Außerschulische Betreuung

Die Stadt Schwetzingen bietet verschiedene Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder an. Bitte beachten: Bei allen Fragen wenden Sie sich bitte zuerst an die Einrichtungsleitungen in der jeweiligen Schule! 

Kontaktdaten der außerschulischen Betreuungseinrichtungen in Schwetzingen

Südstadt-Grundschule  Moltkestr. 2 Telefon: 06 20 2 / 97 87 4 91  Leitung: N.N.  sgs@betreuung-schulen.de
Nordstadt-Grundschule Sudetenring 8 Telefon: 06 20 2 / 57 47 8 42 Leitung: Frau Ermis ngs@betreuung-schulen.de
Zeyher-Grundschule Schubertstr. 4 Telefon: 06 20 2 / 60 70 01 6 Komissarische Leitung: Frau Kirginzew zgs@betreuung-schulen.de
Hirschacker-Grundschule Akazienweg 1-5 Telefon 06 20 2 / 9470376 Leitung: Frau Langenhagen und Frau Korzen hgs@betreuung-schulen.de

Formulare zum Herunterladen (bitte Anmeldung und Mandat ausfüllen):

Alle Formulare sind direkt in der außerschulischen Betreuung abzugeben

Verlässliche Grundschule

Die so genannte „Verlässliche Grundschule“ bedeutet, dass an allen 4 Grundschulen gemeinsam mit den Lehrkräften eine tägliche Betreuungszeit von jeweils 7.30 bis 14.00 Uhr gewährleistet wird. In allen 4 Schulen wird ein auf den Ernährungsbedarf der Kinder speziell abgestimmtes Mittagessen angeboten.

Nachmittagsbetreuung

Unabhängig von der Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule findet von 13 Uhr bis 17 Uhr eine Nachmittagsbetreuung in der Nordstadt-, Südstadt-, Zeyher- und Hirschacker-Grundschule statt. Auch hier wird ein kindgerechtes Mittagessen angeboten.

Im Rahmen dieser Betreuung werden sinnvolle spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten durchgeführt.

Unterricht und Hausaufgabenbetreuung sind nicht Gegenstand des Angebots.
Es gibt aber einen zeitlichen Rahmen, in dem die Kinder selbständig ihre Hausaufgaben erledigen können.

Betreuung in den Ferien

In den Faschings-, Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien findet eine Ferienbetreuung statt.
Während der Weihnachtsferien findet keine Betreuung statt.

Das Ferienangebot umfasst auch die beweglichen Ferientage.

Am Faschingsdienstag (halbtags) sowie dem Betriebsausflug (ganztags) der Stadt Schwetzingen, bleibt die Betreuung geschlossen.

Für die Ferienbetreuung wird je Ferienwoche ein gesonderter Beitrag erhoben. Eine Abmeldung von der Ferienbetreuung muss spätestens eine Woche vor Ferienbeginn schriftlich vorliegen, andernfalls ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent der maßgebenden Ferienbetreuungsgebühr/Essensgebühr zu zahlen. 

Die Teilnahme an der Ferienbetreuung, vor allem der Sommerferien, ist auf Eltern beschränkt, die auf eine Betreuung unabdingbar angewiesen sind (eine Arbeitgeberbescheinigung (PDF, 160 KB) pro Elternteil für die Sommerferien ist ab der ersten Woche erforderlich!).

Neue Erstklässler 2025

Für die neuen Erstklässler, Schulbeginn 22.09.2025, bieten wir 2 Wochen vor der Einschulung (ab dem 08.09.2025) die so genannten „Schnupperwochen“ (von 8 bis 12 Uhr) an. Dies dient zur Eingewöhnung der Kinder in den Schulalltag. Unter dem Punkt "Formulare zum Herunterladen" finden Sie das aktuelle Formularpaket für die Anmeldung der Erstklässler nebst SEPA-Basislastschrift. (PDF, 117 KB) Diese muss der Stadt Schwetzingen im Original eingereicht werden. Eine Arbeitgeberbescheinigung pro Elternteil ist erforderlich. Abgabe der Formulare muss direkt in der außerschulischen Betreuung erfolgen. Anmeldeschluss für die Erstklässler in der außerschulischen Betreuung ist der 30. April 2025.

Bitte beachten: 
Infos, in welcher Einrichtung die Schnupperwochen stattfinden, erhalten Sie mit dem Zusicherungsschreiben des Generationenbüros bzw. durch Informationen der jeweiligen außerschulischen Einrichtung. 

