Pressemeldungen

Foto: AVR
Meldung vom 15. November 2022

Thermografie-Aktion: Stadt fördert Gebäude-Check per Wärmebildkamera

Die Stadt Schwetzingen bietet zusammen mit der AVR Energie auch für diese Heizperiode wieder vergünstigte Gebäude-Checks per Wärmebildkamera an. Der Check zeigt mithilfe thermografischer Fotos Schwachstellen am Haus auf: Flächen, an denen Wärme entweicht, werden auf den Bildern der Infrarotkamera farblich dargestellt. So lassen sich Wärmebrücken, undichte Fenster und Türen sowie Ursachen für Schimmelbildung erkennen. Anhand eines Ergebnisberichts können dann konkrete Energiesparmaßnahmen getroffen werden.
Meldung vom 25. Oktober 2022

Grundsteuererklärung: Abgabefrist wird um drei Monate verlängert

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Erklärung (Grundsteuer B) nun bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt abgeben. In Baden-Württemberg sind bislang rund 1,7 Millionen Erklärungen eingegangen. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023.
Meldung vom 20. Juni 2022

Ferienprogramm 2022: Jetzt Angebote aussuchen und bis 17. Juli anmelden!

Die Sommerferien stehen vor der Tür und ihr habt noch nichts vor? Dann geht schnell online und sucht euch im Schwetzinger Ferienprogramm eure Lieblingsveranstaltungen aus. Warum nicht mal mit Pfeil und Bogen schießen, Traumfänger basteln oder in den Freizeitpark aufbrechen. Lerne, wie man mitreißend vorliest oder geh Angeln am See. Es ist wieder so viel geboten. Du kannst dir auch mit 80.000 Legosteinen eine Stadt bauen, mit dem Flugzeug in die Luft gehen oder dich ein paar Stunden mit Pferden beschäftigen. Wenn du dich austoben willst, geht das mit Funballs oder beim Kampfsport. Insgesamt werden über 40 Veranstaltungen angeboten. Für jeden ist etwas dabei. Vereine, Unternehmen und andere Organisationen, die das Ferienprogramm gestalten, haben alle Vorbereitungen getroffen und freuen sich nach der langen Auszeit auf viele Kinder
So sehen die Hinweisschilder zur Anleinpflicht aus. (Foto: Stadt Schwetzingen)
Meldung vom 10. August 2018

Anleinpflicht für Hunde im Wald- und Stadtgebiet Schwetzingen

Da es immer wieder zu Beschwerden wegen freilaufender Hunde im Stadtgebiet und im Wald an der Sternallee kommt, informiert die Stadtverwaltung über die gültige Regelung:   Im Stadtgebiet Schwetzingen müssen Hundehalter/innen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine führen. Dies regelt Artikel 13 der Polizeiverordnung der Stadt Schwetzingen. Diese generelle Anleinpflicht gilt auch im Staatswald Schwetzinger Hardt zwischen der B 291 im Westen und der Sternallee im Osten beziehungsweise der B 291 im Norden und dem Trimm-Dich-Pfad im Süden. Dieser Bereich ist mit entsprechenden Hinweisschildern (siehe Foto) gekennzeichnet. Da es hier in der jüngsten Vergangenheit zu Beschwerden über freilaufende Hunde gab, wird die Stadt in nächster Zeit verstärkt kontrollieren. Im Falle einer Zuwiderhandlung muss der Hundehalter mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige und einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro rechnen.   Im Waldschutzgebiet und Erholungswald „Schwetzinger Hardt“ gilt nur während der Brut-und Setzzeit von Vögeln und Wildtieren zwischen dem 1. Februar und dem 31. August generelle Anleinpflicht für Hunde.   Im Naturschutzgebiet Hirschacker und Dossenwald besteht ganzjährig eine generelle Anleinpflicht für Hunde. Im Landschaftsschutzgebiet Hirschacker und Dossenwald besteht dagegen kein Leinenzwang, jedoch sollte der Hund immer im Einwirkungsbereich des Hundehalters/der Hundehalterin stehen. Die Stadt bittet alle Hundehalter/innen, insbesondere auf stark frequentierten Wald- und Feldwegen, um gegenseitige Rücksichtnahme. Viele Spaziergänger, Jogger und Radfahrer haben Angst vor freilaufenden Hunden.Generell dürfen Hunde ohne die Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht ohne angeleint zu sein herumlaufen.     
Meldung vom 03. Januar 2024

Eingeschränkte Öffnungszeiten im Bürgerbüro am 4. Januar 2024

Das Bürgerbüro der Stadt Schwetzingen ist am Donnerstag, 4. Januar entgegen der üblichen Öffnungszeiten nur von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Grund hierfür sind urlaubs- und krankheitsbedingte Personalausfälle. Auch ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Die Verwaltung bittet daher, nicht dringliche Angelegenheiten möglichst auf einen Zeitpunkt ab der  nächsten Woche zu verschieben.

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

Fax +49 (62 02) 87 51 07
Gebäude Hebelstraße 1
Raum 205