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Gemeinsamer Gutachterausschuss

Zum 01. März 2020 wurde der gemeinsame Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis gegründet. Er setzt sich aus einer Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, Mitgliedern aus den zugehörigen Gemeinden und Vertretern der örtlichen Finanzämter Schwetzingen und Heidelberg zusammen. Die Gutachter werden für 4 Jahre bestellt und sind ehrenamtlich tätig. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Gutachteraussschüsse sind im BauGB und der Gutachterausschussverordnung BW festgelegt.

Der gemeinsame Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis ist für die folgenden 10 Städte und Gemeinden zuständig: Altlußheim, Brühl, Eppelheim, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt,  Reilingen, Schwetzingen. Der gemeinsame Gutachterausschuss ist ein unabhängiges und an Weisungen nicht gebundenes Gremium. Ihm steht eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die bei der Stadt Schwetzingen geführt wird.

Die Aufgaben des Gutachterausschusses

Die Aufgaben des Gutachterausschusses ergeben sich aus § 193 bis 199 BauGB im Zusammenhang zur Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg. 

  • Das Herzstück der Auswertung des Grundstücksmarktes ist die Kaufpreissammlung. Darin werden sämtliche Kaufverträge, die im Gebiet des Gutachterausschusses abgeschlossen werden, erfasst und ausgewertet.
  • Die beschlossenen  Bodenrichtwerte können im Portal BORIS-BW eingesehen werden.
  • In Grundstücksmarktberichten werden Informationen zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten veröffentlicht, wie z. B. Sachwertfaktoren, Regionalfaktor, Vergleichsfaktoren und Liegenschaftszinssätze.
  • Auf Antrag erstattet der Gutachterausschuss Gutachten zu bebauten und unbebauten Grundstücken, zu Rechten und Lasten und zu Anfangs- und Endwerten.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben muss der Gutachterausschuss die ortsübliche Vergleichsmiete kennen. Diese wird für die Auswertungen aus der Kaufpreissammlung und für die Erstattung von Gutachten benötigt. Da die 10 Mitgliedsgemeinden keine Mietspiegel haben, werden von der Geschäftsstelle Fragebögen zu Mietverträgen gesammelt und anonymisiert ausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung der bis 30.09.2024 abgeschlossen Verträge wurde als erste Mietübersicht mit Mietrechner veröffentlicht. Diese wurde  von 8 der 10 Gemeinden als Mietspiegel anerkannt. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Veröffentlichung. Zur Fortführung werden Fragebögen zu Vertragsabschlüssen dauerhaft benötigt.

Kontaktdaten Gutachterausschuss und Geschäftsstelle

Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis
Schloßstraße 2
68723 Schwetzingen
E-Mail

Bitte senden Sie Post ausschließlich an:

Stadtverwaltung Schwetzingen
Gemeinsamer Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis
Hebelstr. 1
68723 Schwetzingen
E-Mail

Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: gutachterausschuss@schwetzingen.de

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Montag 08:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Um eine telefonische Voranmeldung wird gebeten. Individuelle Termine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung möglich. 

Ansprechpartner

Sachbearbeiter / Kaufpreissammlung

Frau Melanie Lange
Fax +49 (62 02) 87-51 67
Gebäude Schloßstraße 2
Frau Silke Schuchardt-Schäfer
Fax +49 (62 02) 87-51 59
Gebäude Schloßstraße 2

Sachverständige

Frau Evelyn Strunck

Leiterin der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis

Fax +49 (62 02) 87-51 70
Gebäude Schloßstraße 2
Herr Volker Edinger
Gebäude Schloßstraße 2
Herr Oliver Fleckser
Fax +49 (62 02) 87-51 58
Gebäude Schloßstraße 2
Frau Anja Reiter
Fax +49 (62 02) 87-51 68
Gebäude Schloßstraße 2