Aus dem Gemeinderat am 15. November 2023

Abwassergebühren 2024 steigen

Beschluss zur Offenlage der Kommunalen Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) bildet die strategische Grundlage, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich und einen klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Als Große Kreisstadt ist die Stadt Schwetzingen gesetzlich verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 eine Kommunale Wärmeplanung aufzustellen. Der Gemeinderat nahm jetzt das Handlungskonzept der MVV Regioplan GmbH zur Kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis. Die Öffentlichkeitsarbeit dazu muss in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt werden. Im Juli hatte dazu eine erste Bürgerbeteiligung stattgefunden. Im Anschluss daran hatte die Öffentlichkeit bis Mitte September die Möglichkeit, die Planung online zu kommentieren und Vorschläge einzubringen. Ergänzend zur jetzt beschlossenen Offenlage ab dem 20. November veranstaltet die Stadt am 27. November einen weiteren Bürgerinformationsabend im Josefshaus.

Abwassergebühr wird ab 2024 erhöht

Die Stadt Schwetzingen hat die Abwassergebühr für das Jahr 2024 neu kalkuliert. Im Ergebnis steigt der Gebührensatz für die Schmutzwassergebühr von 2,03 EUR pro Kubikmeter Abwasser auf dann 2,85 EUR pro Kubikmeter und der Gebührensatz für Niederschlagswasser von 0,50 EUR pro Quadratmeter versiegelter Fläche auf dann 0,71 EUR pro Quadratmeter. Diese Erhöhung ist notwendig, um die geforderte Kostendeckung von 100 Prozent zu erzielen. Maßgeblich hierfür sind steigende Kosten für den Betrieb des Klärwerks aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage im Energiesektor sowie Sanierungsmaßnahmen in der Anlage.
21 Ja, 1 Nein

Stark gestiegene Energiekosten für städtische Gebäude: Gemeinderat genehmigt überplanmäßige Mittel

Die Haushaltsplanansätze für das Jahr 2023 für die Bewirtschaftung der städtischen und angemieteten Gebäude wurden im Jahr 2022 zu einem Zeitpunkt veranschlagt, zu dem die extremen Kostensteigerungen für Energie noch nicht vollständig absehbar waren. Zur Deckung der Mehrausgaben von 1,364 Mio. EUR beschloss der Gemeinderat daher überplanmäßige Aufwendungen. Diese Mehrausgaben können aus Mehreinnahmen der Gewerbesteuer gedeckt werden.

Anpassung der Vereinsförderrichtlinien

Die Vereinsförderrichtlinien der Stadt Schwetzingen werden zum 1.1.2024 angepasst. Neu ist die Erhöhung des Zuschusses für jugendliche Mitglieder von 15 auf 30 Euro. Damit soll die Nachwuchsförderung in den Vereinen unterstützt werden. An die Auszahlung des Jugendschutzes wird zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in den Vereinen der Abschluss einer Vereinbarung nach § 72a SGB VIII zwischen dem Verein und dem Jugendamt des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises geknüpft, welche der Stadt vorzulegen ist.

Satzung des Inklusionsbeirates wird beschlossen

Der Gemeinderat beschloss die neu überarbeitete Satzung des Inklusionsbeirates. Ein wesentlicher Schritt zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und Beseitigung der Schwierigkeiten der Lebensführung von Menschen mit Behinderung ist die frühzeitige Beteiligung von direkt oder indirekt Betroffenen. Die Gründung eines entsprechenden Beirats als städtisches Gremium inklusive Satzung erkennt die Tatsache an, dass Betroffene Experten in eigener Sache sind, die stets gehört werden müssen. Der Beirat soll den Behindertenbeauftragten dabei unterstützen, den innerstädtischen Inklusionsprozess mit voranzutreiben, sichtbar zu machen und zu verstetigen.

