Akteneinsicht & Baulastenauskunft

Baulastenauskunft

Die Baurechtsbehörde führt das Baulastenverzeichnis.

Eine Baulast ist eine Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baurechtsbehörde, eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem seinem Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen zu übernehmen. Die häufigsten Beispiele für Baulast sind die Abstandsflächenbaulast, die Anbaubaulast, die Vereinigungsbaulast, die Flächenbaulast oder z.B. eine Stellplatzbaulast. Die Erklärung zur Übernahme einer Baulast (egal welcher Art) muss schriftlich bei der unteren Baurechtsbehörde erfolgen. Des Weiteren muss die Baulastenübernahme persönlich bei uns im Rathaus von allen (Mit-)Eigentümern des betroffenen Grundstücks unterzeichnet werden. Die Baulast ist auch für und gegen den Rechtsnachfolger wirksam.

Die Möglichkeit zur Einsicht in das Baulastenverzeichnis haben ausschließlich die Grundstückseigentümer*innen (beziehungsweise deren Bevoll­mäch­tig­ten). Diese können eine Baulastenauskunft erhalten, welche digital erteilt wird.

Akteneinsicht

Des Weiteren verfügt die Stadt Schwetzingen über eine Vielzahl von Bauakten und ggf. dazugehörende Statikunterlagen.  Grundstückseigentümer*innen (beziehungsweise deren Bevoll­mäch­tig­ten) sowie diejenigen, die ein berechtigtes Interesse vorweisen können, können abgeschlos­sene Bauakten aus unserem Archiv digital erhalten. So entfällt zum Beispiel bei Umbauten eine aufwen­di­ge Bauauf­nahme.

Antragstellung

Anträge richten Sie bitte an: baurecht@schwetzingen.de.

Für die Akten­ein­sicht & Baulastenauskunft wird benötigt:

  • Ihr Name, Adresse, Wohnort und Telefonnummer
  • Adressat des Gebührenbescheids, wenn abweichend von Antragsteller
  • Straße und Hausnummer des Grundstücks sowie ggf. Flurstücknummer, für das die Akteneinsicht/Baulast beantragt wird
  • ein Grund­buch­aus­zug (nicht älter als 3 Monate)
  • eventuell die Vollmacht des Grund­stücks­ei­gen­tü­mers.

Ansprechpartner

62.1 Baurecht und Wirtschaftsförderung
Hebelstraße 7
68723 Schwetzingen
Fax +49 (62 02) 8 71 11
Frau Silke Feurer

Sachgebietsleiterin

Fax +49 (62 02) 8 71 14
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 102
Herr Bajram Berisha

Bauverständiger

Fax +49 (62 02) 8 71 14
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 103
Frau Laurine Prestel
Fax +49 (62 02) 8 71 14
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 103
Frau Seda Uckac
Fax +49 (62 02) 8 71 14
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 103