichtet werden, ohne zusätzliches Personal einstellen zu müssen. Die Verwaltung sieht in diesem Vorgehen eine pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösung, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig die vorhandenen Ressourcen bestmöglich zu nutzen. Auch finanziell ergeben sich Vorteile: Durch die höhere Anzahl betreuter Kinder könnten die Landeszuschüsse trotz veränderter Förderstrukturen künftig sogar steigen. Mit der geplanten Neuorganisation schafft die Stadt die Voraussetzungen, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zuverlässig umzusetzen und Familien auch künftig ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot an der Nordstadt-Grundschule anzubieten. Über die Neuausrichtung entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. Juni 2026.
Meldung vom 11. Juni 2026

Aus dem Technischen Ausschuss am 10. Juni 2026

Die Sanierung der denkmalgeschützten Hofapotheke in der Hebelstraße 5 schreitet weiter voran. Das Gebäude wird künftig Büroräume im Obergeschoss sowie ein barrierefreies Generationenbüro im Erdgeschoss beherbergen. Um den geplanten Zeit- und Kostenrahmen einzuhalten, soll das Planungsbüro Ensemble+ aus Mannheim mit der Erstellung weiterer Leistungsverzeichnisse sowie der Bauleitung beauftragt werden. Das Honorar beträgt 115.565,24 Euro. Über die Vergabe entscheidet der Technische Ausschuss. Hintergrund sind zusätzliche Abstimmungs- und Überarbeitungsbedarfe bei den Planungsunterlagen sowie personelle Engpässe im Bauamt. Mit der erweiterten Beauftragung soll sichergestellt werden, dass die Generalsanierung der Hofapotheke wie vorgesehen bis Ende des Jahres weitgehend abgeschlossen werden kann.
Meldung vom 21. Mai 2026

Aus dem Gemeinderat am 20. Mai 2026

Johann-Michael-Zeyher-Grundschule soll zur Ganztagsschule ausgebaut werden Das überarbeitete Raumkonzept setzt auf eine wirtschaftliche, bedarfsgerechte Planung und soll den maximalen Kostenrahmen von 9,95 Millionen Euro nicht überschreiten. Durch eine Reduzierung der Neubaufläche und eine stärkere Mehrfachnutzung von Räumen konnte die ursprünglich deutlich höhere Kostenschätzung erheblich gesenkt werden. Der Neubau soll künftig gemeinsam mit dem Bestandsgebäude eine funktionale und zukunftsfähige Ganztagsgrundschule ermöglichen. Ziel ist es, alle notwendigen Räume für den Ganztagsbetrieb bereitzustellen, ohne dabei überdimensionierte Flächen vorzusehen. Gleichzeitig sollen pädagogische Qualität, Flexibilität und Nachhaltigkeit gewährleistet bleiben. Die Fertigstellung des Neubaus ist für das Jahr 2028 vorgesehen. Bei planmäßigem Verlauf könnte der Ganztagsbetrieb ab dem Schuljahr 2028/29 starten. Ein Großteil der Kosten soll durch Fördermittel gedeckt werden, sodass die finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt reduziert wird.
Meldung vom 07. Mai 2026

