Pressemeldungen

Meldung vom 26. Januar 2026

Städtische Dienststellen am Fastnachtsdienstag geschlossen

Am Fastnachtsdienstag, 17. Februar 2026, bleiben die städtischen Dienststellen im Rathaus (Hebelstraße 1), Stadtbauamt (Hebelstraße 7), Ordnungsamt (Zeyherstraße 1), Heidelberger Straße 1a, Gutachterausschuss Schlossstraße 2, die Stadtbibliothek und das Generationenbüro mit der Freiwilligenagentur auf dem Schlossplatz 4 ganztägig geschlossen. Die Tourist-Information schließt an diesem Tag um 12 Uhr.
Meldung vom 22. Januar 2026

Aus dem Technischen Ausschuss am 21. Januar 2026

Der Technische Ausschuss hat über den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 89 „Studierendenwohnheim August-Neuhaus-Straße“ vorberaten. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen waren zuvor geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge berücksichtigt worden. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Studierendenwohnheims des Studierendenwerks Heidelberg mit 96 Wohnplätzen geschaffen. Ziel ist die Schaffung dringend benötigten studentischen Wohnraums sowie eine städtebaulich verträgliche Einbindung des Neubaus in das bestehende Quartier, einschließlich einer Aufwertung der Eingangssituation an der Kreuzung August-Neuhaus-Straße / L 548. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch aufgestellt, auf Grundlage des vom Vorhabenträger eingebrachten Vorhaben- und Erschließungsplan. Bestandteil des Beschlusses ist zudem ein Durchführungsvertrag, der die Umsetzung des Projekts verbindlich regelt. Über den Satzungsbeschluss berät der Gemeinderat abschließend in seiner Sitzung am 4. Februar 2026.
Meldung vom 19. Januar 2026

Landtagswahl am 8. März 2026 - Versand der Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 8. März 2026 laufen auch in Schwetzingen an. In Schwetzingen gibt es knapp 15.160 Wahlberechtigte, die sich auf 16 allgemeine und fünf Briefwahlbezirke verteilen. Bei dieser Landtagswahl gilt erstmals ein neues Wahlrecht. Statt einer Stimme gibt es erstmals zwei Stimmen zu vergeben. Mit der Erststimme wird der/die jeweilige Kandidat/in im Wahlkreis und mit der Zweitstimme die Partei auf Landesebene gewählt. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren.
Meldung vom 13. Januar 2026

Steuerbescheide für 2026 werden verschickt

Grundsteuerbescheid aufbewahren In diesem Jahr wurde nur bei einem Eigentumswechsel oder der Änderung des Steuerbetrages ein aktueller Grundsteuerbescheid für 2026 erstellt. Sofern es keine Änderungen gab, gelten weiterhin die Bescheide vom Januar 2025. Die Grundsteuerbescheide gelten in der Regel für mehrere Jahre und müssen daher aufbewahrt werden. Die Hebesätze betragen 240 % bei der Grundsteuer B und 400 % bei der Grundsteuer A. Die Bescheide werden ab dem 9. Januar 2026 zugestellt.
Meldung vom 08. Januar 2026

Gehwegreinigung bei Eis und Schnee

Die Räum- und Streupflicht in Schwetzingen ist durch die Streupflichtsatzung geregelt. Die Stadt hat für freie Straßen und öffentliche Plätze zu sorgen. Dabei wird nach einem ausgeklügelten Einsatzplan nach Wichtigkeit der einzelnen Verkehrsflächen vorgegangen. Die jeweiligen Anlieger, das sind Hausbesitzer, Mieter und Pächter, haben vor ihren Anwesen für freie Gehwege zu sorgen, ganz gleich, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht. Auch wenn kein Gehweg vorhanden ist, so muss in Anliegerstraßen oder Fußgängerzonen bis zu zwei Meter in die Straße hinein geräumt werden. Auch in Garagenhöfen oder vor Garageneinfahrten gilt – sofern sie sich im öffentlichen Raum befinden - die Räumpflicht. Mieter trifft die Pflicht dann, wenn Sie der Vermieter per Mietvertrag ausdrücklich übertragen hat.
Meldung vom 18. Dezember 2025

