Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine: Information zu Aufenthaltserlaubnissen
Das Ausländeramt informiert zur Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen
Aufenthaltserlaubnisse gem. § 24 AufenthG, die am 01.02.2024 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 04.03.2025 ohne Verlängerung fort.
Sie müssen in diesem Fall keinen Verlängerungsantrag stellen.