Aus dem Gemeinderat am 13. Dezember 2023

Haushaltssatzung 2024 wird verabschiedet

Der Gemeinderat stimmte einstimmig bei sieben Enthaltungen der Haushaltssatzung der Stadt Schwetzingen für das Haushaltsjahr 2024 zu. Mit dem Zitat von Max Frisch: „Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen“, beschrieb Kämmerin Susanne Nagel die Herausforderungen und Chancen, welche die vergangenen Jahre und auch die Haushaltssatzung 2024 mit ihrer mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 gegeben haben.

Die Haushaltssatzung 2024 umfasst im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von rund 74,1 Mio. EUR und ordentliche Aufwendungen in der Höhe von rund 75,4 Mio. EUR. Das ordentliche Ergebnis weist damit einen Fehlbetrag von rund 1,3 Mio. EUR aus.

Die Verbesserung der Ertragssituation um mehr als 6,7 Mio. EUR ergibt sich hauptsächlich aus 1,9 Mio. EUR mehr Steuereinnahmen, 3,1 Mio. EUR mehr Zuweisungen und 1,4 Mio. EUR mehr Entgelten für öffentliche Leistungen.
Zum anderen ist die Aufwandsseite ebenfalls gestiegen, um rund 7,6 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. Dies liegt im Wesentlichen an Steigerungen im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftung und der Personalaufwendungen sowie gestiegenen Transferaufwendungen.

Im Finanzhaushalt umfasst die Haushaltssatzung 2024 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Höhe von 73,9 Mio. EUR und aus Investitionszuweisungen des Bundes und des Landes in der Höhe von 4,6 Mio. EUR.
Der Finanzhaushalt enthält Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Höhe von 71,1 Mio. EUR, aus Investitionstätigkeit in der Höhe von 13,3 Mio. EUR sowie aus Finanzierungstätigkeit in der Höhe von 0,3 Mio. EUR (Tilgungen).

Die fünf größten enthaltenen investiven Positionen sind der Erwerb von Grundstücken (3,1 Mio. EUR), die Sanierung des Rothackerschen Hauses (1,0 Mio. EUR), die Erweiterung des Kindergarten St. Pankratius (1,0 Mio. EUR), die Erweiterung um ein Klassenzimmermodul in der Hirschackergrundschule (0,8 Mio. EUR) und die Investitions- und Tilgungsumlage an den Zweckverband Unterer Leimbach (0,55 Mio. EUR).

Der Ergebnishaushalt liefert demzufolge einen Zahlungsmittelüberschuss und zwar in Höhe von 2,8 Mio. EUR. Dies kommt einer früheren Zuführung an den Vermögenshaushalt gleich und bedeutet, dass der laufende Haushalt die im Finanzhaushalt veranschlagten Tilgungen erwirtschaften kann und darüber hinaus Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen bereitstehen.
Da die Einzahlungen aus Investitionen und der Zahlungsmittelüberschuss im Jahr 2024 nicht ausreichen um alle Auszahlungen für Investitionen zu decken, verringert sich der Finanzierungsmittelbestand im Jahr 2024 um 6,3 Mio. EUR. Der geplante Bestand an liquiden Eigenmitteln zum 31.12.2023 von rund 28,8 Mio. EUR verringert sich dadurch auf 22,5 Mio. EUR.

Der Schuldenstand wird abzüglich der planmäßigen und außerordentlichen Tilgungen 2024 zum Jahresende 2024 noch rund 1,63 Mio. EUR betragen. Auch im Jahr 2024 kann auf eine Kreditaufnahme verzichtet werden.

Bellamar: Wirtschaftsplan 2024

Zustimmung auch für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bellamar.
Erwartet werden Einnahmen in Höhe von 4.157.020 EUR und Ausgaben in Höhe von 4.713.926 EUR. Damit wird das erwartete Defizit mit 556.906 EUR höher als 2023 ausfallen. Die Kreditermächtigung beträgt 625.900 EUR. Im Vermögensplan sind Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 3.006.948 EUR veranschlagt.