Aus dem Gemeinderat am 17. Dezember 2025

Die Stadt Schwetzingen stellt mit dem Haushaltsplan 2026 die Weichen für eine weiterhin handlungsfähige und zukunftsfähige Entwicklung. Kämmerin Susanne Nagel betonte in ihrem Sachvortrag, dass der Haushalt ein Kompromiss aus Konsolidierung und Investition sei. „Der Haushalt 2026 fordert uns finanziell, sichert aber zugleich wichtige Zukunftsentscheidungen für unsere Stadt“, so Nagel. Der Haushaltsplan ist Ergebnis intensiver Beratungen von Verwaltung und Gemeinderat. Angesichts anhaltender wirtschaftlicher Rezession, steigender Pflichtaufgaben und einer angespannten Kommunalfinanzlage mussten auch schwierige Entscheidungen getroffen werden. Entlastend wirken dabei kurzfristige positive Effekte auf Landesebene, insbesondere die Aufstockung des Finanzausgleichs sowie hohe Förderanteile aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz. Im Ergebnishaushalt 2026 stehen ordentliche Erträge von 81,4 Millionen Euro ordentlichen Aufwendungen von 83,7 Millionen Euro gegenüber. Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Fehlbetrag von 2,3 Millionen Euro. Die Einnahmen steigen unter anderem durch höhere Steuereinnahmen (+1,8 Mio. Euro) und deutlich höhere Schlüsselzuweisungen des Landes (+3,4 Mio. Euro). Gleichzeitig wachsen die Ausgaben vor allem bei Transferleistungen (+2,3 Mio. Euro), Personal (+0,6 Mio. Euro) sowie Sach- und Dienstleistungen (+2 Mio. Euro), etwa für Gebäudeunterhaltung und Energieeffizienzmaßnahmen. Die mittelfristige Finanzplanung zeigt trotz steigender Einnahmen weiterhin strukturelle Defizite. „Selbst mit strikter Ausgabendisziplin und Sondereffekten wie der FAG-Aufstockung ist ein ausgeglichener Ergebnishaushalt derzeit nicht erreichbar“, stellte Nagel fest und unterstrich den Bedarf einer grundlegenden Reform der Kommunalfinanzierung. Entscheidend für die Zahlungsfähigkeit bleibt der Finanzhaushalt. Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet die Stadt 2026 einen Zahlungsmittelüberschuss von 1,8 Millionen Euro. Dem stehen Investitionsauszahlungen von 8,6 Millionen Euro gegenüber. Der daraus resultierende Finanzierungsbedarf kann ohne neue Kredite gedeckt werden, da in den vergangenen Jahren ausreichend Liquidität aufgebaut wurde. Der Zahlungsmittelbestand sinkt zwar um rund 6,8 Millionen Euro, liegt Ende 2026 aber weiterhin bei soliden 12,3 Millionen Euro. Die fünf größten Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2026 sind: der Erwerb von Grundstücken (4,4 Mio. Euro), Ausbau der Zeyher-Schule zur Ganztagesschule (3,0 Mio. Euro), Sanierung Rasenfläche und Umlaufbahn im Stadion (1,8 Mio. Euro), Mittel für das Sanierungsgebiet Herzogstraße (Städtebaulicher Denkmalschutz/ Borsigstraße gesamt 1,2 Mio. EUR), Investitions- und Tilgungsumlage an den Zweckverband Unterer Leimbach (0,7 Mio. Euro).​ Besonders positiv: Der städtische Haushalt wird ab April 2026 schuldenfrei sein. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird vorsorglich auf 16 Millionen Euro festgesetzt, musste in den vergangenen Jahren jedoch nicht in Anspruch genommen werden. „Unterm Strich ist der Haushalt 2026 ein ausgewogener Kompromiss aus Konsolidierung und Investition“, so Kämmerin Nagel abschließend. „Trotz eines negativen ordentlichen Ergebnisses bleibt Schwetzingen handlungsfähig und gut aufgestellt, um auch in Zukunft eine lebenswerte Stadt zu sein.“
Meldung vom 17. Dezember 2025

