Sportmedaille
Sinn und Zweck der Ehrung
- Die Sportmedaille wird für herausragende Leistungen auf dem Gebiet des Sports verliehen.
- Sportliche Disziplinen sind alle Sportarten, deren Fachverbände im Deutschen Olympischen Sportbund organisiert sind.
- Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler der verschiedenen Altersklassen, mit Ausnahme der Altersklassen im Schüler- und Seniorenbereich. Als Schülerinnen und Schüler gelten Kinder unter 14 Jahren.
- Schulmeisterschaften sind keine Meisterschaften i.S. dieser Richtlinien.
- Es wird eine Mindestanzahl von 7 Teilnehmenden im Wettbewerb vorausgesetzt, inklusive der Qualifikationsrunden.
- Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler, die einem Schwetzinger Verein angehören und Schwetzinger Sportlerinnen und Sportler, die erfolgreich für einen auswärtigen Verein gestartet sind.
- Die Sportmedaille wird an Einzel- und Mannschaftssportler in Bronze, Silber und Gold verliehen.
- Bei Mannschaftsmeisterschaften wird den zu ehrenden Sportlern jeweils eine Sportmedaille verliehen.
- Kriterien zur Ehrung der Sportmedaille in Gold: Teilnahme an Olympischen / Paralympischen Spielen oder Welt- und Europameisterschaften, bei denen ein nationaler Qualifikationsmodus vorangestellt ist. Sieger bei Deutschen Meisterschaften.
- Kriterien zur Ehrung der Sportmedaille in Silber: Sieger bei Regionalmeisterschaften (Süddeutsche oder Südwestdeutsche Meisterschaften). bis 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften.
- Kriterien zur Ehrung der Sportmedaille in Bronze: Sieger bei Landesmeisterschaften (Baden-Württembergische oder Badische Meisterschaften) bis 3. Platz bei Regionalmeisterschaften (Süddeutsche oder Südwestdeutsche Meisterschaften).
- Für besondere, anerkennenswerte und bedeutende Leistungen kann die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister auf Vorschlag der Sportkommission unabhängig der Richtlinien eine Sportmedaille verleihen.
- Für Sieger unterhalb der o.g. Klassen kann die Sportkommission der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister die Verleihung einer Ehrenurkunde empfehlen. Dies gilt auch für den Schüler- und Seniorenbereich sowie für Erfolge von Schulmannschaften.
Antragsverfahren
- Anträge auf Verleihung der Sportmedaille sind vom jeweiligen Verein mit Angabe der vollständigen Adresse der Sportlerinnen und Sportler sowie der Trainerinnen und Trainer, nach dem Aufruf in der Presse bzw. persönlicher Aufforderung der Vereine zur Meldung der Sportlerinnen und Sportler (jeweils für das Vorjahr bzw. die vorherige Saison), bei der Stadtverwaltung Schwetzingen einzureichen.
- Der Antrag ist entsprechend zu begründen; die zu ehrenden Leistungen sind genau zu bezeichnen und durch offizielle Ergebnislisten, Zeitungsberichte etc. nachzuweisen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Vereins, diese Informationen ausführlich, eindeutig und aussagekräftig zu erbringen. Außerdem ist die Teilnehmerzahl des entsprechenden Wettbewerbs zu nennen.
- Die Auswahl der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler trifft die Sportkommission, der Vertreterinnen und Vertreter des TV Schwetzingen 1864 e.V., SV 98 Schwetzingen e.V., DJK Schwetzingen e.V., der HG Oftersheim/Schwetzingen gGmbH, der Vorstandschaft der Interessensgemeinschaft Schwetzinger Vereine, der Presse (Sportredaktion) und der Verwaltung angehören.
- Darüber hinaus schlägt die Sportkommission der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister gemäß der Ziffern 11 und 12 im Abschnitt C, (1) Sonderfälle zur Ehrung vor.
Verleihung
- Die Verleihung der Sportmedaille findet einmal jährlich im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung oder eines Empfangs durch die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister (z.B. Sportlerehrung) statt.
- Über die Verleihung der Medaille wird eine Urkunde erstellt, die den Namen der geehrten Person enthält und eine Würdigung der Verdienste sowie das Datum der Ehrung.
- Die Urkunde wird von der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister unterzeichnet.