Aus dem Gemeinderat am 23. Juli 2025
Kindergartenfinanzierung: Gemeinderat genehmigt überplanmäßige Ausgabe
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 725.000 Euro zur Deckung von Defiziten aus den Betriebskostenabrechnungen der Kindergärten für das Jahr 2024 beschlossen. Die zusätzlichen Mittel werden im städtischen Haushalt bereitgestellt.
Hintergrund sind insbesondere gestiegene Personalkosten durch tarifliche Anpassungen im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Betriebskostenabrechnungen aller Einrichtungen ergaben für das Jahr 2024 ein Gesamtdefizit von rund 757.000 Euro. Für das Jahr 2025 wurden im städtischen Haushalt Mittel für die Abschlagszahlungen sowie für konsumtive Ausgaben (Unterhaltungs- und Anschaffungsmaßnahmen) der Kindergärten in Höhe von insgesamt 10.212 Mio. Euro bewilligt. Verrechnet die Stadt jetzt die 757.000 Euro mehr an Betriebskosten und die bereits vorgemerkten konsumtiven Ausgaben in Höhe von 161.000 Euro mit den bereits getätigten Zahlungen in Höhe von 10.019 Mio. Euro bleibt ein Defizit von 725.000 Euro. Dieses Defizit soll über eine überplanmäßige Ausgabe des städtischen Haushalts gedeckt werden.
Abrollbehälter sichern schnelle Einsatzbereitschaft von CitySafe-Sperren
Der Gemeinderat hat der außerplanmäßigen Bereitstellung von 30.000 Euro für die Beschaffung zweier Abrollbehälter – sogenannter Transportplattformen – zugestimmt. Den Zuschlag erhält die Firma Strobach Container GmbH aus Möglingen.
Die Plattformen dienen dem schnelleren und effizienteren Transport der insgesamt 16 CitySafe-Straßensperren, die Schwetzingen für Großveranstaltungen und Gefahrenlagen vorhält. Diese mobilen Sicherheitssysteme schützen bei Bedarf temporär öffentliche Bereiche oder Verkehrsachsen.
Bislang betrug die Vorbereitungszeit für den Transport der Sperren bis zu zwei Stunden. Mit den neuen, auf die Wechselladerfahrzeuge der Feuerwehr abgestimmten Abrollbehältern, lässt sich die Einsatzzeit auf rund 30 Minuten reduzieren – ein deutlicher Zeitgewinn in kritischen Situationen.
Darüber hinaus sind die Transportplattformen flexibel einsetzbar und können künftig auch für weitere Aufgaben der kommunalen Gefahrenabwehr oder städtischen Logistik genutzt werden.
Feuerwehr Schwetzingen erhält smarte Brandwarnanlage
Das Gremium stimmte zudem der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 75.000 Euro für den Einbau einer modernen Brandwarnanlage im Feuerwehrgerätehaus zu. Den Zuschlag für die Umsetzung erhält die Firma SafeFireHouse aus Möhnesee.
Das Feuerwehrgerätehaus gilt als zentrales Objekt der kommunalen Gefahrenabwehr und beherbergt neben dem gesamten Fuhrpark im Wert von rund 6 Millionen Euro auch kritische Einrichtungen wie den Funkraum, die Atemschutzwerkstatt, Sozial- und Verwaltungsbereiche sowie die Werkstattlogistik. Ein Brandereignis würde die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr massiv gefährden und gravierende Auswirkungen auf den Bevölkerungsschutz haben. Der Gesamtwert des Gebäudes und seiner Ausstattung beläuft sich auf geschätzte 35 Millionen Euro.
Statt einer klassischen Brandmeldeanlage, deren Kosten bei etwa 250.000 Euro lägen, hat sich die Stadt bewusst für eine wirtschaftlichere und technisch innovative Lösung entschieden: Die smarte Brandwarnanlage von SafeFireHouse stellt eine technisch innovative und wirtschaftlich tragfähige Alternative dar. Die Anlage umfasst sowohl die gesamte Gebäudeüberwachung als auch die Fahrzeugüberwachung mittels autarker, vernetzter Rauchwarnmelder. Diese duale Schutzfunktion ist am Markt aktuell einzigartig.
