Aus dem Gemeinderat am 25. Juni 2025
Schwetzingen auf dem Weg zur AGFK-Qualitätsstufe – Gemeinderat bekennt sich zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs
Schwetzingen ist seit 2018 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK e.V.). Mit dem Ziel, eine nachhaltige und aktive Mobilität zu fördern, verfolgt die Stadt die Vision einer fuß- und fahrradfreundlichen Kommune.
Der Gemeinderat hat jetzt die AGFK-Vision 2030 zur Kenntnis genommen und sich einstimmig zum weiteren Ausbau des Fuß- und Radverkehrs in der Stadt bekannt. Zugleich stimmte das Gremium den geplanten Maßnahmen zur Erreichung der AGFK-Qualitätsstufe zu.
Die AGFK-Vision 2030, die am 1. Juli 2023 in Kraft trat, ersetzt die bisherige Landesauszeichnung durch ein Qualitätsstufensystem, das alle Mitgliedskommunen innerhalb von fünf Jahren erreichen sollen. Grundlage dafür sind sechs „Meilensteine“, darunter der Aufbau attraktiver Netze für Fuß- und Radverkehr, ein Mentalitätswandel in der Verwaltung sowie die Einbindung von Schulen, Unternehmen und politischen Akteuren.
Eine erste Evaluation durch die AGFK Mitte 2024 bestätigte Schwetzingen bereits eine positive Entwicklung, unter anderem durch:
die Umsetzung des Radverkehrskonzepts, das Engagement beim Radschnellweg Heidelberg–Schwetzingen, Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Schulwegeplanung, sowie eine zunehmende Sensibilisierung für nachhaltige Mobilität und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zu Verkehrsthemen.
Zur Erreichung der Qualitätsstufe sind nun noch drei konkrete Maßnahmen vorgesehen:
Erstellung eines Fußverkehrskonzepts auf Basis vorhandener Ansätze wie dem Fußverkehrscheck 2015 und dem Konzept „Stadt der kurzen Wege und Plätze“ Verankerung der AGFK-Vision 2030 in der Stadtverwaltung und in deren Arbeitsprozessen Regelmäßige Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen
Für den Aufbau eines Basisnetzes wird ein Fußverkehrskonzept benötigt, in welches die bereits vorhandenen Informationen einfließen. Die geschätzten Kosten in Höhe von 15.000 Euro können zu 50 Prozent über das Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) finanziert werden.
1 Nein, 22 Ja
Schwetzingen verlängert Fahrradvermietsystem bis 2027 und plant langfristige Fortführung
Der bestehende Vertrag zwischen der Stadt und VRNnextbike läuft zum 31.12.2025 aus. Da ab 1.3.2027 komplett neue Vertragsbedingungen geschaffen werden sollen, ist eine Übergangsphase zu den alten Konditionen notwendig. Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat daher der Verlängerung des bestehenden Fahrradvermietsystems der VRN GmbH vom 1.1.2026 bis zum 28.2.2027 zugestimmt. Die Kosten für diesen Übergangszeitraum betragen rund 57.456 Euro.
Zugleich beschloss das Gremium die Fortführung des Fahrradvermietsystems unter dem Namen „VRNrad“ ab dem 1. März 2027. Schwetzingen wird sich dabei als Basiskommune in die kommende Ausschreibung einbringen, um das Angebot langfristig und finanziell planbar weiterzuführen. Vorgesehen ist ein jährliches Budget von etwa 36.000 Euro über eine Laufzeit von acht Jahren.
Das Fahrradvermietsystem ist seit 2018 in Schwetzingen in Betrieb und umfasst derzeit 14 Stationen mit mindestens 50 Fahrrädern. Die stetig steigenden Ausleihzahlen – zuletzt ein Anstieg um 34 Prozent – belegen den hohen Nutzen für Pendlerinnen und Pendler sowie den positiven Beitrag zur Förderung nachhaltiger Mobilität.
4 Nein, 19 Ja
Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Bellamar
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Bellamar für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes offiziell festgestellt und die Werkleitung entlastet.
Für das Jahr 2023 weist der Eigenbetrieb ein Defizit in Höhe von 437.480,45 Euro aus. Dieser Betrag wird aus dem städtischen Haushalt gedeckt.
Der Jahresabschluss wurde von der Treuhandgesellschaft Göken, Pollak und Partner mbH sowie vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Schwetzingen auf seine Ordnungsmäßigkeit geprüft.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.