Bebauungsplan Ehemaliges Ausbesserungswerk – 2. Teiländerung

Die Stadt Schwetzingen beschließt die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der 2. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 82/2 „Ehemaliges Ausbesserungswerk“. Anlass sind die Planungen der Firma Decathlon, den bereits bestehenden Store auf eine Verkaufsfläche von insgesamt 2.200 m² zuzüglich 200 m² Außenverkaufsfläche zu erweitern. Durch die 2. Teiländerung des Bebauungsplanes soll hierfür die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden. Parallel bedarf es einer entsprechenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2020 des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim. Die Kosten für das Verfahren übernimmt die Decathlon Deutschland SE & Co. KG.

Eigenbetrieb Bellamar: Jahresabschluss 2022

Der Eigenbetrieb Bellamar schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem Verlust von 417.167,29 EUR ab. Der Gemeinderat beschloss nun, dass die Stadt
Schwetzingen diesen Verlust ausgleicht und entlastete die Werkleitung. 266.167,29 EUR davon werden überplanmäßig aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer bereitgestellt.
Der Jahresabschluss 2022 wurde von der Firma Göken, Pollack und Partner und vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Schwetzingen geprüft. Die Jahresabschlussprüfung für 2023 wird zum Angebotspreis von 5.500 EUR netto an die Firma Göken, Pollack und Partner vergeben.
Bei der Wirtschaftsprüfung wendet auch der Eigenbetrieb Bellamar zukünftig die Methode der Kommunalen Doppik an.

Informationen zum Förderprogramm KlimaImpuls

Die Verwaltung informierte den Gemeinderat zum aktuellen Sachstand beim Förderprogramm KlimaIMPULS. Mit dem KlimaIMPULS Förderprogramm setzt die Stadt Schwetzingen den Bürgern Anreize, in den Klimaschutz zu investieren. Im Februar beschloss der Gemeinderat die Neuauflage des Förderprogramms mit einer Laufzeit bis Ende August 2024.
Das Förderprogramm gliedert sich in die drei Bereiche SolarIMPULS, MobilitätsIMPULS und KlimaresilienzIMPULS. Das Förderprogramm SolarIMPULS erfreut sich wachsender Beliebtheit. Seit Jahresbeginn wurden bereits über 100 Förderanträge für Dach-Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von über 575 kWp bewilligt. Hier waren Mitte September bereits alle Fördertöpfe ausgeschöpft, so dass nach dem 15. September keine Anträge für Dach-Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher mehr bewilligt werden konnten.
Eine Antragsstellung ist – vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch den Gemeinderat – ab dem 1.1. 2024 wieder möglich.
Ebenfalls keine Fördermittel mehr gibt es für Entsiegelungsmaßnahmen aus dem Bereich KlimaresilienzIMPULS. Die Antragsfrist des Förderbausteins Klima-Bäume endete am 31.08.2023.
Die Beantragung eines Zuschusses für den Kauf von Balkonmodulen, Lastenrädern, Lastenanhängern und Klapprädern sowie den ÖPNV und CarSharing (MobilitätsIMPULS) ist weiterhin möglich.

Bereitstellung überplanmäßiger Ausgaben für die Stadtgärtnerei

Der Gemeinderat stimmte überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 36.000 EUR für die Ersatzbeschaffung eines Aufsitzmähers, zwei Wasserfässern und diversen Kleinmaschinen für die Stadtgärtnerei zu. Bei dem rund 10 Jahre alten Aufsitzmähers ist eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich. Auch die in die Jahre gekommenen Wasserfässer sind inzwischen nicht mehr zu reparieren. Die Kleinmaschinen werden für unterschiedliche Pflegearbeiten benötigt. Aufgrund der sich abzeichnenden Finanzentwicklung im Haushaltsjahr 2024 sowie den in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln möchte das Stadtbauamt noch in diesem Jahr beschaffen.

Drei verkaufsoffene Sonntage 2024

Das Stadtmarketing Schwetzingen e.V. (sms) beantragt für das Jahr 2024 drei verkaufsoffene Sonntage. Diese sind am 24. März (Energiemesse), 22. September (Mozartsonntag) und am 27. Oktober (Kirchweih). Der Gemeinderat beschloss die Satzung über den Sonntagsverkauf und die Ladenöffnungszeiten an Veranstaltungssonntagen.
21 Ja, 1 Nein

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

Fax +49 (62 02) 87 51 07
Gebäude Hebelstraße 1
Raum 205