Aus dem Technischen Ausschuss am 6. Mai 2026

Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung die Ergebnisse der Stadtklimaanalyse zur Kenntnis genommen und wichtige Weichen für den zukünftigen Umgang mit den Folgen des Klimawandels gestellt. Künftig sollen die Erkenntnisse der Analyse sowie der zugehörigen Planungshinweiskarte verbindlich in allen städtischen Planungen berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, aufbauend auf den Ergebnissen ein kommunales Klimaanpassungskonzept zu erstellen. Dazu sind Große Kreisstädte nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) bis spätestens 30.06.2031 verpflichtet. Die Untersuchung zeigt, dass Schwetzingen aufgrund seiner Lage im Oberrheingraben bereits heute stark von hohen Temperaturen betroffen ist und künftig mit einer weiteren Zunahme von Hitzetagen rechnen muss. Besonders dicht bebaute und stark versiegelte Bereiche weisen eine hohe thermische Belastung auf. Gleichzeitig kommt Freiflächen und Kaltluftströmen eine zentrale Bedeutung für die Durchlüftung und Abkühlung des Stadtgebiets zu. Auf Basis der Analyse sollen gezielte Maßnahmen zur Klimaanpassung entwickelt werden. Dazu zählen unter anderem mehr Begrünung, Entsiegelung sowie der Erhalt wichtiger Freiflächen. Die Finanzierung des Klimaanpassungskonzeptes kann voraussichtlich vollständig über Landesmittel gedeckt werden. Ziel ist es, die Lebensqualität in Schwetzingen langfristig zu sichern und klimabedingte Belastungen wirksam zu reduzieren.
Meldung vom 30. April 2026

Generationenbüro ist jetzt im Rathaus

Seit Montag, 18. Mai, befindet sich das Generationenbüro im Erdgeschoss in Zimmer 109. Die Mitarbeiter/innen sind zu den Rathausöffnungszeiten ( Montag & Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr nur nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Anmeldung) für Sie da . Für mobil eingeschränkte Personen und Eltern mit Kinderwagen ist ein barrierefreier Zugang über den Seiteneingang in der Zeyherstraße gewährleistet.
Meldung vom 30. April 2026

Aus dem Verwaltungs-und dem Kultur- und Bildungsausschuss am 29.04.2026

Der Gemeinderat soll in seiner kommenden Sitzung am 20. Mai über eine Neufassung der Gebührensatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss im südwestlichen Rhein-Neckar-Kreis entscheiden. Die neue Satzung soll zum 1. Juni 2026 in Kraft treten. Hintergrund der Anpassung sind mehrere inhaltliche und rechtliche Änderungen. So wird zunächst die offizielle Bezeichnung des Gremiums angepasst: Statt „gemeinsamer Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen“ gilt künftig die Bezeichnung „gemeinsamer Gutachterausschuss für den südwestlichen Rhein-Neckar-Kreis“. Ein wesentlicher Punkt betrifft die Darstellung der Gebühren. Künftig müssen diese für private Verbraucher vollständig, also inklusive eventuell anfallender Mehrwertsteuer, ausgewiesen werden. Bisher erfolgte die Angabe ausschließlich in Nettobeträgen, ergänzt durch einen allgemeinen Hinweis zur Umsatzsteuer. Dies erschwerte die transparente Nachvollziehbarkeit der tatsächlich anfallenden Kosten. Darüber hinaus wurde die Gebührenstruktur insgesamt neu kalkuliert. Grund hierfür sind unter anderem gestiegene Personalkosten sowie die Vorgabe, Gutachten kostendeckend zu erstellen. Insbesondere bei Objekten mit niedrigeren Werten lagen die bisherigen Gebühren unter dem tatsächlichen Aufwand. Trotz der Einbindung mehrerer Gutachter und der fachlichen Unterstützung durch die Geschäftsstelle, die eine hohe Qualität der Gutachten sicherstellt, bewegten sich die bisherigen Gebühren unterhalb vergleichbarer Honorare freiberuflicher sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Bei der Neufestsetzung wurden daher sowohl Empfehlungen einschlägiger Fachverbände als auch aktuelle Entwicklungen anderer Gutachterausschüsse im Rhein-Neckar-Kreis berücksichtigt. Zudem wird die Gebührenberechnung vereinfacht, um sie für Antragstellende transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Ergänzend wurden aufgrund aktueller rechtlicher Entwicklungen Hinweise zum Datenschutz sowie zum Widerrufsrecht für private Verbraucher aufgenommen. Teilweise wurden auch erläuternde Beispiele zur Gebührenberechnung und zu allgemeinen Sachverhalten ergänzt.
Meldung vom 16. April 2026

