Verdienstmedaille
Sinn und Zweck der Ehrung
Die Verdienstmedaille wird verliehen an Personen, die sich in besonders hohem Maße um die politischen, sozialen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Belange der Stadt Schwetzingen verdient gemacht haben.
Der Begriff „in besonders hohem Maße“ um die Belange der Stadt Schwetzingen verdient gemacht, soll so ausgelegt werden, dass eine Entwertung der Auszeichnung vermieden wird. Bei der Ehrung für eine ehrenamtliche Tätigkeit genügt nicht alleine die Übernahme des Ehrenamtes oder gar die tadelfreie Erfüllung von Berufspflichten. Erforderlich ist gerade ein großer persönlicher Einsatz unter Zurückstellung eigener persönlicher Interessen, gegebenenfalls für längere Zeit, zur Förderung der Belange der Stadt Schwetzingen.
- Politisch: Gemeinderäte, die mindestens zwei Amtsperioden (10 Jahre) im Gemeinderat tätig waren.
- Sozial: Personen, die mindestens 20 Jahre ehrenamtlich verantwortungsvolle Arbeit in sozialen Einrichtungen von Schwetzingen, wie Kinder- und Jugendbetreuung, Alten- und Krankenversorgung, Asylanten-, Aus- und Übersiedlerbetreuung, Nachbarschaftshilfe etc. geleistet haben bzw. sich für soziale Belange engagiert haben.
- Wirtschaftlich: Personen, die im wirtschaftlichen Bereich herausragende Leistungen, wie z.B. die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Gewerbe-, Industrieansiedlung und -förderung erbracht haben oder die besonders zur Gestaltung und Pflege des Stadtbildes und der städtischen Gemeinschaft beigetragen haben, wie z.B. durch Geld- oder Sachspende (Kunstgegenstände); ebenso die Unterstützung und Förderung öffentlicher Einrichtungen in besonders herausragendem Maße.
- Gesellschaftlich: Personen, die sich durch ihr langjähriges verdienstvolles Wirken in Vereinen und Institutionen um das Wohl der Stadt Schwetzingen verdient gemacht haben, z.B. als Vorsitzender über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren.Die Verdienstmedaille wird verliehen an Personen, die sich in besonders hohem Maße um die politischen, sozialen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Belange der Stadt Schwetzingen verdient gemacht haben.
Antragsverfahren
- Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder des Gemeinderates, die Vorstandschaft der Interessensgemeinschaft Schwetzinger Vereine und die Verwaltung. Außerdem können auch aus der Zivilgesellschaft Vorschläge über die Mitglieder des Gemeinderates, die Vorstände der Interessensgemeinschaft Schwetzinger Vereine und die Verwaltung eingebracht werden.
- Die Vorschläge sind in Form eines Antrages mit einer Kurzdarstellung zur Person und die detaillierte Darstellung der besonderen Verdienste des zu Ehrenden bei der Stadtverwaltung einzureichen.
- Über die Verleihung entscheidet der Gemeinderat mit Zwei-Drittel-Mehrheit in nichtöffentlicher Sitzung nach Vorberatung im Kultur- und Bildungsausschuss.
Verleihung
- Die Verleihung der Verdienstmedaille findet bei Bedarf im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung oder eines Empfangs durch die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister (z.B. Neujahrsempfang) statt.
- Über die Verleihung der Medaille wird eine Urkunde erstellt, die den Namen der geehrten Person enthält und eine Würdigung der Verdienste sowie das Datum des Gemeinderatsbeschlusses.
- Die Urkunde wird von der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister unterzeichnet.