Akteneinsicht & Baulastenauskunft
Baulastenauskunft
Die Baurechtsbehörde führt das Baulastenverzeichnis.
Eine Baulast ist eine Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baurechtsbehörde, eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem seinem Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen zu übernehmen. Die häufigsten Beispiele für Baulast sind die Abstandsflächenbaulast, die Anbaubaulast, die Vereinigungsbaulast, die Flächenbaulast oder z.B. eine Stellplatzbaulast. Die Erklärung zur Übernahme einer Baulast (egal welcher Art) muss schriftlich bei der unteren Baurechtsbehörde erfolgen. Des Weiteren muss die Baulastenübernahme persönlich bei uns im Rathaus von allen (Mit-)Eigentümern des betroffenen Grundstücks unterzeichnet werden. Die Baulast ist auch für und gegen den Rechtsnachfolger wirksam.
Die Möglichkeit zur Einsicht in das Baulastenverzeichnis haben ausschließlich die Grundstückseigentümer*innen (beziehungsweise deren Bevollmächtigten). Diese können eine Baulastenauskunft erhalten, welche digital erteilt wird.
Akteneinsicht
Des Weiteren verfügt die Stadt Schwetzingen über eine Vielzahl von Bauakten und ggf. dazugehörende Statikunterlagen. Grundstückseigentümer*innen (beziehungsweise deren Bevollmächtigten) sowie diejenigen, die ein berechtigtes Interesse vorweisen können, können abgeschlossene Bauakten aus unserem Archiv digital erhalten. So entfällt zum Beispiel bei Umbauten eine aufwendige Bauaufnahme.
Antragstellung
Anträge richten Sie bitte an: baurecht@schwetzingen.de.
Für die Akteneinsicht & Baulastenauskunft wird benötigt:
- Ihr Name, Adresse, Wohnort und Telefonnummer
- Adressat des Gebührenbescheids, wenn abweichend von Antragsteller
- Straße und Hausnummer des Grundstücks sowie ggf. Flurstücknummer, für das die Akteneinsicht/Baulast beantragt wird
- ein Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- eventuell die Vollmacht des Grundstückseigentümers.