Informationen zur Landtagswahl am 8. März 2026
Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 26. Januar verschickt - Briefwahl kann online beantragt werden
Am Sonntag, 8. März 2026, finden in Baden-Württemberg die Landtagswahlen statt. Die erforderlichen Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 26. Januar an alle Schwetzinger Wahlberechtigten zugestellt.
Auf der Wahlbenachrichtigung stehen das Wahllokal, die Wählernummer und Hinweise zur Briefwahl. Mit der Wahlbenachrichtigung oder dem Personalausweis kann am Wahltag im Wahllokal gewählt werden.
Wer am Wahltag verhindert ist und nicht persönlich in sein Wahllokal kommen kann, der kann vorab Briefwahl beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung vorliegen haben müssen.
Briefwahl beantragen - so geht es
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines digital über folgenden Link an: https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08226084
Damit erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Deutsche Post / Amtsboten zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen@schwetzingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Jäkel, Tel.: 06202 87-241, E-Mail: wahlen@schwetzingen.de.
Zwei repräsentative Wahllokale
Die Wahlbezirke 4 (Hildahalle) und 8 (Nordstadtschule) sind in diesem Jahr repräsentative Wahlbezirke des Statistischen Landesamtes. Das betrifft die Wähler/innen mit Anschrift in folgenden Straßen:
| Wahlbezirk 04 | Wahlbezirk 08 |
|---|---|
| Arionweg | Carl-Goerdeler-Straße |
| Bibienastraße | Memelweg |
| Brühler Landstraße | Ostpreußenring |
| Collinistraße | Rondell |
| Kleine Krautgärten | Sudetenring |
| Kobellstraße | Walter-Rathenau-Straße |
| Maschinenweg | |
| Moscheeweg | |
| Pigagestraße | |
| Rabaliattistraße | |
| Sckellstraße | |
| Stamitzstraße | |
| Unseltstraße | |
| Voltairestraße | |
| Weinbrennerstraße |
Was genau in diesen beiden Wahlbezirken statistisch erhoben wird erläutert folgendes Merkblatt:
Weitergehende Informationen rund um die Landtagswahl
Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren.
Alle Informationen zur Landtagswahl, zum neuen Wahlrecht, zum Wahlsystem und zu Parteien und Kandidaten findet man auf der Internetseite der Landeszentrale für Politische Bildung
Informationen in Leichter Sprache
Zugelassene Wahlvorschläge im Rhein-Neckar-Kreis