Leistungen

Städtepartnerschaften – Zuschüsse für Begegnungen mit den Partnerstädten beantragen

Die Stadt Schwetzingen unterhält 7 Städtepartnerschaften. Die erste Partnerschaft wurde 1969 mit Lunéville (Frankreich) unterzeichnet. Auch die Freundschaft mit Wachenheim wurde bereits 1969 gegründet und 2018 in eine Städtepartnerschaft umgewandelt. 1992 wurde die Partnerschaft mit Pápa (Ungarn) beschlossen, dann 2005 die Partnerschaft mit Spoleto (Italien). Seit 2012 besteht eine Städtefreundschaft mit Fredericksburg (USA). Im Jahr 2018 kamen Städtepartnerschaften mit den bayrischen Gemeinden Karlshuld und Schrobenhausen dazu.

Durch offizielle Delegationsbesuche, fachliche Austausche auf politischer und auf Verwaltungsebene, durch kulturelle, wirtschaftliche und sportliche Begegnungen und gemeinsame Veranstaltungen mit den Partnerstädten will auch Schwetzingen

  • ein interkulturelles Verständnis und Toleranz zwischen verschiedenen Nationen und Regionen befördern,
  • den europäischen Gedanken stärken,
  • eine Kultur des friedlichen Miteianders fördern,
  • einen grenzüberschreitenden Dialog und gegenseitiges Vertrauen unterstützen,
  • einen Erfahrungsaustausch und Kooperationen ermöglichen,
  • und Freundschaften pflegen.

Zuständige Stelle

Stadt Schwetzingen
Amt für Familien, Senioren & Kultur, Sport
- Städtepartnerschaften -
Rathaus
Hebelstraße 1
68723 Schwetzingen

staedtepartnerschaften@schwetzingen.de

 

Ansprechpartnerinnen

Jana Garbrecht:
jana.garbrecht@schwetzingen.de
Tel. 06202 87-486

Sabrina Cass:
sabrina.cass@schwetzingen.de
Tel. 06202 87-209

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Zuschüsse sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden:

  • Es muss sich um eine Begegnung mit einer der Schwetzinger Partnerstädte handeln:
    • Lunéville (Frankreich)
    • Pápa (Ungarn)
    • Spoleto (Italien)
    • Fredericksburg (USA-VA)
    • Karlshuld
    • Schrobenhausen
    • Wachenheim

  • Antragsteller können sein:
    • Vereine
    • Vereinen ähnliche Organisationen wie Initiativen, ehrenamtlich Engagierte etc.
    • Jugendgruppen wie auch einzelne Jugendliche
    • Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft

  • Die Begegnung muss im Vordergrund stehen.

  • Berichterstattung: Über die Begegnung wird ein Bericht in der lokalen Presse und/oder eigenen Portalen (Homepage, Social Media etc.) veröffentlicht. Hier wird um Hinweis auf die Unterstützung durch die Stadt Schwetzingen gebeten.

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind:
    • Fahrten oder Veranstaltungen mit rein touristischem Charakter bzw. solche Fahrten und Veranstaltungen, die überwiegend der Erholung oder der Besichtigung des Landes dienen.
      Begründung: Der Fokus in den Städtepartnerschaften liegt auf dem Austausch und Miteinander, in verschiedenen Bereichen wie Sport, Kultur, Nachhaltigkeit, Städtebau u.a. Begegnungen und inhaltliche Zusammenarbeit stärken die Partnerschaft und geben ihr Bedeutung.

Verfahrensablauf

Ausgefüllte und unterschriebene, mit den notwendigen Unterlagen versehene Anträge können bis spätestens 6 Wochen vor der Begegnung folgendermaßen eingereicht werden:

Abgabe persönlich:

Stadt Schwetzingen
Städtepartnerschaften
Amt für Familien, Senioren & Kultur, Sport
Rathaus
Hebelstraße 1
68723 Schwetzingen

Einsendung per Post:

Stadt Schwetzingen
Städtepartnerschaften
Amt für Familien, Senioren & Kultur, Sport
Städtepartnerschaften
Hebelstraße 1
68723 Schwetzingen

Versand als Scan per Mail an:
staedtepartnerschaften@schwetzingen.de

Nach Prüfung der Unterlagen und des Anspruchs ergeht eine Zuschussgewährung oder Absage des Zuschusses per Mail an den/die Antragsteller/in.

Die Überweisung des Zuschusses erfolgt nach Absprache noch vor der Begegnung (dann kann bei reduzierter Teilnehmendenzahl oder bei Ausfall der Begegnung eine Rückzahlung notwendig werden) oder nach der Begegnung entsprechend der tatsächlichen Zahl der Teilnehmenden. Bitte beachten Sie, dass kein höherer Zuschuss gezahlt werden kann als beantragt wurde.