Die Entscheidung basiert auf einer bundesweiten Evaluation unter Feuerwehren, die bereits mit SafeFireHouse arbeiten. Dabei überzeugte das System insbesondere durch einfache Inbetriebnahme, hohe Systemstabilität, nahtlose Integration in bestehende Feuerwehrsysteme und exzellenten Service.
Mit dieser Investition setzt die Stadt Schwetzingen nicht nur ein starkes Zeichen für vorbeugenden Brandschutz, sondern auch für die Umsetzung ihrer Digitalstrategie 2035 im Bereich der Gefahrenabwehr.
Sanierung des Sportplatzes im städtischen Stadion geht in die Planungsphase
Die Sanierung des Sportplatzes im städtischen Stadion Schwetzingen nimmt konkrete Formen an. Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Stand der Maßnahme informiert und beauftragte die Verwaltung mit der weiteren Planung und Umsetzung des Projekts.
Für das Vorhaben wurde Ende 2024 ein Förderantrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht. Inzwischen liegt eine Zusage über Fördermittel in Höhe von 189.000 Euro vor.
Ziel der Sanierung ist die Herstellung einer wettkampftauglichen Sportanlage mit einem modernisierten Rasenspielfeld und funktionierender Entwässerung. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit den örtlichen Sportvereinen TV Schwetzingen und SV 1898 Schwetzingen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich laut vorliegender Kostenberechnung auf rund 3,03 Millionen Euro – inklusive Planungs- und Baunebenkosten.
Für die nächsten Planungsschritte (Leistungsphasen 4 bis 9) ist aufgrund der Kostenhöhe ein europaweites Vergabeverfahren erforderlich. Der Planungsauftrag wird voraussichtlich Ende 2025/ Anfang 2026 vergeben. Mit dem Baubeginn wird für Sommer 2026 gerechnet. Die Bauzeit wird knapp ein Jahr betragen.
Sanierung der Stützmauer und Fahrbahndecke in der Mühlenstraße beschlossen
Der Gemeinderat hat die Sanierung der Stützmauer entlang der Mühlenstraße, Ecke Heidelberger Straße 18, sowie die Erneuerung der angrenzenden Fahrbahndecke beschlossen.
Ein Teil der Stützmauer, die den öffentlichen Gehweg der Mühlenstraße stützt, weist Risse, Setzungen und Lockerungen auf und soll durch eine stabile Winkelstützwand aus Ortbeton ersetzt werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch ein Abschnitt der Mühlenstraße zwischen Nadlerstraße und Herzogstraße saniert, da dort bereits Schäden in der Fahrbahndecke sichtbar sind.
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf rund 280.000 Euro. Die Umsetzung ist im Haushaltsjahr 2025 geplant. Die Stadt Schwetzingen übernimmt die Sanierung des Gehwegs, während die Fahrbahnsanierung in Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg erfolgt. Eine entsprechende vertragliche Regelung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wird getroffen.
Schulhof am Hebel-Gymnasium wird neugestaltet
Den Auftrag für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten zur Neugestaltung des Schulhofs am Hebel-Gymnasium erhält die Firma Grewe GmbH aus Ladenburg zum Angebotspreis von 719.767,03 Euro.
Ziel der Maßnahme ist es, den derzeit weitgehend versiegelten Schulhof zwischen Mensa und Schulgebäude in einen modernen Aufenthalts- und Bewegungsraum für Schülerinnen und Schüler zu verwandeln. Vorgesehen sind abwechslungsreiche und altersgerechte Spiel- und Bewegungsbereiche ebenso wie Rückzugsorte für eine erholsame Pausengestaltung. Die Planung stammt vom Büro LS² Landschaftsarchitekten aus Darmstadt.
Dem Entwurf ging eine umfassende Beteiligung von Schüler- und Lehrerschaft sowie eine Vorstellung der Planung im Technischen Ausschuss voraus. Wünsche und Anregungen daraus konnten in den finalen Planungsstand einfließen.
Die Bauarbeiten sollen planmäßig zum Beginn der Sommerferien starten.