Aus dem Gemeinderat am 15.04.2026

Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat wichtige Beschlüsse zur Weiterentwicklung des Quartiers „Schwetzinger Höfe“ gefasst. Neben der Zustimmung zu einer interkommunalen Vereinbarung mit der Gemeinde Oftersheim zum Mobilitäts- und Verkehrskonzept wurde auch die 1. Änderung des Bebauungsplans „Schwetzingen Höfe“ als Satzung beschlossen. Die Vereinbarung mit Oftersheim regelt insbesondere die verkehrliche Entwicklung durch das neue Quartier. Hintergrund ist eine prognostizierte Mehrbelastung am Knotenpunkt Scheffelstraße/ Heidelberger Straße auf Oftersheimer Gemarkung. Vorgesehen sind unter anderem Verkehrszählungen sowie – bei Bedarf – Maßnahmen zur Verkehrssteuerung, etwa die Installation einer Lichtsignalanlage. Die Kosten dafür werden zwischen den Kommunen aufgeteilt. Die Stadt Schwetzingen übernimmt dabei einen Anteil von 65 Prozent der vereinbarten Kosten. Der Abschluss der Vereinbarung ist zugleich Voraussetzung für den Beschluss der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Schwetzinger Höfe“. Mit der Bebauungsplanänderung schafft die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die konkrete Umsetzung des dritten Bauabschnitts der „Schwetzinger Höfe“. Geplant sind unter anderem eine Quartiersgarage sowie ein Ärztehaus. Dafür wurden Anpassungen bei Baugrenzen und Gebäudehöhen erforderlich. Im Rahmen der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden wurden keine Änderungen notwendig, die den Entwurf wesentlich betreffen. Untersuchungen zur Verkehrs- und Lärmsituation bestätigen die Umsetzbarkeit des Projekts. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung zu.
Marcel Lehmayer (links) und Rudi Lehmayer (rechts) freuen sich auf die Zuzsammenarbeit mit der Bürgerenergiegenossenschaft Kurpfalz eG. Martina Braun, Jürgen Schmitt und Oberbürgermeister Matthias Steffan unterzeichnen gemeinsam mit den Geschäftsführern der SO.LE. green energy den Vertrag zur Erweiterung der PV-Anlagen auf den Dächern des Hebel-Gymnasiums und der Schimper-Gemeinschaftsschule. (Foto: Bürgerenergiegenossenschaft Kurpfalz eG)
Meldung vom 01. April 2026

Photovoltaik auf Schwetzinger Schuldächern wird weiter ausgebaut

Die Stadt Schwetzingen treibt den Ausbau erneuerbarer Energien konsequent voran und setzt damit ein weiteres Zeichen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energieversorgung. Nachdem auf den Dächern des Hebel-Gymnasiums und der Schimper-Gemeinschaftsschule bereits seit mehreren Jahren erfolgreich Solarstrom erzeugt wird, werden die bestehenden Photovoltaikanlagen jetzt in einem nächsten Schritt erweitert. Die Inbetriebnahme der beiden neuen Anlagen ist für den Sommer 2026 vorgesehen. „Mit dem konsequenten Ausbau der Photovoltaik auf unseren kommunalen Liegenschaften setzen wir unseren Weg hin zu mehr Energieunabhängigkeit und Klimaschutz entschlossen fort. Gleichzeitig schaffen wir es, wirtschaftliche Vernunft und ökologische Verantwortung sinnvoll miteinander zu verbinden – ein Ansatz, der gerade auf kommunaler Ebene von zentraler Bedeutung ist. Im engen Schulterschluss leisten alle Beteiligten hier einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung sowie zur dauerhaften Senkung der Betriebskosten“, betont Oberbürgermeister Matthias Steffan.
Meldung vom 01. April 2026

Die Tigermückensaison beginnt!

