Städtische Finanzen

Soll die Haushaltswirtschaft der Stadt Schwetzingen als Teil der öffentlichen Finanzwirtschaft ihrem Auftrag gerecht werden, so hat sie Finanzierungsmittel zu beschaffen und zur Erfüllung kommunaler Aufgaben zu verwenden. Die dabei anfallenden Einnahmen und Ausgaben stellen den Haushalt einer Gemeinde dar.

Die Stadt Schwetzingen hat ihre Haushaltswirtschaft mehrstufig, und zwar

  • kurzfristig im jährlichen Haushaltsplan und
  • mittelfristig im mehrjährigen Finanzplan

zu planen. Das Planungsverfahren ist öffentlich und gibt den Einwohnern die Möglichkeit zur Mitsprache.

Der Haushaltsplan, der durch die Haushaltssatzung festgesetzt wird, ist die Grundlage der Haushaltswirtschaft in den einzelnen Jahren.

Bei erheblichen Abweichungen vom Haushaltsplan ist die Haushaltssatzung durch eine Nachtragssatzung zu ändern. Kommunalpolitisch wichtige Korrekturen des Haushaltsplans wird der Gemeinderat - auch dann, wenn es das Gesetz nicht erfordert - nach Möglichkeit in einer Nachtragssatzung treffen. Die Verfahrensvorschriften für die Nachtragssatzung sind die gleichen wie für die Haushaltssatzung.

Die Jahresrechnung, bestehend aus der Kassenrechnung, der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung, zeigt den zahlenmäßigen Vollzug des Haushaltsplans. Aus ihr wird deutlich, inwieweit die Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen abweichen, inwieweit die Haushaltseinnahmen zur Deckung der Haushaltsausgaben ausgereicht haben und welche Auswirkungen die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben auf das Vermögen der Stadt Schwetzingen haben.

Die verschiedenen Dokumente zum Haushalt der Stadt Schwetzingen können Sie sich hier herunterladen:

2024

2023

2022

2021

2020

Ansprechpartner

Frau Melanie Schaaff-Reichert

Sachgebietsleiterin

Fax +49 (62 02) 8 71 48
Gebäude Hebelstraße 1
Raum 305