Gemeinsamer Gutachterausschuss
Zum 01. März 2020 wurde der Gemeinsame Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen gegründet. Er setzt sich aus einer Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, Mitgliedern aus den unten genannten Gemeinden, sowie Vertretern des örtlichen Finanzamtes zusammen. Die Mitglieder handeln als ehrenamtliche Gutachter.
Der gemeinsame Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen ist für die folgenden 10 Städte und Gemeinden zuständig: Altlußheim, Brühl, Eppelheim, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzingen. Der gemeinsame Gutachterausschuss ist ein unabhängiges und an Weisungen nicht gebundenes Gremium, welches für die Dauer von 4 Jahren bestellt wird.
Bodenrichtwerte
Hinweis: Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 wurden veröffentlicht (siehe hier).
Die Bodenrichtwerte für die oben genannten Städte und Gemeinden stehen online auf dem Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) zur Verfügung und sind gemäß den Nutzungsbedingungen unter dem Link https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de einsehbar.
Auf dem Portal „BORIS-BW“ sind die Bodenrichtwerte für den gesamten Bezirk ab dem Stichtag 01.01.2021 einsehbar. Die zum Stichtag 01.01.2021 ermittelten Bodenrichtwerte werden auf dem Portal mit dem Stichtag 31.12.2020 angezeigt und dementsprechend bei den historischen Bodenrichtwerten im Jahrgang 2020 geführt. Auf dem Portal „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ werden ausschließlich die Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung (Grundvermögen) bereitgestellt.
Mietpreissammlung
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen bittet Mieter und Vermieter von Wohnungen einen anonymisierten Fragebogen über ihren Mietvertrag auszufüllen. Diesen können Sie per E-Mail an gutachterausschuss@schwetzingen.de oder per Post übersenden an: Stadtverwaltung Schwetzingen, Gemeinsamer Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen, Hebelstraße 1, 68723 Schwetzingen.
Die Aufgaben des Gutachterausschusses
Die Aufgaben des Gutachterausschusses ergeben sich gemäß § 193 BauGB. Der Gutachterausschuss hat insbesondere
- die Kaufpreissammlung zu führen (§ 193 Abs. 5 BauGB und § 195 BauGB)
- Bodenrichtwerte zu ermitteln (§ 193 Abs. 5 BauGB und § 196 BauGB)
- sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten gemäß § 193 Abs. 5 BauGB abzuleiten, wie z.B. Liegenschaftszinsen, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten, sowie Vergleichsfaktoren
- Anfangs- und Endwerte gemäß § 154 Abs. 2 BauGB auf Antrag zu ermitteln
- Gutachten zu erstatten, die nach § 193 Abs. 1 und 2 BauGB beantragt werden
Informationen hierzu erhalten Sie bei der:
Bitte senden Sie Post ausschließlich an:
Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse:
gutachterausschuss@schwetzingen.de
Gebührensatzung und Antrag Verkehrswertgutachten:
Montag | 08:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Um eine telefonische Voranmeldung wird gebeten. Individuelle Termine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung möglich.