Telekom plant Glasfaserausbau in Schwetzingen

Im Dezember 2025 haben sich wesentliche Neuigkeiten in Bezug auf den künftigen Glasfaserausbau in Schwetzingen ergeben. So hat uns die Deutsche GigaNetz GmbH (DGN) dahingehend informiert, dass die geplanten Ausbaubemühungen sich auf jeden Fall verschieben und nicht vor 2027 beginnen können. Kurzfristig hat die Telekom ihr Interesse bekundet, in Schwetzingen ein Glasfasernetz auszubauen. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich ab Mitte 2026 starten. Der genaue Zeitplan und die konkreten Ausbaugebiete befinden sich noch in der Abstimmung.
(von links): Peter Prisslinger (Technischer Leiter Mannheim-Karlsruhe, DB InfraGO), Oberbürgermeister Matthias Steffan, Dr. Stefan Geweke (Leiter Portfolio Mannheim-Karlsruhe, DB InfraGo), Wolfgang Leberecht (Amtsleiter Stadtentwicklung) und Herbert Brenner (Vorsitzender BI gegen Bahnlärm).
(von links): Peter Prisslinger (Technischer Leiter Mannheim-Karlsruhe, DB InfraGO), Oberbürgermeister Matthias Steffan, Dr. Stefan Geweke (Leiter Portfolio Mannheim-Karlsruhe, DB InfraGo), Wolfgang Leberecht (Amtsleiter Stadtentwicklung) und Herbert Brenner (Vorsitzender BI gegen Bahnlärm).
Meldung vom 15. Dezember 2025

Gemeinsam für eine lebenswerte Stadt: Stadt Schwetzingen und BI Schwetzingen im Dialog mit der Deutschen Bahn

Die Stadt Schwetzingen und die Bürgerinitiative gegen Bahnlärm e.V. (BI) setzen sich weiterhin gemeinsam für die Interessen der Bürgerschaft und der Wohnstadtteile ein. In einem kürzlich stattgefundenen Treffen mit Vertretern der Deutschen Bahn wurde erneut betont, dass die Anliegen der Schwetzingerinnen und Schwetzinger sehr wichtig sind. 
Meldung vom 04. Dezember 2025

Aus dem Technischen Ausschuss am 3. Dezember 2025

Umbau Hofapotheke: Ausschuss vergibt Rohbauarbeiten Der Technische Ausschuss hat der Vergabe der Rohbauarbeiten für die Sanierung der Hofapotheke zugestimmt. Den Auftrag erhält die Firma GEWE GmbH aus Pfungstadt zum Angebotspreis von 90.383,81 Euro. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der aktuellen vergaberechtlichen Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Direktvergabe bis 100.000 Euro netto zulassen. Die GEWE GmbH ist bereits mit den Mauerwerksarbeiten im Projekt betraut und hat diese zuverlässig und zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, wurde das Unternehmen daraufhin um ein Angebot für die Rohbauarbeiten gebeten.
Meldung vom 27. November 2025

Stadtbibliothek Schwetzingen informiert: Schließzeiten über Weihnachten und Neujahr, neue Öffnungszeiten und Jahresgebühren

Schließzeiten über Weihnachten und Neujahr Die Stadtbibliothek bleibt vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 6. Januar 2026 geschlossen. Am letzten Öffnungstag, Dienstag, 23. Dezember 2025, schließt die Bibliothek bereits um 17 Uhr. Der erste Öffnungstag mit den neuen Öffnungszeiten ist Mittwoch, 7. Januar 2026. Die Stadtbibliothek bittet Ihre Leserinnen und Leser zu beachten, dass während der Schließtage die Rückgabebox geschlossen bleibt. In dieser Zeit fallen keine Mahngebühren an.
Meldung vom 26. November 2025

Öffnungszeiten der städtischen Dienststellen über Weihnachten und den Jahreswechsel

Die Dienststellen der Stadtverwaltung Schwetzingen bleiben in diesem Jahr vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 6. Januar 2026 geschlossen. Das Ordnungsamt in der Zeyherstraße 1 (Bürgerbüro, Ausländeramt, Wohngeldstelle, Bußgeldstelle und Verkehrsbehörde) ist am Montag, 29. Dezember, und Dienstag, 30. Dezember, von 08:00 bis 12:00 Uhr für Publikumsverkehr besetzt. Das Ordnungsamt weist jedoch darauf hin, dass in allen Abteilungen nur ein Notdienst eingerichtet ist und bittet die Bürgerinnen und Bürger, das Angebot nur in dringenden Angelegenheiten  zu nutzen und sich auf Wartezeiten einzustellen.
Meldung vom 26. November 2025

