Brandverhütung
Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung offensichtlicher brandgefährlicher Zustände in baulicher und betrieblich-organisatorischer Hinsicht. Brandgefährliche Zustände in diesem Sinne sind insbesondere solche, die die Brandentstehung und Brandausweitung begünstigen, im Brandfalle die Menschenrettung gefährden sowie die Brandbekämpfung behindern.
Die Brandverhütungsschau wird zusammen mit einem beauftragter Brandschutzsachverständiger des vorbeugenden Brandschutzes des Landratsamt Rhein-Neckar und der Freiwilligen Feuerwehr Schwetzingen durchgeführt.
Die Brandverhütungsschau ist in folgenden Objekten vorgeschrieben:
- in Gebäuden mit erhöhter Brandgefährdung (größere Lagergebäude mit brandgefährlichen Stoffen)
- in Gebäuden, in denen eine große Anzahl an Personen durch einen Brand gefährdet werden (zum Beispiel Versammlungsstätten, Verkaufsstätten)
- in Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung oder Pflege von behinderten, alten oder kranken Menschen
Bei der Durchführung der Brandverhütungsschau wird insbesondere auf folgende Punkte geachtet: Bauliche oder andere Mängel, von denen eine Brandgefahr ausgeht, Art der Nutzung, durch die eine Brandgefahr besteht, Art der Lagerung von brennbaren Stoffen, Rettungswege, Betriebsbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen, Rauchabzugsanlagen, Aufstellflächen für die Feuerwehr, Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Brandabschnitte etc..