Grundstücksmarkt
Marktberichte
Für den Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses Bezirk Schwetzingen wurden anfangs nur Bodenrichtwerte und ein Regionalfaktor beschlossen. Der erste Grundstücksmarktbericht wurde zur Auswertung des Jahres 2022 veröffentlicht. Seither gibt es jährlich einen Grundstücksmarktbericht mit den Auswertungen des Vorjahres. Der aktuellste Grundstücksmarktbericht enthält die Auswertungen des Jahres 2024. Die Berichte enthalten neben Informationen zum Gebiet des gemeinsamen Gutachterausschusses für das Sachwertverfahren den Regionalfaktor und Sachwertfaktoren und für das Vergleichswertverfahren zu Eigentumswohnungen Vergleichsfaktoren.
Die Marktberichte können kostenpflichtig über die Geschäftsstelle bezogen werden. Die pdf-Version kostet 30 Euro und wird per Mail versandt. Die gedruckte Version kostet 50 Euro. Bitte bestellen Sie den Grundstücksmarktbericht per E-Mail an gutachterausschuss@schwetzingen.de unter Angabe Ihrer Rechnungsanschrift.
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Auf schriftlichen Antrag (per Mail oder Post) werden nach §195 (3) BauGB in Verbindung mit §13 GuAVO Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt. Dafür müssen laut Gesetz drei Bedingungen erfüllt sein:
- Empfänger*innen können ein berechtigtes Interesse für die Kenntnis der Daten glaubhaft darlegen
- Schutzwürdige Interessen der Betroffenen stehen der Auskunft nicht entgegen
- Die sachgerechte Verwendung der Daten erscheint gewährleistet.
Das berechtigte Interesse liegt bei Behörden und öffentliche Stellen im Rahmen der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben vor. Ferner ist bei öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen, die mit der Wertermittlung von Immobilien befasst sind, von einem berechtigten Interesse auszugehen. Weitere Sachverständige können z. B. über die gerichtliche Beauftragung ein berechtigtes Interesse nachweisen. Die Auskünfte werden grundsätzlich in anonymisierter Form abgegeben und dürfen nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie erteilt wurden.