Der Gemeinderat
Funktion und Aufgaben des Gemeinderates
Die Stadt Schwetzingen hat entsprechend der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) zwei kommunale Organe:
- Den auf 5 Jahre gewählten Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde
- Den Oberbürgermeister mit einer achtjährigen Amtszeit
Neben der Kontrolle der Arbeit der Verwaltung und der Entscheidung über Grundsatzangelegenheiten z.B. Bebauungspläne oder größere Projekte und Investitionen, ist es wesentliches Privileg des Gemeinderats im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung über den Haushalt der Gemeinde zu beschließen.
Der Oberbürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung. Er erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Näheres regelt die Hauptsatzung. Weisungsaufgaben, z.B. die Aufgaben der Baurechts-, Ausländer- oder Verkehrsbehörde, erledigt der Oberbürgermeister in eigener Zuständigkeit.
Der Schwetzinger Gemeinderat
Das ist der neue Schwetzinger Gemeinderat: Ulrike Utz (sitzend v. l.), Elfriede Fackel-Kretz-Keller, OB Dr. René Pöltl, Rita Erny und Elke Ackermann-Knieriem sowie Bürgermeister Matthias Steffan (stehend v. l.), Robin Pitsch, Markus Schimmele, Anna Abraham, Karl Rupp, Sabine Rebmann, Carsten Petzold, Hans-Peter Müller, Dr. Michael Sehling, Werner Zieger, Markus Bürger, Professor Dr. Oliver Brand, Cindy Baumann, Dr. Christian Lorentz, Sarina Klein, Ulrich Renkert, Katrin Vobis-Mink, Dr. Susanne Hierschbiel, Nils Melkus, Dr. Michael Rittmann und Anja Mohrmann. Es fehlen Dr. Horst Herrmann und Peter Lemke. (Foto Stadt Schwetzingen, Fotografin Dorothea Lenhardt)
Der Schwetzinger Gemeinderat besteht aus 26 Stadträtinnen und Stadträten sowie dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Bei der letzten Gemeinderatswahl am 09.06.2024 ergab sich folgende Sitzverteilung: