Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine: Information zu Aufenthaltserlaubnissen

Das Ausländeramt informiert zur Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen

Aufenthaltserlaubnisse gem. § 24 AufenthG, die am 01.02.2024 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 04.03.2025 ohne Verlängerung fort.

Sie müssen in diesem Fall keinen Verlängerungsantrag stellen.

Informationen in ukrainischer, russischer und englischer Sprache:

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

Fax +49 (62 02) 87 51 07
Gebäude Hebelstraße 1
Raum 205