Vermietung der Schwetzinger Grillhütte für 2026: Vereine und Organisationen können ab dem 8. Dezember reservieren

Die Schwetzinger Grillhütte kann von Vereinen, Organisationen und Privatpersonen für Feierlichkeiten bei der Stadt angemietet werden. Für das Jahr 2025 können Vereine, politische und soziale Organisationen ab dem 08. Dezember 2025 Termine reservieren. Ab dem 12. Januar 2026 können sich dann auch die Schwetzinger Einwohner/Innen vormerken lassen. Auswärtige können ab dem 02. Februar 2026 noch freie Termine in der Grillhütte reservieren. Ansprechpartner dafür sind die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros in der Zeyherstraße 1, Tel: 06202/ 87-230, 87-214 bis 217, 87-227.
Meldung vom 25. November 2025

Geplante Güterverkehrstrasse: Deutsche Bahn stellt Vorzugsvariante für die Neu-/Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim–Karlsruhe vor

Die Deutsche Bahn hat im Dialogforum am 24. November 2025 die Vorzugsvariante für die Neu-/Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim–Karlsruhe vorgestellt. Die Region Rhein-Neckar sowie die Städte Hockenheim, Schwetzingen und die Gemeinde Neulußheim sehen darin eine gute Grundlage für das weitere Verfahren. Viele regionale Forderungen wurden berücksichtigt. Gleichzeitig betonen die Partner, dass beim Lärmschutz und bei wichtigen Anbindungen noch nachgebessert werden muss.
Meldung vom 20. November 2025

Aus dem Gemeinderat am 19. November 2025

Der Gemeinderat hat der Einführung des Handyparkens zum 1. Januar 2026 zugestimmt. Damit können Autofahrer künftig Parkgebühren neben dem Parkscheinautomaten auch digital und bargeldlos per Smartphone-App bezahlen. Das neue System soll die bestehenden Parkscheinautomaten ergänzen, die weiterhin genutzt werden können. Für die Stadt entstehen im laufenden Betrieb keine zusätzlichen Kosten, da der technische Betrieb über den Plattformanbieter Smartparking e.V. und die beteiligten App-Anbieter erfolgt. Im Zuge der Einführung muss auch eine Anpassung der Parkgebührensatzung beschlossen werden, um die neue digitale Zahlungsart rechtlich zu ermöglichen.
Meldung vom 17. November 2025

Verkehrsregelungen, Umleitungen und Anreise während des 14. Kurfürstlichen Weihnachtsmarkts

Die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher des 14. Kurfürstlichen Weihnachtsmarktes hat für die Verantwortlichen der Stadt Schwetzingen oberste Priorität. An den vier Veranstaltungswochenenden des Weihnachtsmarkts ist die Schwetzinger Innenstadt im Bereich des Schlossplatzes daher jeweils von Donnerstag, 15 Uhr,  bis Sonntag, 23 Uhr, für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt.
Meldung vom 06. November 2025

Aus dem Verwaltungsausschuss am 5. November 2025

Schwetzingen plant Einführung des Handyparkens Der Verwaltungsausschuss hat die Einführung des Handyparkens zum 1. Januar 2026 vorberaten. Damit können Autofahrerinnen und Autofahrer künftig Parkgebühren neben dem Parkscheinautomaten auch digital und bargeldlos per Smartphone-App bezahlen. Das neue System soll die bestehenden Parkscheinautomaten ergänzen, die weiterhin genutzt werden können. Für die Stadt entstehen im laufenden Betrieb keine zusätzlichen Kosten, da der technische Betrieb über den Plattformanbieter Smartparking e.V. und die beteiligten App-Anbieter erfolgt. Im Zuge der Einführung muss auch eine Anpassung der Parkgebührensatzung beschlossen werden, um die neue digitale Zahlungsart rechtlich zu ermöglichen. Ein besonderer Vorteil des neuen Systems: Beim Handyparken werden Parkgebühren minutengenau abgerechnet. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 19. November darüber abschließend entscheiden.
Meldung vom 28. Oktober 2025