Neue Benutzungsordnung für das Palais Hirsch beschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat eine Neufassung der Benutzungsordnung für das Palais Hirsch beschlossen. Die Anpassung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Grund für die Änderung ist eine notwendige Anpassung an die geltende Versammlungsstättenverordnung. Künftig darf das Palais Hirsch bei Veranstaltungen nur noch mit maximal 199 Personen gleichzeitig belegt werden – statt wie bisher mit 200.
Die entsprechende Änderung wurde in § 7 der Benutzungsordnung unter dem Punkt „Sicherheit“ verankert. Veranstalter sind verpflichtet, die zulässige Höchstzahl einzuhalten und die Teilnehmerzahl entsprechend der Veranstaltungsbestätigung zu kontrollieren.
Mit dieser Maßnahme sorgt die Stadt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und den sicheren Betrieb des Veranstaltungsorts.
Hofapotheke: Gemeinderat beschließt Fortführung der Sanierung mit überarbeitetem Kosten- und Zeitplan
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat grünes Licht für die Fortsetzung der Sanierung und den Umbau der denkmalgeschützten Hofapotheke zum Verwaltungsgebäude gegeben. Grundlage hierfür ist eine umfassend überarbeitete Projektplanung mit einem aktualisierten Kostenbudget von 3,19 Millionen Euro sowie ein angepasster Bauzeitenplan. Die Fertigstellung ist nun für Ende September 2026 vorgesehen.
Die Stadt hatte die Hofapotheke erworben, um dringend benötigte Büroflächen für die Stadtverwaltung in zentraler Lage zu schaffen. Die nun beschlossene Fortführung des Projekts trägt der Kostenentwicklung im Bausektor, umfangreichen denkmalrechtlichen Anforderungen und zusätzlichen baulichen Herausforderungen Rechnung, die im Zuge der bisherigen Sanierungsarbeiten deutlich wurden.
Insbesondere bei der Entkernung des Gebäudes traten erhebliche Schäden an der historischen Bausubstanz zutage. Ein unabhängiges Gutachten belegte eine weitreichende Belastung durch holzzerstörende Pilze, was unter anderem den Abriss der Remise notwendig machte. Zudem machten steigende Baupreise und Auflagen des Denkmalschutzes eine umfassende Neuausrichtung der Planung erforderlich.
Wesentliche Änderungen der überarbeiteten Planung beinhalten den Verzicht auf den kostenintensiven Ausbau des Dachgeschosses, das künftig als Kaltdach ausgeführt wird. Dies ermöglicht zudem eine verbesserte Nutzung der Dachfläche für eine Photovoltaikanlage. Auch auf eine Lüftungsanlage im ehemaligen Apothekenraum wird aus Kostengründen verzichtet.
Im Erdgeschoss sind künftig ein barrierefreier Servicebereich sowie bis zu vier Büroräume vorgesehen. Das erste Obergeschoss bietet Raum für fünf weitere Büroräume und Ausbildungsplätze. Die Anbindung an die benachbarten Verwaltungsgebäude in der Hebelstraße erfolgt barrierefrei über Rampenlösungen.
Maßnahmen wie die Erneuerung des Aufzugs im Gebäude Hebelstraße, die Sanierung der Rathausturmschindeln sowie die Fassadensanierung der Gebäude Hebelstraße 1, 3 und 7 werden aus dem aktuellen Projekt ausgegliedert und ab dem Jahr 2027 separat umgesetzt.
Hofapotheke: Gemeinderat ermächtigt Verwaltung zur Auftragsvergabe wichtiger Baugewerke
Um einen reibungslosen Fortgang der umfangreichen Sanierungs- und Umbauarbeiten an der denkmalgeschützten Hofapotheke zu gewährleisten, hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, die Aufträge für die Zimmermanns- und Dacharbeiten, Mauerwerksarbeiten sowie Schreinerarbeiten (Bauelemente) an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Auftragssummen dürfen für Zimmermanns- und Dacharbeiten bis zu 483.000 Euro betragen, für Mauerwerksarbeiten bis zu 104.000 Euro sowie für Schreinerarbeiten (Bauelemente) bis zu 172.000 Euro – jeweils zuzüglich maximal zehn Prozent Toleranz.
