Bebauungspläne

Rechtliche Hinweise zur Bereitstellung der Bebauungspläne

Die Bereitstellung der Bebauungspläne erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Aber: Die Anzahl der Pläne ist groß; die Technik kann in Einzelfällen nicht ordentlich funktionieren und auch ansonsten kann es bei der Bereitstellung der Unterlagen zu Fehlern und Unstimmigkeiten kommen. Insofern kann die Stadt Schwetzingen keine Garantie für eine jederzeit vollständige und richtige Darstellung der Bebauungspläne übernehmen.

Sollten Sie Fehler oder Unstimmigkeiten bemerken, sind wir für jeden Hinweis dankbar und werden diesen überprüfen.

Darüber hinaus bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:

Die Grenzen der Geltungsbereiche der Bebauungspläne stimmen nicht immer mit den amtlichen Kartenwerken vollständig überein. Sie dienen lediglich der Orientierung und der Auswahl der einzelnen Bebauungspläne.
Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Durch das Digitalisieren und Umwandeln in PDF-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.

Die Bebauungspläne im PDF-Format sollen nur eine Erstinformation sein und sind nicht zum Messen und Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Lesen der Bebauungspläne mitunter schwierig und kompliziert sein kann. So wurden ältere Bebauungspläne zum Teil überplant und damit ersetzt.
In anderen Bereichen ergänzen neuere Bebauungspläne das Baurecht, sodass mehrere Bebauungspläne zur Beurteilung der baurechtlichen Situation herangezogen werden müssen.
Neben den Bebauungsplänen nach dem BauGB gelten zum Teil auch ältere Baufluchten- oder Aufbaupläne. Umfang und Bedeutung der damaligen Regelungen sind jeweils im Einzelfall zu interpretieren und zu klären.

Neben den Bebauungsplänen können weitere Satzungen und Verordnungen gelten, wie z.B. Gestaltungssatzung Innenstadt, Erhaltungs- oder Sanierungssatzungen.
Bitte beachten Sie, dass die hier digital zur Verfügung gestellten Versionen der rechtskräftigen Bebauungspläne selbst keine Rechtskraft besitzen. Rechtskräftig sind ausschließlich die Originalbebauungspläne, welche im Baurechtsamt der Stadt Schwetzingen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

Bebauungspläne

Übersicht der Bebauungspläne und Straßenverzeichnis

Gestaltungssatzung

Ortsbausatzung

2 Breslauer Straße

4 Im kleinen Feld

14 Gewann Hirschacker

17 Hirschacker Teil Südwest

18 Industriegebiet Scheffelstraße (inkl. Änderungen)

19 Am Rondellweg

21 Hirschacker (Änderung Straße)

22 Mühlenstraße

23-1 Verlängerte Goethestraße - Hölderlinstraße

24 Plankstadter Straße links

25-1 Zwischen Grenzhöfer Weg und Gutenbergstraße

26 Zwischen Grenzhöfer Weg und Friedrichsfelder Landstraße

27 Zwischen B36 und Siedlung Hischacker

28 Zwischen Collinistraße und Landstraße

29 Lange Sandäcker und 4. Änderung

31 Nadlerstraße Herzogstraße 1 Änderung

34-2 Kleingartenanlage Neurott, 2. Änderung

35 Im kleinen Feld-Collinistraße Nord

36 Friedrichsfelder Landstraße

38-42 Bismarckstraße-Marstallstraße

39-43 Lindenstraße-Maschinenweg, 1.Änderung und Neufassung

41 Schälzig

44 Schwanenbrauerei

46 Für das Gebiet zwischen Friedhof und Baugebiet Friedrichsfelder Straße

48 Werderstraße Südl. Seite, 1. Änderung und Neufassung

51 Parkhaus Alter Bauhof

52-1 Gewerbegebiet Zündholz 1. Änderung

54 Gewerbegebiet südl. Hirschacker

54-1 Gewerbegebiet südl. Hirschacker, 1. Änderung

55 Marstallstraße, südlicher Bereich

56-1 Bereich Leimbach-Markgrafenstraße

57 Bereich Bismarckplatz

58 Zwischen Rheintalstraße und Hirschbrunnenweg

59 Verlängerter Odenwaldring

60 Hirschacker - Rheintalstraße östlicher Teil Bebauung in 2. Reihe

61 Hirschacker Siedlerstraße östlicher Teil in 2. Reihe

62 Hockenheimer Landstraße

64 Gewerbegebiet Zündholz II

65 Mannheimer Straße 40-50

66 Quartier XV

67 VBP Südliches Rangiergelände Hirschacker

68 Oststadt

69 Lange Sandäcker II

70 Blockinnenbereich Quartier I

71 Quartier XI

72 Quartier VII

72-1 Quartier VII, 1. Änderung

73 VBP Zentrumnahes Wohnen Markgrafenstraße

74 Bahnüberführung K 4144

75-1 VBP Quartier X

76 Maximilianstraße, Karlstraße, Antonisstraße, Berliner Straße

76-1 Maximilianstraße, Karlstraße, Antonisstraße, Berliner Straße, 1. Änderung

77 Quartier XXV

78 Quartier XXI

79 Scheffelstraße - Hölderlinstraße

79-1 Scheffelstraße-Hölderlinstraße, 1 Änderung

80 Westliche Scheffelstraße

80-1 Westliche Scheffelstraße, 1. Änderung

80-2 Westliche Scheffelstraße, 2. Änderung

81 Quartiere XIV und XVII

82 Ehemaliges Ausbesserungswerk

82-1 Ehemaliges Ausbesserungswerk, 1. Änderung

82-3 Ergänzungssatzung Decathlon Stellplätze

84 Gewerbe südlich der Marstallstraße

87 Westlich der Hockenheimer Landstraße

87/1 Westlich der Hockenheimer Landstraße, 1. Änderung

88 Städisches Stadion und Hallenspielplatz

90 Vergnügungsstättenkonzept

91 VHB Neubau Wohn- und Geschäftshaus der Sparkasse Heidelberg

92 Quartier XXXIII

94 VBP Postgelände

97 Quartier XXIV

Ansprechpartner

Für Auskünfte zu rechtskräftigen Bebauungsplänen, wenden Sie sich bitte an das Baurechtsamt der Stadt Schwetzingen:

Frau Seda Uckac

Sachbearbeiterin Baurecht

Fax +49 (62 02) 8 71 14
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 103
Frau Laurine Prestel

Sachbearbeiterin Baurecht

Fax +49 (62 02) 8 71 14
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 103


Für in Aufstellung befindliche Bebauungspläne und redaktionelle Anregungen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtentwicklung - Sachgebiet Stadtplanung

Herr Dirk Falk
Fax +49 (62 02) 8 72 79
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 209