Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024

Alles Wissenswerte zur Gemeinderats- und Kreistagswahl

Symbolbild Wahlen 
Symbolbild Wahlen 

Wann findet die Kommunalwahl statt?

Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die Kommunalwahl statt. Bei den Kommunalwahlen werden in allen Städten und Gemeinden und Wahlkreisen in Baden-Württemberg die Gemeinderäte und Kreistage gewählt. 

Was wird gewählt?

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und den gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten. Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit er sie nicht dem Oberbürgermeister übertragen hat oder dieser kraft Gesetzes zuständig ist. Er regelt und kontrolliert die Arbeit der Verwaltung einschließlich der Ausführung seiner Beschlüsse.
Der Gemeinderat wird von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Schwetzingens ab 16 Jahren in geheimer Wahl alle 5 Jahre gewählt.
Am 9. Juni wird auch der 11. Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises gewählt. Er ist das wichtigste Organ und entscheidet über alle bedeutenden Angelegenheiten und grundsätzlichen Fragen des Landkreises. Seine Mitglieder, die Kreisrätinnen und Kreisräte, werden von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises alle fünf Jahre gewählt. Der Kreistag wählt wiederum den Landrat. Der Rhein-Neckar-Kreis ist hierzu in 16 Wahlkreise eingeteilt. 88 Kreisrätinnen und Kreisräte sind nominell zu wählen; mit Ausgleichssitzen ist zu rechnen. Wahlberechtigt sind EU-Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Rhein-Neckar-Kreis wohnen.

Wie funktioniert die Wahl?

Bei der Wahl zum Gemeinderat hat jede Wählerin und jeder Wähler so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Schwetzinger Wähler können demnach bis zu 26 Stimmen vergeben.
Wahlberechtigte können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Die Summe der vergebenen Stimmen darf insgesamt nicht größer sein, als Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind.
Bei der Kreistagswahl hat jeder Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Kreisrätinnen und Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Für den Wahlkreis Schwetzingen sind das 8 Stimmen. 12 Bewerber und Bewerberinnen können sich hier zur Wahl stellen. Wie bei der Gemeinderatswahl kann man kumulieren und panaschieren.

Wer kandidiert?

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Schwetzingen hat am Donnerstag, 28. März 2024, in öffentlicher Sitzung sechs Bewerberlisten für die Gemeinderatswahl zugelassen. 
Eine Übersicht aller für die Gemeinderatswahl 2024 zugelassenen Listen sowie Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier:

Informationen zur Briefwahl

Wahlberechtigte, die am 9. Juni nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, haben die Möglichkeit vorab Briefwahl zu beantragen. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt jedoch frühestens ab dem 6. Mai, da der Stadt noch keine gedruckten Stimmzettel vorliegen. 
Folgende Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl gibt es:
-schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser kann per Post, Fax, Email zurückgesendet oder direkt in die Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden der Stadt eingeworfen werden.
-sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann der Antrag auch formlos schriftlich per Post, Fax, Mail gestellt werden.
-Online mit Mobilgeräten über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.
-Persönlich im Bürgerbüro
-Online über diesen Link
Eine telefonische Antragstellung oder über sms ist nicht möglich.

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen@schwetzingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter Tel. 06202/87-241 oder oben genannter Mailadresse.

Weiterführende Informationen zur Kreistagswahl:

Informationen zur Europawahl

In Deutschland findet zeitgleich zu den Kommunalwahlen auch die Europawahl statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollte dies noch nicht der Fall sein, müssen sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Mehr Infos dazu hier
Ansonsten sind alle EU-Bürger grundsätzlich zunächst in ihrem Heimatland wahlberechtigt.
Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.
2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2019.

Seiten der Landeszentrale für Politische Bildung und der Bundeswahlleiterin:

Infos in leichter Sprache:

Ansprechpartner

Herr
Matthias Jäkel
Raum 304
Zeyherstraße 1