Verhandlungsstopp auch für Tompkins-Gelände

Das Verteidigungsministerium stoppt die Umwandlung militärisch genutzter Liegenschaften für zivile Zwecke. Grund ist der erhöhte Bedarf an Standorten durch die geplante Vergrößerung der Streitkräfte, teilte das Ministerium aktuell der Öffentlichkeit mit. Auf direkte Anfrage gestern bei den Bundesimmobilien (BImA) erhielt die Stadt die Antwort, dass auch die laufenden Verhandlungen mit Schwetzingen zunächst gestoppt seien. Über die Dauer der Prüfungen könne noch keine Aussage gemacht werden.
Meldung vom 23. Oktober 2025

Altkleider richtig entsorgen!

Seit vielen Jahren ist die Kleiderstube in der Friedrichsfelder Straße 2 in Schwetzingen eine bewährte Adresse für Second-Hand Kleidung. Bürger spenden gebrauchte Kleidung und die Kleiderstube verkauft diese für wenig Geld an Bedürftige. Seit Inkrafttreten der neuen EU-Abfallrichtlinie hat sich die Situation auf dem Altkleidermarkt jedoch zugespitzt. Denn die neue Richtlinie verbietet die Entsorgung von Altkleidern und anderen Textilien über den Hausmüll. Ziel ist, die Müllmenge zu reduzieren und Textilien besser zu recyclen. Nur noch stark verschmutzte oder verdreckte Kleidung darf in die heimische Restmülltonne. Alte Kleidung, Bettwäsche, Handtücher und andere Textilien - auch löchrige oder defekte – müssen über Altkleidercontainer entsorgt werden. Gute noch tragbare Kleidung kann in Second-Hand-Läden, über Kleidertauschaktionen oder bei Hilfsorganisationen wie DRK und Caritas oder auch der Kleiderstube abgegeben werden.
Meldung vom 16. Oktober 2025

Aus dem Gemeinderat am 15. Oktober 2025

Oberbürgermeister Matthias Steffan hat am 15. Oktober 2025 den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2026 in den Gemeinderat eingebracht. Angesichts einer angespannten Finanzlage stellte er die Haushaltsplanung unter das Leitmotiv von Verantwortung, Prioritätensetzung und Zukunftsfähigkeit. Trotz bundesweiter wirtschaftlicher Rezession, steigender Kosten und sinkender Einnahmen bleibt der städtische Haushalt ohne Neuverschuldung und ohne Steuererhöhungen. Das geplante Haushaltsvolumen beträgt rund 85 Millionen Euro bei einem Fehlbetrag von 6,3 Millionen Euro, der aus vorhandenen Rücklagen ausgeglichen werden soll. Die Investitionen konzentrieren sich auf Kinderbetreuung, Bildung, Digitalisierung, Energieeffizienz und Infrastruktur. Zu den größten Projekten zählen der Ausbau der Ganztagesbetreuung an der Johann-Michael-Zeyher-Schule, die Sanierung der Hofapotheke, Investitionen in Feuerwehr und Sportanlagen sowie Maßnahmen im Bereich Klimaschutz. Zur Konsolidierung hat der Gemeinderat beschlossen, zwei größere Bauprojekte – die neue Fuß- und Radwegebrücke zu den „Schwetzinger Höfen“ und den Umbau des „Rothackerschen Hauses“ – zu stoppen. Steffan betonte die Notwendigkeit gemeinsamer Verantwortung und realistischen Handelns: „Nur durch Ehrlichkeit, Zusammenarbeit und klare Prioritäten können wir unsere Stadt finanziell stabil und zukunftsfähig halten.“ Ein positives Signal komme zudem vom Land Baden-Württemberg, das zusätzliche Finanzmittel aus Bundes-Sondervermögen an die Kommunen weitergeben will – ein Schritt, der die städtischen Finanzen in den kommenden Jahren entlasten könnte.
Meldung vom 09. Oktober 2025

