Aus der Gemeinderatssitzung vom 4. Februar 2026
Satzungsbeschluss für vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Studierendenwohnheim August-Neuhaus-Straße“
Der Gemeinderat hat den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 89 „Studierendenwohnheim August-Neuhaus-Straße“ gefasst. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen waren zuvor geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge berücksichtigt worden.
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Studierendenwohnheims des Studierendenwerks Heidelberg mit 96 Wohnplätzen geschaffen. Ziel ist die Schaffung dringend benötigten studentischen Wohnraums sowie eine städtebaulich verträgliche Einbindung des Neubaus in das bestehende Quartier, einschließlich einer Aufwertung der Eingangssituation an der Kreuzung August-Neuhaus-Straße / L 548.
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch aufgestellt, auf Grundlage des vom Vorhabenträger eingebrachten Vorhaben- und Erschließungsplans. Bestandteil des Beschlusses ist zudem ein Durchführungsvertrag, der die Umsetzung des Projekts verbindlich regelt. Der Gemeinderat stimmte bei einer Gegenstimme für den Satzungsbeschluss.
Fortschreibung der Lärmaktionsplanung – Stufe 4
Der Gemeinderat hat die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung beschlossen. Grundlage ist die fachliche Stellungnahme der Kurz und Fischer GmbH vom 7. Januar 2026. Gleichzeitig nahm das Gremium die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis.
Hintergrund der Lärmaktionsplanung ist die gesetzliche Verpflichtung aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, entlang stark befahrener Hauptverkehrsstraßen regelmäßig Lärmkartierungen durchzuführen und Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen. In Schwetzingen betrifft dies insbesondere Straßen wie die B 291, B 36 und L 722, auf denen täglich mehr als 8.200 Fahrzeuge unterwegs sind. Die Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) aus dem Jahr 2022 weist in mehreren Bereichen Lärmwerte oberhalb der maßgeblichen Auslösewerte aus.
Der bestehende Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2019 wurde anhand der aktuellen Kartierungsdaten überprüft. Zwar zeigt die neue Kartierung eine höhere Anzahl lärmbelasteter Bereiche, dies ist jedoch vor allem auf ein geändertes, EU-weit einheitliches Berechnungsverfahren zurückzuführen. Dabei wurden unter anderem höhere Geschwindigkeiten angenommen als tatsächlich zulässig und lärmmindernde Fahrbahnbeläge nicht berücksichtigt. Ungeachtet dessen verbleiben weiterhin relevante Lärmbelastungen, etwa entlang der B 535 sowie der Landesstraßen L 597 und L 630.
Die Stadt Schwetzingen hat in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, darunter den Bau von Lärmschutzwänden, die Einführung von Tempo-30-Regelungen in Wohnbereichen sowie den Einbau lärmmindernder Asphaltbeläge. Eine vertiefte Prüfung hat ergeben, dass auf den betroffenen Hauptverkehrsstraßen derzeit keine weiteren kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen möglich sind.
Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan enthält daher keine neuen Maßnahmen, sondern dokumentiert die aktuelle Lärmsituation und verweist auf mögliche künftige Straßenbaumaßnahmen, etwa im Zuge von Fahrbahnerneuerungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Der Lärmaktionsplan wird nun öffentlich bekannt gemacht und an die LUBW zur Weiterleitung an die EU-Kommission übermittelt.
Neues Bistro-Konzept am Hebel-Gymnasium: Zuschlag für Cullinaris GmbH
Der Gemeinderat wurde über die Vergabe des Konzessionsvertrags für den zukünftigen Bistro-Betrieb am Hebel-Gymnasium an die Cullinaris GmbH informiert. Damit wird das bisherige Verpflegungskonzept grundlegend neu ausgerichtet.
Hintergrund ist die seit Jahren geringe Auslastung des bisherigen Mensabetriebs sowie eine ausgeprägte Unzufriedenheit bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften hinsichtlich Qualität und Umsetzung der Mittagsverpflegung. Die tatsächliche Teilnahme an der Schulverpflegung lag zuletzt deutlich unter den Prognosen und machte erhebliche städtische Ausgleichszahlungen erforderlich. Zudem haben veränderte Rahmenbedingungen – insbesondere die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9) und der Wegfall des verpflichtenden Nachmittagsunterrichts in der Unterstufe – den Bedarf an einer klassischen Mensa weiter reduziert. Der bestehende Vertrag mit dem bisherigen Caterer wurde daher zum 19. Dezember 2025 gekündigt.
Mit dem neuen Anbieter wird die Verpflegung auf einen modernen Bistro-Betrieb umgestellt. Das Bistro wird im bisherigen Cafeteria-Bereich angesiedelt und soll als zentraler Treffpunkt und Ort der Kommunikation im Schulalltag dienen. Geplant ist ein abwechslungsreiches Sortiment mit Snacks, Getränken sowie ausgewählten warmen Speisen. Der Betrieb erfolgt an fünf Schultagen pro Woche, montags bis freitags mit Öffnungszeiten von spätestens 8:30 Uhr bis mindestens 14:00 Uhr.
Von sieben zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen reichten zwei Unternehmen Angebote ein. Den Zuschlag erhielt die Cullinaris GmbH. Ausschlaggebend waren die besten Bewertungen in den Bereichen Preisgestaltung, Qualität und Speisenangebot sowie Verantwortung und Zuverlässigkeit.
Der neue Bistro-Betrieb am Hebel-Gymnasium soll nach den Faschingsferien am 23. Februar 2026 starten.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch auf der Homepage der Schwetzingen unter Gemeinderat online nachzulesen.