Eigenkapitalerhöhung bei der Netzgesellschaft Schwetzingen

Der Gemeinderat beschloss die Zuführung von 519.200 EUR als Eigenkapital aus dem Eigenbetrieb Bellamar in die Netzgesellschaft Schwetzingen GmbH & Co. KG. Die Stadt Schwetzingen hatte 2015 gemeinsam mit der Netze BW GmbH und den Stadtwerken Schwetzingen die Netzgesellschaft für den Bereich des Stromverteilnetzes gegründet. Der Eigenbetrieb Bellamar hält einen Anteil in Höhe von 74,9 Prozent an der Netzgesellschaft. Der Investitionsbedarf in diesem Bereich wird in den kommenden Jahren deutlich steigen. Da die Eigenkapitalquote rund 40 Prozent betragen muss, würde bei anstehenden Investitionen und Darlehensfinanzierung diese Quote unter den geforderten Anteil fallen. Daher ist es sinnvoll, das Eigenkapital der Gesellschaft mit einer Kapitaleinlage in Höhe von insgesamt 800.000 EUR zu stärken. Gemäß den 74,9 Prozent Anteil ergibt sich für die Stadt Schwetzingen respektive dem Eigenbetrieb Bellamar ein Anteil von 519.200 EUR, der bis zum 31.01.2024 zu leisten ist.

Überplanmäßige Ausgaben für die Feuerwehr

Der Gemeinderat bewilligte eine überplanmäßige Ausgabe für die Feuerwehr in Höhe von 336.000 EUR. Gründe hierfür sind die Beschaffung eines Aufenthaltscontainers (50.000 EUR) sowie die baulichen Erweiterungsmaßnahmen im Bereich der Umkleide- und Sanitärbereiche (60.000 EUR). Zudem kam es zu Kostensteigerungen durch Anpassungen im Bereich der Lüftungs-, Klima- und Raumlufttechnik (226.000 EUR).

Überplanmäßige Ausgaben für Unterhaltung städtischer Infrastruktur

Der Gemeinderat bewilligte weiterhin überplanmäßige Ausgaben in einer Höhe von insgesamt 1.377.000 EUR für die Unterhaltung der städtischen Gebäude, Straßen, Wege und Plätze, der Beleuchtung und der Entwässerungskanäle. Hier kam es im Jahr 2023 zu Preissteigerungen von Materialien und Lohnkosten. Zudem wurden Zuschüsse für den Ausbau des Haltepunktes Nordstadt der S-Bahn Rhein-Neckar fällig. Die Mehrausgaben werden zum einen durch die gestiegene Gewerbesteuer finanziert und zum anderen aus nicht verbrauchten Haushaltsmitteln gegengedeckt.

Jugendarbeit Schwetzingen wird personell aufgestockt

Im Rahmen der Kooperation mit dem freien Träger Friedrichstift wird die offene und mobile Jugendarbeit in Schwetzingen zum nächstmöglichen Zeitpunkt um eine weitere Vollzeitstelle auf dann insgesamt drei Vollzeitstellen (davon zwei Stellen durch den Träger Friedrichstift gestellt) aufgestockt. Die Aufstockung bedeutet eine Rückkehr zur personellen Ausstattung der Jugendarbeit im GoIn bis Mitte 2022. Dadurch können Öffnungszeiten auch an Brückentagen oder Ferien gewährleistet und Kooperationen eingegangen werden. Zudem kann entweder ein weiterer fester Standort angeboten oder die mobile Jugendarbeit ausgebaut werden. Für diese gibt es Fördermittel in Höhe von 11.000 EUR.

Palais Hirsch – Neufassung der Nutzungs- und Mietentgeltordnung

Ab dem 1.1.2024 gilt für das Palais Hirsch eine neue Nutzungs- und Mietentgeltliste. Bei der Neufassung der Benutzungsordnung wurden die Mietentgelte und Getränkepreise, die zuletzt 2016 festgesetzt wurden, maßvoll angehoben.

Parkhaus Wildemannstraße – Stadt schließt Betriebsführungsvertrag mit Mannheimer Parkhausbetrieben ab

Das Parkhaus Wildemannstraße mit 245 Stellplätzen war seit 2004 an die Mannheimer Parkhausbetriebe (MPB) verpachtet. Dieser Pachtvertrag läuft zum Ende des Jahres 2023 aus. Die MPB sind seit vielen Jahren für die Stadt Schwetzingen auf Basis von Betriebsführungsverträgen beim Parkplatz Alter Messplatz, der Tiefgarage Marstallstraße und der Parkraumbewirtschaftung auf öffentlichen Plätzen tätig. Analog dazu möchte sie den Pachtvertrag für das Wildemannparkhaus nicht verlängern, sondern einen Betriebsführungsvertrag zur weiteren Betreuung des Parkhauses schließen. Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Betriebsführungsvertrages zu und beauftragte die Verwaltung mit dem Abschluss des Vertrages.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch hier nachzulesen.

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

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