Infos zur digitalen Antragsstellung
Für die Nutzung von ViBa ist eine BundID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung einzuplanen.
Anmeldung als Privatperson
Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Anmeldung als Unternehmen
Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.
Hilfestellung für Bauherren und Planverfasser
FAQ zum Virtuellen Bauamt (MLW BW)
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
| Anwendungsfall Antragstellung Architekt (PDF, 1,6 MB) | 28.03.2025 | 1,6 MB | |
| Anwendungsfall Antragsteller Bauherrenschaft (PDF, 1,5 MB) | 28.03.2025 | 1,5 MB | |
| Anwendungsfall Zusammenarbeit Bauherrenschaft (PDF, 1,5 MB) | 28.03.2025 | 1,5 MB | |
| Erläuterungen zum Einreichen (PDF, 88 KB) | 28.03.2025 | 88 KB | |
| Hinweise und Anleitung zu PDF-A (PDF, 209 KB) | 28.03.2025 | 209 KB | |
| Anwendungsfall Zusammenarbeit Bauherrenschaft (1) (PDF, 1,5 MB) | 28.03.2025 | 1,5 MB |
Welche baurechtlichen Anträge und Anzeigen sind digital möglich?
Folgende baurechtlichen Anträge und Anzeigen sind über das Virtuelle Bauamt möglich:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Baugenehmigungsverfahren nach § 58 LBO
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
- Kenntnisgabe eines Vorhabens nach § 51 LBO
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage nach § 51 Abs. 3 LBO
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
- Ausnahme von einer Veränderungssperre
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
- Baubeginnsanzeige
Weitere Informationen finden Sie auch in unserer FAQ.