Denkmalschutz
Die Stadt Schwetzingen verfügt aufgrund ihrer Stadtgeschichte über eine historische Innenstadt mit einer Vielzahl denkmalgeschützter Gebäude.
Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen bewahren.
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Nach dem Denkmalschutzgesetz ist jede Änderung des Erscheinungsbilds eines Kulturdenkmals genehmigungspflichtig. Zuständig ist hierfür die Stadt Schwetzingen als Untere Denkmalschutzbehörde.
Sie benötigen eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für eine Baumaßnahme an einem Kulturdenkmal (dies gilt auch für Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung) wenn
- Sie Ihr Kulturdenkmal innen oder außen sanieren, renovieren oder sonstige Veränderungen vornehmen möchten,
- Sie Maßnahmen planen, die das Erscheinungsbild betreffen z.B. Fensteraustausch, Fassadenanstrich oder Erneuerung der Dacheindeckung,
- Sie eine Solaranlage, eine Klimaanlage o.ä. errichten sollen,
- Teile des Gebäudes abgebrochen werden sollen oder
- eine, mit dem Denkmal geschützte, Freifläche bebaut werden soll.
Umgebungsschutz und Gesamtanlagenschutz "Kurfürstliche Sommerresidenz"
Für Bauwerke in der Umgebung eines Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung gilt der "Umgebungsschutz", soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind. Veränderungen an diesen Gebäuden bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung, wenn die Maßnahmen sich erheblich auf das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Gebäudes auswirken kann (die Beurteilung obliegt den Denkmalschutzbehörden).
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben das Erscheinungsbild des Denkmals nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigen würde oder wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls unausweichlich Berücksichtigung verlangen.
Darüber hinaus ist die "Kurfürstliche Sommerresidenz" als Gesamtanlage nach dem Denkmalschutzgesetz besonders geschützt. Die Gesamtanlage besteht aus der Schlossanlage, dem Schlossgarten, dem Stadtausbau inkl. Schlossplatz und dem Ysenburgschen Palais in der Forsthausstraße. Veränderungen an dem geschützten Bild der Gesamtanlage bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Veränderung das Bild der Gesamtanlage nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigen würde oder wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls unausweichlich Berücksichtigung verlangen.
Denkmalauskünfte
Seit dem 10.09.2025 können Denkmalinformationen für Baden-Württemberg online eingesehen werden: https://www.geoportal-bw.de
Unter dem Dach des Geportal-bw sind alle Kulturdenkmale der Bau- und Kunstdenkmalpflege und der archäologischen Denkmalpflege auf der Baden-Württemberg Landkarte zu finden. Dies beinhaltet nicht nur die Denkmallisten-Texte, sondern auch die so genannten denkmale-bw-Texte, erklärende Sätze zum Denkmalwert, sodass nachvollzogen kann, warum das Objekt schützenswert ist. Damit hat Baden-Württemberg endlich auch ein landesweites Informationsangebot für die Denkmalpflege im Internet und zwar nicht wie bundesweit üblich nur knappe Listentexte, sondern zusätzlich auch mit der kurzen Ansprache des zentralen Denkmalwerts etwas Innovatives im Angebot der deutschen Denkmalportale.
Die Auskünfte über das Geoportal-BW sind jedoch unverbindlich und geben keine Auskunft über sog. Prüffälle, d.h. Gebäude deren Status als Kulturdenkmal noch festzustellen ist. Daher besteht weiterhin eine Notwendigkeit für rechtsverbindliche behördliche Auskünfte, welche bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Baurechtsamt der Stadt Schwetzingen formlos unter baurecht@schwetzingen.de beantragt werden können. Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Denkmalschutzrechtliche Steuerbescheinigungen
Die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen ist auch steuerlich begünstigt. Dafür müssen Sie Ihrem Finanzamt eine besondere Bescheinigung vorlegen. Sie gilt als Nachweis für die Denkmaleigenschaft und die Erforderlichkeit der Aufwendungen.
Sie können die Bescheinigung nur für bestimmte Bau- und Kulturdenkmale und nur für bestimmte Maßnahmen erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier (PDF, 18 KB).
Die Bescheinigung ist schriftlich zu beantragen. Da je nach Einzelfall unterschiedliche Unterlagen dem Antragsformular beizufügen sind, wenden Sie sich bitte frühzeitig an baurecht@schwetzingen.de.
Dem Antrag ist neben den zu prüfenden Rechnungen die folgende Rechnungsaufstellung beizufügen:
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
| Vorlage Rechnungsaufstellung - NEU.xlsx (XLSX, 12 KB) | 28.03.2025 | 12 KB |