Steuerbescheide 2024: Das gilt es zu beachten

Steueramt versendet in diesen Tagen Steuerbescheide

In diesen Tagen erhalten Haus- und Grundstückseigentümer sowie Hundehalter von der Steuerabteilung der Stadtverwaltung die Steuerbescheide für 2024.
Hier einige hilfreiche Hinweise:

Grundsteuerbescheid aufbewahren

Die Grundsteuerbescheide gelten in der Regel für mehrere Jahre. Nur bei Eigentumswechsel oder Änderung des Steuerbetrages wird ein neuer Grundsteuerbescheid erstellt.
Die Steuerbescheide müssen daher aufbewahrt werden. Die Hebesätze von 460 % bei der Grundsteuer B und 300 % bei der Grundsteuer A bleiben unverändert. Die Bescheide
werden ab dem 11.01.2024 zugestellt.

Infos für Hundehalter

Für die Hundehalter gilt: Die blauen Hundemarken mit der Aufschrift 2022-2024 sind weiterhin gültig. Bei Verlust kann bei der Steuerabteilung für 5 Euro eine Ersatzmarke angefordert werden. Es besteht Meldepflicht, d.h. Hundebesitzer, die ihre Hunde nicht an- und abmelden, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Bescheide werden ab dem 11.01.2024 zugestellt.

Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert

Bei der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Hier gelten die zuletzt ausgestellten Bescheide. Der Hebesatz bei der Gewerbesteuer beträgt unverändert 420 %.

Vergnügungssteuer

Bei der Vergnügungssteuer werden ebenfalls keine Jahresbescheide erstellt.

Weitere Info:

Auskünfte erteilt die Steuerabteilung der Stadtverwaltung, Tel. 06202/87-154 oder 06202/87-145.

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

Fax +49 (62 02) 87 51 07
Gebäude Hebelstraße 1
Raum 205