Schwetzingen für Engagement in Fuß- und Radverkehr ausgezeichnet

Die Stadt Schwetzingen wurde im Rahmen der Qualitätsoffensive der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) am 09.10.2025 als eine von 12 Kommunen in Baden-Württemberg mit der Qualitätsstufe ausgezeichnet. Die offizielle Würdigung nahmen Verkehrsminister Winfried Hermann MdL und der Vorstandsvorsitzende der AGFK-BW Günter Riemer im Rahmen des Radkongresses in Heidelberg vor. Wolfgang Leberecht, Amtsleiter des Amts für Stadtentwicklung sagt zur Überreichung der Urkunde: „Es freut uns sehr, dass wir die Qualitätsstufe für den Fuß- und Radverkehr erreicht haben. Es ist die Auszeichnung für unsere konstruktive, kontinuierliche Arbeit an den Themen. Mit dem Gemeinderatsbeschluss im Juli für das Fußverkehrskonzept und dem Bekenntnis zur AGFK-Vision 2030 haben wir nochmal einen wichtigen Schritt gemacht. Daran knüpfen wir nun weiter an.“ Mit der Qualitätsoffensive unterstützt die AGFK-BW Bestrebungen Ihrer Mitgliedskommunen, positive Veränderungen in der Fuß- und Radverkehrsförderung zu erzielen und bringt so die Förderung der aktiven Mobilität weiter in die Fläche. Dazu gehören die Infrastrukturen, die Kommunikation, der Wissenstransfer untereinander, um Synergien besser zu nutzen, der politische Rückhalt sowie betriebliche und Schulmobilität. Zum Erreichen der Qualitätsstufe werden nach der Qualitätserhebung und im Rahmen eines passenden Unterstützungspakets bestehende Ressourcen in den Kommunen aktiviert und verstärkt.
Meldung vom 01. Oktober 2025

Aus dem Gemeinderat am 1. Oktober 2025

Der Schwetzinger Gemeinderat hat in seiner Sitzung beschlossen, das Projekt „Umbau und Sanierung Rothackersches Haus“ nicht weiterzuführen. Grund hierfür sind erhebliche Kostensteigerungen, die eine Einhaltung der vereinbarten Kostenobergrenze von 12,85 Mio. Euro trotz Fördermitteln von Bund und Land unmöglich machen. Die bisherigen Ausschreibungsergebnisse haben gezeigt, dass selbst vorbereitende Maßnahmen die veranschlagten Kosten deutlich überschreiten. Erfahrungen mit ähnlichen Projekten in der Region lassen zudem erwarten, dass weitere erhebliche Preissteigerungen nicht ausgeschlossen werden können. Angesichts der angespannten Haushaltslage entschied der Gemeinderat daher, das Projekt nicht weiter zu verfolgen und die Stadtverwaltung mit allen notwendigen Schritten zu beauftragen. Mit der beauftragten Architektengemeinschaft fischerarchitekten / rebuild.ing (Aachen/Reilingen) wurde eine Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarung geschlossen. Für die erbrachten Leistungen in den Projekten „Rothackersches Haus“ und „Umbau Hofapotheke“ fallen Resthonorare in Höhe von insgesamt 286.584,19 Euro an. Für die geplante Sanierung und Neunutzung des Rothackerschen Hauses hatte die Stadt seit 2018 rund 2 Mio. Euro für Planungsleistungen und vorbereitende Untersuchungen investiert. Dort sollten die Touristinformation und das städtische Museum neue Räumlichkeiten erhalten. Trotz des Projektstopps will die Stadt Schwetzingen prüfen, wie eine museale Präsentation der Stadtgeschichte unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen künftig realisiert werden kann.
Nikolaus Friedrich (Quelle: Mozartgesellschaft Schwetzingen e.V.)
Nikolaus Friedrich (Quelle: Mozartgesellschaft Schwetzingen e.V.)
Meldung vom 25. September 2025

Nikolaus Friedrich mit Carl-Theodor-Medaille der Stadt ausgezeichnet

Die Stadt Schwetzingen verleiht ihre höchste Auszeichnung, die Carl-Theodor-Medaille, an Nikolaus Friedrich. Mit dieser Ehrung würdigt die Stadt das langjährige und herausragende Engagement des künstlerischen Leiters der Schwetzinger Mozartgesellschaft. Die Verleihung findet im Rahmen des feierlichen Empfangs zur Eröffnung des diesjährigen Mozartfestes im Palais Hirsch statt. Die Laudatio hält Oberbürgermeister Matthias Steffan.
Meldung vom 25. September 2025

