Bebauungspläne
Rechtliche Hinweise zur Bereitstellung der Bebauungspläne
Die Bereitstellung der Bebauungspläne erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Aber: Die Anzahl der Pläne ist groß; die Technik kann in Einzelfällen nicht ordentlich funktionieren und auch ansonsten kann es bei der Bereitstellung der Unterlagen zu Fehlern und Unstimmigkeiten kommen. Insofern kann die Stadt Schwetzingen keine Garantie für eine jederzeit vollständige und richtige Darstellung der Bebauungspläne übernehmen.
Sollten Sie Fehler oder Unstimmigkeiten bemerken, sind wir für jeden Hinweis dankbar und werden diesen überprüfen.
Darüber hinaus bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:
Die Grenzen der Geltungsbereiche der Bebauungspläne stimmen nicht immer mit den amtlichen Kartenwerken vollständig überein. Sie dienen lediglich der Orientierung und der Auswahl der einzelnen Bebauungspläne.
Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Durch das Digitalisieren und Umwandeln in PDF-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.
Die Bebauungspläne im PDF-Format sollen nur eine Erstinformation sein und sind nicht zum Messen und Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Lesen der Bebauungspläne mitunter schwierig und kompliziert sein kann. So wurden ältere Bebauungspläne zum Teil überplant und damit ersetzt.
In anderen Bereichen ergänzen neuere Bebauungspläne das Baurecht, sodass mehrere Bebauungspläne zur Beurteilung der baurechtlichen Situation herangezogen werden müssen.
Neben den Bebauungsplänen nach dem BauGB gelten zum Teil auch ältere Baufluchten- oder Aufbaupläne. Umfang und Bedeutung der damaligen Regelungen sind jeweils im Einzelfall zu interpretieren und zu klären.
Neben den Bebauungsplänen können weitere Satzungen und Verordnungen gelten, wie z.B. Gestaltungssatzung Innenstadt, Erhaltungs- oder Sanierungssatzungen.
Bitte beachten Sie, dass die hier digital zur Verfügung gestellten Versionen der rechtskräftigen Bebauungspläne selbst keine Rechtskraft besitzen. Rechtskräftig sind ausschließlich die Originalbebauungspläne, welche im Baurechtsamt der Stadt Schwetzingen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können.