Aktuelle Situation in Schwetzingen In Schwetzingen haben sich in verschiedenen Bereichen der Stadt Asiatische Tigermücken ( Aedes albopictus ) angesiedelt. Da diese sehr aggressiv sind, schnell zu einer Plage werden und ggf. auch Krankheiten übertragen können, sollten alle Bürger über die Sommermonate Präventionsmaßnahmen durchführen. Zusätzlich hat die Stadtverwaltung die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e. V. (KABS) beauftragt, in einigen Siedlungsbereichen diese exotischen Stechmücken zu bekämpfen. Da sich die Asiatische Tigermücke bereits großflächig in Schwetzingen ausgebreitet hat, sind regelmäßige Bekämpfungsmaßnahmen durch Fachkräfte der KABS im gesamten Verbreitungsgebiet der Asiatischen Tigermücke aus personellen und finanziellen Gründen nicht möglich. Alle Anwohner sollten eigenständig Präventivmaßnahmen ergreifen, um einer Vermehrung der Asiatischen Tigermücke auf dem eigenen Grundstück entgegenzuwirken und damit eine mögliche Plage bereits im Vorfeld zu verhindern.
Meldung vom 26. März 2026

Aus dem Technischen Ausschuss am 25. März 2026

Der Technische Ausschuss hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 „Südlich Hirschacker II“ vorberaten. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung eines Gebrauchtwagenhändlers geschaffen werden, der seinen bisherigen Standort aufgeben muss. Als neuer Standort ist ein Grundstück an der Rheintalstraße vorgesehen, das bislang ausschließlich für einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb ausgewiesen war. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll dort künftig ein Gewerbegebiet entstehen, das neben dem Autohaus auch weitere gewerbliche Nutzungen ermöglicht. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt werden, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Eine formale Umweltprüfung ist daher nicht erforderlich, Umweltbelange werden jedoch berücksichtigt. Mit dem Bebauungsplan verfolgt die Stadt das Ziel, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und eine nachhaltige gewerbliche Entwicklung zu ermöglichen. Über den Aufstellungsbeschluss entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. April.
Meldung vom 16. März 2026

Stadtwerke verschicken Korrekturbescheide für Abwassergebühren 2023

Bei der Berechnung der Abwassergebühren für das Jahr 2023 wurde die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Gebührenerhöhung bei der Schmutzwassergebühr um 0,33 Euro nicht in den Abrechnungs-Systemen der Stadtwerke umgesetzt und folglich auch nicht in der Abrechnung 2023 berücksichtigt.  Der Abrechnungsfehler betrifft ausschließlich die Abrechnung der Schmutzwassergebühr des Jahres 2023. Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird ein Korrekturabwasserbescheid der Stadt Schwetzingen erstellt. Die Umsetzung des Korrekturbescheid erfolgt durch die Stadtwerke Schwetzingen. Die Stadtwerke Schwetzingen bittet alle Kunden, die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Im Folgenden finden Sie die FAQs zur Erstellung des Korrekturbescheids. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des  Kundenzentrum  der Stadtwerke Schwetzingen für Fragen zur Verfügung.
Meldung vom 12. März 2026