Nach der Begegnung schickt der/die Antragsteller/in einen Kurzbericht an die Stadt Schwetzingen und bestätigt die Anzahl der Teilnehmenden.
Bei Beantragung eines Fahrtkostenzuschusses werden nach der Begegnung die entsprechenden Zahlungsnachweise eingereicht.

Fristen

Einreichung der Unterlagen bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Begegnung.

Erforderliche Unterlagen

  1. Antrag auf Förderung im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Partnerschaften der Stadt Schwetzingen
  2. (vorläufiges) Programm
  3. Liste der Teilnehmenden
  4. bei Beantragung eines Fahrtkostenzuschusses: Angebot/Kostenvoranschlag

Kosten

- keine -

Hinweise

Folgende Förderungen können beantragt werden (s.a. die Förderrichtlinien):

1. Förderung von Fahrten in eine Partnerstadt:

  • Für Fahrten nach Lunéville (F), Pápa (HU), Spoleto (IT) sowie in die deutschen Partnerstädte Karlshuld, Schrobenhausen und Wachenheim werden die Fahrtkosten (An- und Abreise, nicht aber die Verweildauer der Busfahrer oder zum Programm gehörende Ausflugsfahrten) komplett übernommen. Die Kosten sind durch die Auswahl des geeignetsten Verkehrsmittels so günstig wie möglich zu halten.
  • Für Reisen nach Fredericksburg (USA) können die Fahrtkosten im Einzelfall anteilig bezuschusst werden. Bei Schulbegegnungen findet werden die Reisekosten ebenfalls anteilig bezuschusst. Die Entscheidung über die Höhe anteiliger Zuschüsse liegt bei der Stadt Schwetzingen.
  • Reisen einzelner oder mehrerer Jugendlicher in die Partnerstadt können anteilig bezuschusst werden.
  • Pro Jahr können für maximal 15 Fahrten die Fahrtkosten für aktive Teilnehmer und Betreuungskosten übernommen werden.
  • Der Antrag auf einen Fahrtkostenzuschuss ist rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der Stadtverwaltung einzureichen.
  • Dem Antrag sind eine Kostenaufstellung, die Teilnehmerliste und das Veranstaltungsprogramm beizufügen.
  • Im Falle einer Absage einer Reise sind die Stornokosten vom Antragsteller zu tragen.

2. Förderung von Besuchen aus einer Partnerstadt:

  • Pro Gast und pro Tag kann (für max. 3 Tage) ein Zuschuss in Höhe von 20,00 € an den einladenden Verein oder die Organisation gezahlt werden.
  • Bei Schulbegegnungen beteiligt sich die Stadt Schwetzingen an den entstehenden Kosten. Die erforderlichen Mittel sind über den Etat der einzelnen Schulen bereit zu stellen.
  • Schulen, die nicht in Trägerschaft der Stadt Schwetzingen stehen, kann auf vorherigen Antrag ein Zuschuss bis zu 50% der nachgewiesenen Kosten für Fahrten und Ausflugsprogramm gewährt werden.
  • Pro Jahr können für insgesamt 15 Besuche aus den Partnerstädten bezuschusst werden.
  • Der Antrag auf einen Zuschuss ist rechtzeitig, bis spätestens 6 Wochen vor dem Besuch bei der Stadtverwaltung einzureichen.
  • Dem Antrag sind die Teilnehmerliste und das Veranstaltungsprogramm sowie der Kostenvoranschlag für die Fahrtkosten beizufügen.

3. Ausrichtung von städtischen Empfängen:

  • Städtische Empfänge können bei der Stadt Schwetzingen beantragt werden.
    Es besteht kein Anspruch auf einen Empfang. Die Zusage erfolgt nach verwaltungsinterner Prüfung und entsprechendem Beschluss.

Die Kosten für städtische Empfänge trägt die Stadt Schwetzingen.

Rechtsgrundlage

Zur Förderung der Pflege der Städtepartnerschaften der Stadt Schwetzingen können entsprechend der vom Gemeinderat der Stadt Schwetzingen beschlossenen Richtlinien zur Förderung der Partnerschaften der Stadt Schwetzingen im Rahmen der freiwilligen Leistungen Zuschüsse gewährt werden. Die aktuellen Richtlinien traten zum 01.01.2020 in Kraft.

Zuschüsse können sowohl für Besuche in als auch für Besuche aus den Partnerstädten beantragt und gewährt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Freigabevermerk

Beschlossen am 18.12.2023 in öffentlicher Sitzung im Gemeinderat der Stadt Schwetzingen.

Ansprechpartner

Stadt Schwetzingen
Hebelstraße 1
68723 Schwetzingen
Fax +49 (62 02) 8 71 11