Aus dem Verwaltungsausschuss am 17. September 2025

50 Jahre IG Schwetzinger Vereine: Sonderzuschuss für Jubiläumsprojekte

Die Interessengemeinschaft Schwetzinger Vereine (IG Vereine) erhält anlässlich ihres 50-jährigen Bestehens einen Sonderzuschuss von bis zu 21.000 Euro.
Die Mittel dienen der Durchführung der Jubiläumsveranstaltung am 25. April 2025, des Tages der Vereine am 11. Oktober 2025 sowie der Realisierung zweier Projekte: dem Bildband „50 Jahre Schwetzinger Vereinsgeschichte(n)“ und der Einführung nachhaltiger Mehrwegbecher.
Der Gemeinderat hatte bereits im November 2024 beschlossen, die IG Vereine ab 2025 als Dachverband der Schwetzinger Vereine jährlich mit 5.000 Euro zu unterstützen. Die nun zusätzlich bewilligten Sondermittel würdigen das besondere Jubiläum und die damit verbundenen Veranstaltungen, die das Ehrenamt und die Vereinsarbeit in Schwetzingen stärken und sichtbar machen sollen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf Basis eingereichter Nachweise bzw. Rechnungen.
Der Gemeinderat muss in seiner Sitzung am 1. Oktober darüber beschließen.

Kindergartengebühren Spatzennest: Anpassungen ab 2026 beschlossen

Der Verwaltungsausschuss hat sich mit der Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für den städtischen Kindergarten Spatzennest befasst. Die neue Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Kernpunkte des Beschlusses sind die Anpassung der Elternbeiträge um 10 Prozent ab 2026; die Abschaffung des bisherigen Betreuungszuschlags im Krippenbereich und Integration eines einheitlichen Zuschlags von 100 Euro in die Grundgebühr; die Erweiterung des Geschwisterrabatts (dieser gilt künftig auch einrichtungsübergreifend, wenn Kinder in unterschiedlichen Einrichtungen (städtisch, kirchlich oder frei) betreut werden); die Aufhebung der bisherigen turnusmäßigen Gebührenerhöhung von 3 Prozent alle zwei Jahre, sowie die künftige Orientierung an den Landesempfehlungen (ab 2027 werden die Beiträge jährlich prozentual nach den Empfehlungen der Spitzenverbände angepasst).
Hintergrund der Entscheidung sind steigende Personal- und Betriebskosten in allen Kindertageseinrichtungen. Allein im Jahr 2024 mussten Nachzahlungen von 757.000 Euro geleistet werden, vor allem aufgrund von Tarifsteigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst. Auch für 2026 wird mit deutlichen Mehrkosten gerechnet.
Die Elternbeteiligung in Schwetzingen liegt derzeit mit rund 11 Prozent deutlich unter dem von Land und Verbänden empfohlenen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent. Mit den beschlossenen Anpassungen soll die Finanzierung der Kinderbetreuung auf eine verlässlichere Grundlage gestellt werden, gleichzeitig aber auch die Belastung für Familien durch Rabatte abgemildert werden.
Die Satzungsänderung im Kindergarten Spatzennest dient als Grundlage für die Beitragsgestaltung in den weiteren Schwetzinger Kindergarteneinrichtungen in kirchlicher und freier Trägerschaft.
Der Gemeinderat muss in seiner Sitzung am 1. Oktober darüber beschließen.

Anpassung der Elternbeiträge für die außerschulische Betreuung ab 2026

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung eine Anpassung der Elternbeiträge für die außerschulische Betreuung an den Grundschulen beraten. Ab dem 1. Januar 2026 erhöhen sich die Gebühren um zehn Prozent. Grundlage ist eine umfassende Gebührenkalkulation, die die steigenden Personal-, Sach- und Gebäudekosten berücksichtigt.
Mit dem Beschluss werden zudem die bisherigen turnusmäßigen Gebührenerhöhungen von drei Prozent alle zwei Jahre aufgehoben. Stattdessen werden die Beiträge ab 2027 – analog zu den Kindergartengebühren – jährlich an die Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände angepasst.
Für Familien mit geringem Einkommen bleibt die vollständige Gebührenfreiheit erhalten. Ein Geschwisterrabatt wird hingegen nicht eingeführt, um weitere Einnahmeverluste zu vermeiden.
Darüber hinaus wird der bisher angebotene Betreuungszeitraum von 13:00 bis 17:00 Uhr zum 31. Dezember 2025 eingestellt, da er in der Praxis wiederholt zu organisatorischen Problemen geführt hat. Künftig steht damit einheitlich ein ganztägiger Betreuungszeitraum von 07:30 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Der Gemeinderat muss in seiner Sitzung am 1. Oktober darüber beschließen.
 

Stadtbibliothek: Neufassung der Benutzungsordnung und Gebührenanpassung ab 2026

Der Verwaltungsausschuss hat die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek einschließlich des Gebührenverzeichnisses zur Kenntnis genommen. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Mit der Aktualisierung wird die Benutzungsordnung an die aktuellen Anforderungen angepasst und strukturell überarbeitet. Gleichzeitig erfolgt eine moderate Gebührenanpassung: Die Jahresgebühr für Erwachsene wird auf 15 Euro angehoben, während die Nutzung für Kinder und Jugendliche weiterhin kostenlos bleibt.
Ergänzend dazu werden die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek an die Bedürfnisse der Leserschaft angepasst. Ab 2026 ist eine regelmäßige Samstagsöffnung von 10 bis 13 Uhr vorgesehen. Um dies personell umzusetzen, werden die Öffnungszeiten an anderen Tagen angepasst.
Der Gemeinderat muss in seiner Sitzung am 1. Oktober darüber beschließen.

Sanierung des Kindergartens St. Pankratius: Kostenfortschreibung und zusätzliche Mittel

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung die Fortschreibung der Kostenberechnung für die Sanierung und Erweiterung des katholischen Kindergartens St. Pankratius zur Kenntnis genommen. Die Gesamtkosten belaufen sich nun auf knapp 3,53 Millionen Euro und liegen damit rund 75.000 Euro über der zuletzt im Jahr 2022 vorgelegten Kostenschätzung. Der städtische Zuschussanteil an den Gesamtkosten beträgt 90 Prozent und summiert sich damit auf etwa 3,18 Millionen Euro.
Die Kindergartenträger sind im August 2025 auf die Verwaltung zugekommen und haben mitgeteilt, dass auf Grund des Baufortschritts die genehmigten 1,373 Mio. Euro nicht auskömmlich sind, da die restlichen Kosten in Höhe von 0,852 Mio. Euro im Jahr 2025 anfallen werden und abgerechnet werden müssen. Der Gemeinderat muss daher in seiner Sitzung am 1. Oktober einer überplanmäßigen Investitionsauszahlung in Höhe von 743.000 Euro zustimmen.
 

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

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