Aus dem Verwaltungsausschuss am 16. Juli 2025
Wohnmobilstellplätze am Stadion sollen ab 2026 kostenpflichtig werden
Der Ausschuss beschäftigte sich mit der geplanten Einführung einer Entgeltpflicht für den Wohnmobilstellplatz am Stadion. Ab dem 1. Januar 2026 ist geplant, ein Nutzungsentgelt zu erheben.
Angedacht ist eine Tagesgebühr, wobei der zulässige Höchstaufenthalt drei Tage betragen soll.
Mit dem Entgelt sollen Betrieb, Pflege und kontinuierliche Verbesserung der Stellplatzinfrastruktur langfristig finanziell gesichert werden. Die Einnahmen werden vollständig für Reinigung und Instandhaltung verwendet. Gleichzeitig soll die Maßnahme dem unzulässigen Dauerparken entgegenwirken.
Die Bezahlung erfolgt über einen Parkscheinautomaten der Mannheimer Parkhausbetriebe, die Kontrolle übernimmt der städtische Ordnungsdienst.
Über die genaue Gebührenhöhe muss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Juli beschließen.
Gutachterausschuss erstellt Mietübersicht 2024
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung die vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis erstellte Mietübersicht 2024 als einfachen Mietspiegel gemäß § 558c Abs. 1 BGB zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat wird sich in seiner Sitzung am 23. Juli damit abschließend befassen.
Die Übersicht bildet die ortsübliche Vergleichsmiete zum Stichtag 01.10.2024 für das Stadtgebiet Schwetzingen ab. Die Grundlage der Mietübersicht bildet eine umfangreiche Datenauswertung von über 800 Rückmeldungen auf einen im Frühjahr 2023 entwickelten Fragebogen. In die Analyse flossen Mieten ein, die in den letzten sechs Jahren im Rahmen von Neuvermietungen oder Mieterhöhungen vereinbart wurden. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem Art, Größe, Ausstattung, energetische Beschaffenheit sowie Lage der jeweiligen Mietobjekte.
Mit der formellen Anerkennung der Übersicht als einfacher Mietspiegel erhält dieser eine rechtliche Verbindlichkeit im Sinne des Mietrechts und kann künftig zur Begründung von Mietanpassungen herangezogen werden. Gleichzeitig schafft der Mietspiegel Transparenz und trägt zur fairen und nachvollziehbaren Gestaltung von Mietpreisen in Schwetzingen bei.
Der Mietspiegel 2024 ist auf den Internetseiten der Stadt Schwetzingen sowie des Gutachterausschusses veröffentlicht und steht der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung. Eine Überprüfung und Aktualisierung ist spätestens in zwei Jahren vorgesehen.
Neue Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek
Im Zuge der derzeit laufenden konzeptionellen Neuausrichtung der Stadtbibliothek wird auch die Benutzungsordnung an aktuelle Anforderungen angepasst. Die neue Satzung bildet die Grundlage für eine zukunftsfähige Bibliotheksstruktur und berücksichtigt moderne Nutzungsgewohnheiten.
Ein zentrales Element der Neuregelung ist die Einführung einer Jahresnutzungsgebühr. Diese Gebühr soll ab 2026 erhoben werden und wird als Anerkennungsbetrag für das vielfältige Angebot der Bibliothek verstanden – vergleichbare Modelle gibt es bereits in vielen anderen Kommunen.
Zudem plant die Stadtbibliothek eine Anpassung ihrer Öffnungszeiten an die Bedürfnisse ihrer Nutzer: Ab Januar 2026 wird es eine regelmäßige Samstagsöffnung von 10 bis 13 Uhr geben. Um dies personell umzusetzen, werden an anderer Stelle Anpassungen im Öffnungszeitmodell erfolgen. Die neue Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten und die bisherige Satzung aus dem Jahr 2011 ersetzen.
Der Gemeinderat muss in seiner Sitzung am 23. Juli über die Höhe der Jahresgebühr und die neue Satzung beschließen.
Kindergärten: Überplanmäßige Ausgabe soll Defizit decken
Gestiegene Personalkosten und tarifliche Anpassungen im Sozial- und Erziehungsdienst sorgen für Mehrausgaben bei den Schwetzinger Kindergärten. Die Betriebskostenabrechnungen aller Einrichtungen ergaben für das Jahr 2024 ein Gesamtdefizit von rund 757.000 Euro. Für das Jahr 2025 wurden im städtischen Haushalt Mittel für die Abschlagszahlungen sowie für Unterhaltungs- und Anschaffungsmaßnahmen der Kindergärten in Höhe von 10.212 Mio. Euro bewilligt. Verrechnet die Stadt jetzt die 757.000 Euro mehr an Betriebskosten mit den bereits getätigten Zahlungen in Höhe von 10.019 Mio. Euro bleibt ein Defizit von 725.000 Euro. Dieses Defizit soll über eine überplanmäßige Ausgabe des städtischen Haushalts gedeckt werden. Der Gemeinderat muss darüber in seiner Sitzung am 23. Juli abschließend entscheiden.
Mit dem Beschluss stellt die Stadt sicher, dass die Träger der Kindergärten weiterhin zuverlässig unterstützt werden und der Betrieb der Einrichtungen auch unter den gestiegenen Kostenbedingungen gesichert bleibt.
Angepasste Benutzungsordnung für das Palais Hirsch
Die Benutzungsordnung für das städtische Veranstaltungshaus Palais Hirsch muss neu gefasst werden. Grund für die Änderung ist eine notwendige Anpassung an die geltende Versammlungsstättenverordnung. Künftig darf das Palais Hirsch bei Veranstaltungen nur noch mit maximal 199 Personen gleichzeitig belegt werden – statt wie bisher mit 200.
Die entsprechende Änderung wurde in § 7 der Benutzungsordnung unter dem Punkt „Sicherheit“ verankert. Veranstalter sind verpflichtet, die zulässige Höchstzahl einzuhalten und die Teilnehmerzahl entsprechend der Veranstaltungsbestätigung zu kontrollieren.
Der Gemeinderat muss die Änderung der Benutzungsordnung in seiner Sitzung am 23. Juli noch beschließen.
Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.