Sicherheit im Straßenverkehr

Mehr Rücksicht, mehr Sicherheit für alle

Jeden Tag sind wir unterwegs und nutzen mit Anderen den gleichen Raum - ob auf dem Fahrrad, im Auto, zu Fuß oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Damit das Ganze sicher und reibungslos läuft, braucht es vor allem eins: gegenseitige Rücksichtnahme.

Die folgenden Tipps sollen dabei helfen, das Miteinander auf der Straße zu verbessern und so für mehr Sicherheit zu sorgen.


  • Vorfahrtsregeln beachten: Die Vorfahrtsregeln, insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen, sind zu respektieren, um Kollisionen zu vermeiden.
  • Geschwindigkeit reduzieren: In Bereichen mit vielen anderen Verkehrsteilnehmenden und an unübersichtlichen Stellen ist langsamer zu fahren, um schnell reagieren zu können.
  • Vorausschauend fahren: Auf mögliche Gefahrenquellen wie parkende Fahrzeuge oder anhaltende Busse bzw. Straßenbahnen, aus denen Menschen aussteigen, ist zu achten und entsprechend umsichtig zu fahren. Beim Aussteigen aus einem Auto ist darauf zu achten, ob Radfahrende das Auto passieren.
  • Schulterblick nicht vergessen: Vor dem Abbiegen oder Spurwechseln ist immer ein Blick über die Schulter oder in den Spiegel zu werfen, um sicherzustellen, dass sich keine anderen Verkehrsteilnehmenden im toten Winkel befinden.
  • Abstand halten: Beim Überholen -insbesondere von Radfahrenden - ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Dabei ist auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts zu Fahrrädern zu achten.
  • Kommunikation im Verkehr: Handzeichen, Blinker und Blickkontakt sind zu nutzen, um Absichten im Verkehr deutlich zu machen und Missverständnisse zu vermeiden. Für Radfahrende sind Handzeichen die übliche Form der Ankündigung.
  • Rücksicht bei Engstellen: Es ist zu warten, bis genügend Platz ist, bevor andere Verkehrsteilnehmende überholt werden, und diese nicht abzudrängen.
  • Sichtbar sein: Wenn Sie in der Dämmerung oder bei Dunkelheit mit einem Fahrzeug unterwegs sind, achten Sie auf eine korrekte Beleuchtung. Zu Fuß und auf dem Fahrrad sind helle Kleidung und Reflektoren wichtig!

Das verkehrssichere Fahrrad

Ein verkehrssicheres Fahrrad ist für die Sicherheit im Straßenverkehr unerlässlich. Um den Anforderungen der StVO zu genügen, muss es über folgende Ausstattung verfügen:

  • helltönende Klingel
  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • rutschfeste, fest verschraubte Pedale
  • funktionierende Beleuchtung (diese muss nicht fest verbaut sein, muss aber bei schwierigen Sichtverhältnissen immer benutzt werden)
  • Reflektoren

Gut zu wissen: Alkohol und Ablenkung beim Radeln

Bereits ab einem Promillewert von 0,3 kann man sich als Radfahrender strafbar machen, wenn es zu einem Unfall kommt oder man auffällig fährt. Ab 1,6 Promille begehen Radfahrende auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit eine Straftat, die sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis oder einem Radfahrverbot führen kann.

Seit Oktober 2017 dürfen elektronische Geräte zur „Kommunikation, Information oder Organisation“ während der Fahrt auf dem Rad nicht in der Hand gehalten werden. Sind die Geräte am Fahrrad befestigt oder werden sie am Körper getragen, können sie per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden.

Entgegen einer verbreiteten Annahme ist das Radfahren mit Kopfhörern nicht generell verboten. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeugführende lediglich darauf achten, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Kopfhörer und Musikgeräte dürfen also grundsätzlich verwendet werden, solange die Lautstärke nicht zu hoch ist.

Ansprechpartner

Herr Ramon Eck

Sachgebietsleiter

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Gebäude Hebelstraße 7
Raum 209
Frau Maike Berkemeier

Klimaschutzmanagerin

Fax +49 (62 02) 8 74 83
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 105
Frau Catrin Nähr
Fax +49 (62 02) 8 74 83
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 105
Frau Dagny Pfeiffer
Fax +49 (62 02) 8 74 83
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 104