Aus dem Gemeinderat am 11. März 2026

„Bauturbo“ kommt zur Anwendung für mehr Wohnraum in der Rheintalstraße Der Gemeinderat hat seine Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch zur Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 60 „Rheintalstraße östlicher Teil“ beschlossen. Ziel ist es, die Bebauung bislang schwer wirtschaftlich nutzbarer Grundstücke zu erleichtern und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Im Rahmen der für die Erstellung eines Baulücken- und Baulandkatasters erfolgten Umfrage wurde von zwei Eigentümern in der Rheintalstraße vorgetragen, dass ihre in zweiter Reihe liegenden Grundstücke nicht wirtschaftlich bebaubar seien. Grund hierfür wären die hohen Kosten für eine Erschließung im Verhältnis zur eingeschränkten Bebaubarkeit. Dies betrifft nach Analyse mithilfe des Siedlungsmanagement-Tools RAUM+Monitor neun Grundstücke entlang der Rheintalstraße aufgrund der bisherigen Bebauungsvorgabe aus dem Bebauungsplan Nr. 60 nur eingeschränkt wirtschaftlich bebaubar sind. Mit Hilfe des Instruments des sogenannten „Bauturbos“ (§ 31 Abs. 3 BauGB) können nun in mehreren vergleichbaren Fällen Befreiungen von einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden. Vorgesehen sind unter anderem eine höhere zulässige Bebauungsdichte, flexiblere Gebäudeformen, bis zu vier Wohneinheiten pro Gebäude sowie größere Gebäudehöhen. Auch zusätzliche Dachformen und Dachaufbauten werden ermöglicht. Nach Berechnungen der Verwaltung könnten auf den insgesamt neun betroffenen Grundstücken statt bislang maximal 18 künftig bis zu etwa 36 Wohneinheiten entstehen. Damit soll ein Beitrag zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum geleistet werden, ohne den bestehenden Bebauungsplan aufwendig ändern zu müssen. Die Befreiungen sind an bestimmte städtebauliche Vorgaben gebunden, darunter die Verwendung versickerungsfähiger Pflasterflächen sowie die Pflanzung von Bäumen. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden von der Verwaltung über die neuen Bebauungsmöglichkeiten informiert.
Meldung vom 26. Februar 2026

Aus dem Technischen Ausschuss vom 25. Februar 2026

Der Technische Ausschuss hat die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 99 „Ensemble Pförtnerhäuschen“ vorberaten. Ziel ist, die planungsrechtliche Grundlage für die Revitalisierung des historischen Bereichs rund um das ehemalige Pförtnerhäuschen im Süden des früheren Bundesbahnausbesserungswerks Süd zu schaffen. Das denkmalgeschützte, stark sanierungsbedürftige Bestandsgebäude soll umfassend instandgesetzt und künftig als Vinothek mit Weinhandel und Gastronomieanteil genutzt werden. Ergänzend ist ein moderner „Spiegelbau“ als Büronutzung und Firmensitz geplant. Beide Gebäude bleiben gewerblich genutzt. Stellplätze sowie eine gestalterisch aufgewertete Außenanlage mit Grünflächen, Sandsteinmauern und einem beleuchteten, von Bäumen gesäumten Fahrradweg sind ebenfalls vorgesehen und bilden künftig einen attraktiven öffentlichen Raum. Der rund 3.400 Quadratmeter große Geltungsbereich liegt im Süden des ehemaligen Bundesbahnausbesserungswerks an der Werkstraße. Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim als gewerbliche Baufläche ausgewiesen und kann zeitnah entwickelt werden. Durch die Ausgliederung aus dem bisherigen Bebauungsplanverfahren Nr. 100 „Bundesbahnausbesserungswerk Süd“ soll die Fläche schneller baureif gemacht werden. Über den Aufstellungsbeschluss wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. März 2026 endgültig beschließen.
Meldung vom 12. Februar 2026

Aus dem Verwaltungsausschuss am 11. Februar 2026

Der Verwaltungsausschuss hat die Aktualisierung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ einschließlich des dazugehörigen Verwaltungsgebührenverzeichnisses vorberaten. Die Änderungen sollen zum 1. April 2026 in Kraft treten. Hintergrund der Anpassung ist unter anderem die Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) im Jahr 2025. Durch die Gesetzesänderung wurden drei neue Tatbestände eingeführt, die eine Aufnahme entsprechender Gebührentatbestände in das Verwaltungsgebührenverzeichnis erforderlich machen. Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen sowie einzelne Gebühren an das tatsächliche Verwaltungshandeln und das wirtschaftliche Interesse der Antragstellenden angepasst. Der Gemeinderat wird darüber in seiner Sitzung am 11. März endgültig beschließen.  
Meldung vom 11. Februar 2026