Starke Partnerschaft mit Wirkung: Schwetzingen, Oftersheim und Plankstadt leisten wieder Hilfe für Kozelets

Die Solidaritätspartnerschaft zwischen den Kommunen Schwetzingen, Oftersheim, Plankstadt und der ukrainischen Stadt Kozelets wird weiter gestärkt. Gemeinsam engagieren sich die Gemeinden in einem neuen Projekt zur Unterstützung in der ukrainischen Region nördlich von Kiew. Nachdem im letzten Jahr zwei gebrauchte Schülerbusse überbracht wurden, besteht das Projekt diesmal aus zwei Teilen. Zum einen die Beschaffung einer gebrauchten Arbeitsbühne, die von den Technischen Diensten in Kozelets dringend benötigt wird – z. B. zur Instandhaltung öffentlicher Gebäude, Straßenbeleuchtung und Infrastruktur. Die Bühne wurde zwischenzeitlich beschafft und befindet sich in technisch einwandfreiem Zustand. Sie erreicht bei einer Beladung mit 200 kg eine Arbeitshöhe von über 24 Metern. Das gesamte Vorhaben wird mit 45.000 Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert. Die Umsetzung erfolgt über das Programm „Kommunale Partnerschaften“ von SKEW und Engagement Global.
Meldung vom 18. September 2025

Aus dem Technischen Ausschuss vom 17. September 2025

Studierendenwohnheim: Bebauungsplanverfahren startet Die Stadt plant die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 89 „Studierendenwohnheim August-Neuhaus-Straße“ im beschleunigten Verfahren. Ziel ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum für Studierende, insbesondere für Studierende der Hochschule für Rechtspflege. Geplant ist ein Neubau des Studierendenwerks Heidelberg mit insgesamt 96 Wohnplätzen. Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans bildet der vom Vorhabenträger vorgelegte Vorhaben- und Erschließungsplan. Ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem Studierendenwerk soll bis zum Satzungsbeschluss vorliegen und beschlossen werden. Neben der Bereitstellung von Wohnraum verfolgt die Planung weitere Ziele: eine städtebaulich gelungene Einbindung des Neubaus, die Aufwertung des Quartiers an der Kreuzung August-Neuhaus-Straße/L 548, die Sicherstellung einer funktionalen Erschließung mit Stellplätzen sowie die Schaffung attraktiver Außen- und Gemeinschaftsflächen. Darüber hinaus soll das Projekt durch nachhaltige und energieeffiziente Bauweise überzeugen. Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben beteiligt. Ebenso werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Der Gemeinderat muss in seiner Sitzung am 1. Oktober darüber beschließen.  
Meldung vom 18. September 2025

Aus dem Verwaltungsausschuss am 17. September 2025

50 Jahre IG Schwetzinger Vereine: Sonderzuschuss für Jubiläumsprojekte Die Interessengemeinschaft Schwetzinger Vereine (IG Vereine) erhält anlässlich ihres 50-jährigen Bestehens einen Sonderzuschuss von bis zu 21.000 Euro. Die Mittel dienen der Durchführung der Jubiläumsveranstaltung am 25. April 2025, des Tages der Vereine am 11. Oktober 2025 sowie der Realisierung zweier Projekte: dem Bildband „50 Jahre Schwetzinger Vereinsgeschichte(n)“ und der Einführung nachhaltiger Mehrwegbecher. Der Gemeinderat hatte bereits im November 2024 beschlossen, die IG Vereine ab 2025 als Dachverband der Schwetzinger Vereine jährlich mit 5.000 Euro zu unterstützen. Die nun zusätzlich bewilligten Sondermittel würdigen das besondere Jubiläum und die damit verbundenen Veranstaltungen, die das Ehrenamt und die Vereinsarbeit in Schwetzingen stärken und sichtbar machen sollen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf Basis eingereichter Nachweise bzw. Rechnungen. Der Gemeinderat muss in seiner Sitzung am 1. Oktober darüber beschließen.

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

Fax +49 (62 02) 87 51 07
Gebäude Hebelstraße 1
Raum 204