Eine Teilnahme an den Schnupperwochen ist nur möglich in Verbindung mit der Anmeldung in der außerschulischen Betreuung. 

Sommerferien 2025

Sommerferienbetreuung für die Kinder der außerschulischen Betreuung:

Auch im Jahr 2025 möchten wir Ihnen die Öffnung der außerschulischen Betreuung während der gesamten Sommerferien anbieten. Die abgehenden Viertklässler dürfen die Sommerferienbetreuung noch in Anspruch nehmen. 

Die Betreuung in den Sommerferien findet in der Zeit vom 31.07.-01.08.2025 und 04.08.2025 bis 12.09.2025 in einer der vier Grundschulen statt. Wo die Betreuung stattfinden wird, wird rechtzeitig bekanntgegeben. 

Vom 31.07. bis 12.09.2025 werden die Kinder zwischen 7.30 und 17.00 Uhr betreut, wobei unterschiedliche Betreuungszeiten gebucht werden können. Die Anmeldung ist immer nur für die jeweilige gesamte Woche möglich, eine tageweise Betreuung ist nicht vorgesehen. Sie können dann entscheiden, für wie viele Wochen Sie das Angebot nutzen möchten.

Für die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung werden gesondert Gebühren erhoben. 

Allgemeine Informationen

  • An- bzw. Abmeldungen sind jederzeit, allerdings nur für volle Monate, möglich
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme
  • Das Bringen der Kinder zur Betreuungseinrichtung sowie das Abholen fällt in den Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten
  • Während der Betreuung besteht Unfallversicherungsschutz
  • Alle Formulare sind direkt in der außerschulischen Betreuung abzugeben
  • Bei Ab- und Ummeldungen bitte die Frist von spätestens 10 Werktagen vor dem Ende des Kalendermonats beachten
  • Alle Informationen finden Sie in der Satzung zum Herunterladen

Bei weiteren Fragen zum außerschulischen Betreuungsangebot wenden Sie sich bitte an Frau Andrea Mai, Telefon 06202/87-492. 

Art und Kosten der Betreuung (ab 01.09.2024, 01.01.2025 und 01.01.2026)

Betreuungsform Betreuungsgebühren  Gebühren seit 01.09.2024 Gebühren ab 01.01.2025 Gebühren ab 01.01.2026
Verlässliche Grundschule von 07.30 bis 13.00 Uhr Betreuungsgebühr pro Monat 37,00 EUR 37,00 EUR 37,00 EUR 
  zusätzliche Betreuungsgebühr pro Ferienwoche 19,00 EUR 19,00 EUR 19,00 EUR
Verlässliche Grundschule von 07.30 bis 14.00 Uhr  Betreuungsgebühr pro Monat (ohne Mittagessen) 49,50 EUR 49,50 EUR 49,50 EUR
  Betreuungsgebühr pro Monat (inkl. Mittagessen) 130,50 EUR 151,50 EUR 163,50 EUR
  zusätzliche Betreuungsgebühr pro Ferienwoche (ohne Mittagessen) 22,50 EUR 22,50 EUR 22,50 EUR
Ganztägige Betreuung von 07.30 bis 17.00 Uhr Betreuungsgebühr pro Monat (ohne Mittagessen) 138,50 EUR 138,50 EUR 138,50 EUR
  Betreuungsgebühr pro Monat (inkl. Mittagessen) 219,50 EUR 240,50 EUR 252,50 EUR
  zusätzliche Betreuungsgebühr pro Ferienwoche  (ohne Mittagessen) 33,00 EUR 33,00 EUR 33,00 EUR
Betreuung an Nachmittagen von 13.00 bis 17.00 Uhr Betreuungsgebühr pro Monat (ohne Mittagessen) 92,50 EUR 92,50 EUR 92,50 EUR
  Betreuungsgebühr pro Monat (inkl. Mittagessen) 173,50 EUR 194,50 EUR 206,50 EUR
  zusätzliche Betreuungsgebühr pro Ferienwoche (ohne Mittagessen) 13,50 EUR 13,50 EUR 13,50 EUR
Mittagessen Essensgebühr pro Monat 81,00 EUR 102,00 EUR 114,00 EUR
  zusätzliche Essensgebühr pro Ferienwoche 24,00 EUR 33,00 EUR 36,00 EUR 

Die Gebühren gelten pro Kalendermonat und werden für 11 Monate berechnet. Der Monat August ist beitragsfrei.

Ansprechpartner

Frau Andrea Mai
Fax +49 (62 02) 8 74 97
Gebäude Schlossplatz 4
Raum EG