Standesamtsstatistik 2025 für Schwetzingen

Schwetzingen erfreut sich bei Brautpaaren nach wie vor großer Beliebtheit. 136 Paare gaben sich 2025 in Schwetzingen das Ja-Wort, 56 Paare kamen für den ‚schönsten Tag im Leben‘ von außerhalb. Demgegenüber standen 40 Schwetzinger Paare, die einen Ort außerhalb Schwetzingens für ihre Trauung wählten. Das zeigt die große Attraktivität des Ambientes der Trauzimmer im Rathaus und im Schloss. Beliebte Monate für Trauungen waren der Juni und August mit jeweils 18 Eheschließungen. Die älteste Braut war 71, der älteste Bräutigam 77 Jahre alt.
Meldung vom 22. Januar 2026

Aus dem Technischen Ausschuss am 21. Januar 2026

Der Technische Ausschuss hat über den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 89 „Studierendenwohnheim August-Neuhaus-Straße“ vorberaten. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen waren zuvor geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge berücksichtigt worden. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Studierendenwohnheims des Studierendenwerks Heidelberg mit 96 Wohnplätzen geschaffen. Ziel ist die Schaffung dringend benötigten studentischen Wohnraums sowie eine städtebaulich verträgliche Einbindung des Neubaus in das bestehende Quartier, einschließlich einer Aufwertung der Eingangssituation an der Kreuzung August-Neuhaus-Straße / L 548. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch aufgestellt, auf Grundlage des vom Vorhabenträger eingebrachten Vorhaben- und Erschließungsplan. Bestandteil des Beschlusses ist zudem ein Durchführungsvertrag, der die Umsetzung des Projekts verbindlich regelt. Über den Satzungsbeschluss berät der Gemeinderat abschließend in seiner Sitzung am 4. Februar 2026.
Meldung vom 19. Januar 2026

Landtagswahl am 8. März 2026 - Versand der Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 8. März 2026 laufen auch in Schwetzingen an. In Schwetzingen gibt es knapp 15.160 Wahlberechtigte, die sich auf 16 allgemeine und fünf Briefwahlbezirke verteilen. Bei dieser Landtagswahl gilt erstmals ein neues Wahlrecht. Statt einer Stimme gibt es erstmals zwei Stimmen zu vergeben. Mit der Erststimme wird der/die jeweilige Kandidat/in im Wahlkreis und mit der Zweitstimme die Partei auf Landesebene gewählt. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren.
Meldung vom 13. Januar 2026

Steuerbescheide für 2026 werden verschickt

Grundsteuerbescheid aufbewahren In diesem Jahr wurde nur bei einem Eigentumswechsel oder der Änderung des Steuerbetrages ein aktueller Grundsteuerbescheid für 2026 erstellt. Sofern es keine Änderungen gab, gelten weiterhin die Bescheide vom Januar 2025. Die Grundsteuerbescheide gelten in der Regel für mehrere Jahre und müssen daher aufbewahrt werden. Die Hebesätze betragen 240 % bei der Grundsteuer B und 400 % bei der Grundsteuer A. Die Bescheide werden ab dem 9. Januar 2026 zugestellt.
Meldung vom 08. Januar 2026

Gehwegreinigung bei Eis und Schnee

Die Räum- und Streupflicht in Schwetzingen ist durch die Streupflichtsatzung geregelt. Die Stadt hat für freie Straßen und öffentliche Plätze zu sorgen. Dabei wird nach einem ausgeklügelten Einsatzplan nach Wichtigkeit der einzelnen Verkehrsflächen vorgegangen. Die jeweiligen Anlieger, das sind Hausbesitzer, Mieter und Pächter, haben vor ihren Anwesen für freie Gehwege zu sorgen, ganz gleich, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht. Auch wenn kein Gehweg vorhanden ist, so muss in Anliegerstraßen oder Fußgängerzonen bis zu zwei Meter in die Straße hinein geräumt werden. Auch in Garagenhöfen oder vor Garageneinfahrten gilt – sofern sie sich im öffentlichen Raum befinden - die Räumpflicht. Mieter trifft die Pflicht dann, wenn Sie der Vermieter per Mietvertrag ausdrücklich übertragen hat.

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

Fax +49 (62 02) 87 51 07
Gebäude Hebelstraße 1
Raum 202