Allgemeine Informationen
Termine und Öffnungszeiten
Sie finden uns dienstags von 8.00 – 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr in der Hebelstraße 7 in Schwetzingen.
Individuelle Termine können Sie unter baurecht@schwetzingen.de vereinbaren.
Bebaubarkeit von Grundstücken
In Schwetzingen gelten über 100 Bebauungspläne, welche bei Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Ferner gilt in Schwetzingen die „Gestaltungssatzung Innenstadt“, die umfassende Vorgaben zur Gestaltung von Gebäuden in der historischen Innenstadt macht. Weiterhin regelt eine Ortsbausatzung Einfriedungen und Werbeanlagen im gesamten Stadtgebiet.
Die Gestaltungssatzung und die Bebauungspläne finden Sie unter: Geoportal | Schwetzingen
Sollten Sie Ihr Grundstück nicht im Bereich eines Bebauungsplans finden, so kann das daran liegen, dass für den maßgeblichen Bereich kein Bebauungsplan erlassen wurde. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich dann nach § 34 Baugesetzbuch.
Für Fragen zu den gesetzlichen Regelungen wenden Sie sich bitte an baurecht@schwetzingen.de.
Verwaltungsgebühren
Für die öffentlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit Bauverfahren erbracht werden, sind gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schwetzingen Verwaltungsgebühren zu erheben. Unterschieden nach einzelnen Sachverhalten und Leistungen der Baurechtsbehörde sind im Verwaltungsgebührenverzeichnis in Absatz 2 Nr. 24 - 40 die zu erhebenden Gebühren bestimmt.
0.11 A Verwaltungsgebührenverzeichnis ab 1. Januar 2025.pdf
Diese bestimmen sich teilweise nach dem Bodenrichtwert der Lage des Grundstücks.
Informationen zu den geltenden Bodenrichtwerten finden Sie unter: BORIS-BW