Aus dem Gemeinderat am 26. Februar 2025
Bericht des Kommunalen Behindertenbeauftragten vorgestellt
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat den ersten Bericht des Kommunalen Behindertenbeauftragten Martin Köhl zur Kenntnis genommen. Der Bericht umfasst den Zeitraum von Juli 2023 bis Dezember 2024 und gibt Einblick in die bisherige Arbeit und Entwicklungen im Bereich der Inklusion.
Seit Juli 2023 berät Martin Köhl die Stadt unabhängig in Fragen der Behindertenpolitik, fördert die Netzwerkarbeit, sensibilisiert Verwaltung sowie Öffentlichkeit für das Thema Inklusion und bietet eine wöchentliche Sprechstunde im Rathaus an. Ein wichtiger Meilenstein war die Gründung des städtischen Inklusionsbeirats, der die gleichberechtigte Teilhabe weiter voranbringen soll.
Der Bericht ist hier abrufbar.
Sanierung des Sportplatzes im städtischen Stadion beschlossen
Das städtische Stadion wird seit 1970 vom SV 1898 Schwetzingen e.V. genutzt und dient neben dem Vereinssport auch dem Schulsport. Der große Stadion-Hauptplatz, bestehend aus einem Fußballfeld mit Naturrasen und einer Wettkampfanlage mit sechs Rundlaufbahnen und sieben Kurzstreckenbahnen in Kunststoffausführung (Tartanbahn) sowie diversen Sportanlagen wie Weitsprunganlage, Hochsprunganlage, Kugelstoßanlage usw. ist stark sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den geltenden Anforderungen, die an eine Sport- und Wettkampfanlage gestellt werden. Der Naturrasenplatz weist Probleme bei der Be- und Entwässerung auf und Unebenheiten im Rasen erschweren den Spielablauf. Die Tartanbahn hat an Griffigkeit verloren und birgt insbesondere bei Nässe Rutsch- und somit Verletzungsgefahr. Die Kugelstoßanlage ist aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht nutzbar.
Mit der Sanierung soll die Sportstätte wieder den aktuellen Anforderungen für Trainings- und Wettkampfbetrieb entsprechen und langfristig gesichert werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung der Maßnahme zugestimmt und die Verwaltung mit der weiteren Planung und Umsetzung beauftragt. Die Sanierungsarbeiten sollen in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen.
Satzungsänderung schafft Voraussetzung für weitere Nutzung des ‚Hotels Atlanta‘ als Flüchtlingsunterkunft
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat die dritte Änderung des Bebauungsplans „Westliche Scheffelstraße“ beschlossen. Damit wird die Nutzung des Sondergebiets für die Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Grundstück Robert-Bosch-Straße 9 um weitere zehn Jahre bis zum 30. Juni 2035 verlängert.
Die ursprüngliche Befristung der Unterkunft wäre 2025 ausgelaufen. Da weiterhin Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten besteht und kurzfristig keine alternativen Unterbringungslösungen realisierbar sind, wurde die Verlängerung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Die planungsrechtlichen Festsetzungen bleiben unverändert, und nach Ablauf der Frist tritt erneut die ursprüngliche Nutzung als Gewerbegebiet in Kraft.
Die bestehende Unterkunft hat sich bewährt und ist mit den gewerblichen Nutzungen im Umfeld verträglich. Die Stadt Schwetzingen sichert mit dieser Entscheidung die notwendige Unterbringungskapazität und wahrt gleichzeitig die langfristigen städtebaulichen Ziele.
Feuerwehrsatzungen werden neu gefasst
Der Gemeinderat hat die Neufassung der Feuerwehrsatzung beschlossen. Die Überarbeitung passt die Satzung an die aktuellen Gegebenheiten der Feuerwehr Schwetzingen an und orientiert sich weitgehend an der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg, die in Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Landesfeuerwehrverband erstellt wurde.
Ein zentrales Element der neuen Satzung ist die überarbeitete Organisationsstruktur. Künftig unterstützen drei ehrenamtliche stellvertretende Kommandanten den hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten. Ihnen werden spezifische Aufgabenbereiche zugewiesen, wobei sie gleichberechtigt in ihrer Tätigkeit sind.
Ziel der Neufassung ist es, die Feuerwehr Schwetzingen organisatorisch breiter aufzustellen und ihre Einsatzfähigkeit langfristig zu sichern.
Das Gremium beschloss zudem noch rückwirkend zum 1.1.2025 die Neufassung der Feuerwehrkostenersatzsatzung sowie der Feuerwehr-Entschädigungssatzung. Damit werden die Personal- und Brandsicherheitswachen-Kostensätze neu geregelt. Der Personalstundensatz wird von 13,54 EUR auf 39,00 EUR angehoben, während der Satz für Brandsicherheitswachen von 15,00 EUR auf 20,00 EUR steigt.
Die Anpassung des Personalstundensatzes erfolgt gemäß den Vorgaben des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (§ 3, § 28 FwG BW) sowie der Muster-Kostenersatzsatzung des Landesfeuerwehrverbandes. In die Berechnung fließen neben den Personalkosten für ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte jetzt auch die Ausbildungs- und Fortbildungskosten, Ausrüstungs- und Schutzkleidungskosten sowie Verwaltungskosten ein. Mit der neuen Kalkulation werden also erstmals alle relevanten Kostenfaktoren vollständig berücksichtigt, um eine nachhaltige Finanzierung der Feuerwehr Schwetzingen sicherzustellen.
Die Feuerwehr Schwetzingen gewährleistet im Rahmen der Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen den abwehrenden Brandschutz. Dafür sind gut ausgebildete Einsatzkräfte erforderlich, die regelmäßig fortgebildet werden. Aufgrund gestiegener Kosten und hoher Anforderungen soll die Vergütung von 15,00 EUR auf 20,00 EUR pro Stunde angehoben werden.
Die Tätigkeit erfordert eine umfangreiche feuerwehrtechnische Ausbildung, die weit über einfache Tätigkeiten hinausgeht, die mit dem Mindestlohn vergütet werden. Neben Grundausbildung, Atemschutzlehrgang und Erster-Hilfe-Schulungen sind jährliche Unterweisungen notwendig.
Eine angemessene Vergütung soll die Attraktivität der Tätigkeit erhalten und qualifizierte Einsatzkräfte langfristig binden.
Der Feuerwehrausschuss hatte allen Satzungsänderungen bereits in seiner Sitzung am 28. Januar 2025 zugestimmt.
Karnevalsclub KC Phoenix Schwetzingen e.V. erhält Vereinsförderung
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat beschlossen, den Verein KC Phoenix Schwetzingen e.V. ab dem Kalenderjahr 2025 in die Vereinsförderrichtlinien aufzunehmen. Damit wird der Verein als förderungswürdig anerkannt und erhält künftig finanzielle Unterstützung gemäß den geltenden Bestimmungen.
Der Antrag auf Förderung wurde am 9. Dezember 2024 eingereicht. Gemäß den Richtlinien der Stadt werden Vereine gefördert, die im öffentlichen Interesse tätig sind. Der KC Phoenix Schwetzingen e.V. fällt in die Kategorie der gesellschafts- und freizeitbezogenen Vereine, die einen jährlichen Grundzuschuss von 500 Euro sowie eine zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Euro je jugendlichem Mitglied erhalten.
Die Entscheidung erfolgte unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung mit der Schwetzinger Carnevals Gesellschaft e.V. und stärkt das Engagement für das Vereinsleben in Schwetzingen.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.