Mietübersicht mit Mietrechner

Der Gutachterausschuss hat die gesetzliche Aufgabe den Immobilienmarkt auszuwerten. Dafür ist zwangsläufig auch eine Erfassung und Auswertung des Vermietungsmarktes erforderlich, jedoch üblicherweise nur für die eigene Verwendung zur Auswertung der Kaufpreissammlung und für die Erstattung von Gutachten. Im Gegensatz zur Kaufpreissammlung, wird weder einer Behörde noch einem Sachverständigen Einblick in die Datensätze der Mietdatenbank gewährt. Veröffentlicht wird nur eine Mietübersicht mit Mietrechner, die keine Rückschlüsse auf die Datensätze zulässt. Die Mietübersicht enthält eine Dokumentation der Vorgehensweise der Auswertung.

Mit der Bitte an die Marktteilnehmer einen Fragebogen zu Mietvertragsabschlüssen auszufüllen, hat der gemeinsame Gutachterausschuss in Aussicht gestellt, bei ausreichender Datenlage das Ergebnis der Auswertung zu veröffentlichen. Die Kenntnis der ortüblichen Vergleichsmiete führt für alle Marktteilnehmer zur Transparenz des Marktes und gibt Sicherheit für faire Mietvertragsabschlüsse - sowohl bei der Neuvermietung wie bei der Erhöhung von Bestandsverträgen. Entsprechend groß war die Nachfrage von Vermieter:innenn und Mieter:innenn nach einem Mietspiegel und positiv ist das bisherige Feedback. 

Die Auswertung basiert auf einer Datenauswertung sämtlicher Vertragsabschlüsse im Zeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2024. Dieser sechsjährige Zeitraum ist für die Erstellung eines Mietspiegels gesetzlich vorgegeben. Die Fragebögen wurden ungefähr hälftig von Mieter:innen und Vermieter:innen ausgefüllt. Das Verhältnis zwischen Neuvermietungen und Bestandserhöhungen war ebenfalls ausglichen. Die vollständige Auswertung der ortsüblichen Vergleichsmieten zeichnet sich außerdem durch eine hohe Zahl an ausgewerteten Fragebögen aus und dadurch, dass Wohnraum jeder Lage, Größe und Qualität einbezogen wurde.

Eine Fortführung der Auswertung des Vermietungsmarktes ist nur möglich, wenn sich aus allen 10 Städten und Gemeinden weiterhin eine hohe Anzahl an Mieter:innen und Vermieter:innen dauerhaft durch das Ausfüllen des Fragebogens zu Neuvermietungen und Erhöhungen von Bestandsverträgen beteiligen. Der nachfolgende Fragebogen enthält alle Datenfelder, die für die Auswertung benötigt werden. Zur Zuordnung der Lage ist die Adresse erforderlich. Wenn Sie sie nicht exakt benennen wollen, so geben sie drei nebeneinander liegende Hausnummern an, z. B. 3-7. Relevant für die nächste Auswertung sind Vertragsabschlüsse in den 10 Mitgliedsstädten und -gemeinden im Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2026. Den ausgefüllten Fragebogen können Sie per E-Mail an gutachterausschuss@schwetzingen.de oder per Post übersenden an: Stadtverwaltung Schwetzingen, Gemeinsamer Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis, Hebelstraße 1, 68723 Schwetzingen.

Anerkennung der Mietübersicht als einfacher Mietspiegel

Gemäß § 558c Abs. 1 BGB ist ein Mietspiegel eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Die vorliegende Mietübersicht wurde vom gemeinsamen Gutachterausschuss des südwestlichen Rhein-Neckar-Kreises erstellt. Gemäß § 558c Abs. 2 BGB können Mietspiegel für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden. Die vorliegende Mietübersicht wurde für alle 10 Gemeinden erstellt. Wird er vom Gemeinderat einer Gemeinde anerkannt, so erhält die Mietübersicht  für diese Gemeinde den Status eines Mietspiegels. Für die weiteren Gemeinden dient sie lediglich als unverbindliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Im nachfolgenden Dokument ist auf Seite 3 aufgelistet, welche Städte und Gemeinden die Anerkennung als Mietspiegel dem gemeinsamen Gutachterausschuss mitgeteilt haben. 

Anfragen zu detaillierten Informationen zur Mietübersicht mit Mietrechner richten Sie gerne an Frau Strunck oder Herrn Fleckser.

Ansprechpartner

Sachbearbeiter / Kaufpreissammlung

Frau Melanie Lange
Fax +49 (62 02) 87-51 67
Gebäude Schloßstraße 2
Frau Silke Schuchardt-Schäfer
Fax +49 (62 02) 87-51 59
Gebäude Schloßstraße 2

Sachverständige

Frau Evelyn Strunck

Leiterin der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis

Fax +49 (62 02) 87-51 70
Gebäude Schloßstraße 2
Herr Volker Edinger
Gebäude Schloßstraße 2
Herr Oliver Fleckser
Fax +49 (62 02) 87-51 58
Gebäude Schloßstraße 2
Frau Anja Reiter
Fax +49 (62 02) 87-51 68
Gebäude Schloßstraße 2