Die Ausschreibung für die ersten beiden Gewerke ist bereits am 11. Juli 2025 erfolgt. Die Vergabe wird daher unmittelbar nach der Gemeinderatssitzung stattfinden. Die Ausschreibung der Schreinerarbeiten ist für den 25. Juli geplant; auch hier ist eine zeitnahe Auftragsvergabe vorgesehen – noch vor den nächsten Sitzungen des Technischen Ausschusses (17.09.) und des Gemeinderates (24.09.). Mit der frühzeitigen Ermächtigung zur Vergabe soll verhindert werden, dass sich die Sanierung durch die Sitzungspausen im Sommer weiter verzögert. Der Bauzeitenplan sieht eine zügige Umsetzung der Arbeiten vor, um die geplante Fertigstellung des neuen Verwaltungsgebäudes in der Hofapotheke bis Ende September 2026 einzuhalten.
Stadt Schwetzingen erkennt Mietübersicht 2024 als einfachen Mietspiegel an
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis erstellte Mietübersicht 2024 einstimmig als einfachen Mietspiegel gemäß § 558c Abs. 1 BGB anerkannt. Die Übersicht bildet die ortsübliche Vergleichsmiete zum Stichtag 01.10.2024 für das Stadtgebiet Schwetzingen ab.
Die Grundlage der Mietübersicht bildet eine umfangreiche Datenauswertung von über 800 Rückmeldungen auf einen im Frühjahr 2023 entwickelten Fragebogen. In die Analyse flossen Mieten ein, die in den letzten sechs Jahren im Rahmen von Neuvermietungen oder Mieterhöhungen vereinbart wurden. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem Art, Größe, Ausstattung, energetische Beschaffenheit sowie Lage der jeweiligen Mietobjekte.
Mit der formellen Anerkennung der Übersicht als einfacher Mietspiegel erhält dieser eine rechtliche Verbindlichkeit im Sinne des Mietrechts und kann künftig zur Begründung von Mietanpassungen herangezogen werden. Gleichzeitig schafft der Mietspiegel Transparenz und trägt zur fairen und nachvollziehbaren Gestaltung von Mietpreisen in Schwetzingen bei.
Der Mietspiegel 2024 ist auf den Internetseiten der Stadt Schwetzingen sowie des Gutachterausschusses veröffentlicht und steht der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung. Eine Überprüfung und Aktualisierung sind spätestens in zwei Jahren vorgesehen.
Wohnmobilstellplätze ab 2026 kostenpflichtig
Der Gemeinderat hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2026 ein Entgelt für die Nutzung der städtischen Wohnmobilstellplätze einzuführen. Künftig wird pro Übernachtung ein Betrag von 15 Euro fällig, maximal 45 Euro für den zulässigen Höchstaufenthalt von drei Tagen.
Mit dieser Maßnahme soll die dauerhafte Pflege, Reinigung und Instandhaltung der Stellplatzinfrastruktur gesichert sowie der missbräuchlichen Dauerbelegung entgegengewirkt werden. Die Einnahmen werden zweckgebunden verwendet.
Die Zahlung erfolgt über einen Parkscheinautomaten der Mannheimer Parkhausbetriebe, die Kontrolle übernimmt der städtische Ordnungsdienst. Die neue Regelung trägt dazu bei, den Wohnmobilstellplatz auch langfristig als attraktiven Standort für Reisende zu erhalten.
22 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung
Stadt passt Preise für Pachtgrundstücke ab 01.01.2026 an
Der Gemeinderat hat die Erhöhung der städtischen Pachtpreise um 30 Prozent ab 1.1.2026 beschlossen. Von der Erhöhung ausgenommen sind Landwirtschaftlich genutzte Flächen und Grundstücke, die an Vereine zur gärtnerischen Nutzung verpachtet sind.
Diese Entscheidung soll sowohl die ortsansässige Landwirtschaft als auch das bürgerschaftliche Engagement in den Vereinen stärken. Besonders die Landwirte haben in den letzten Jahren durch den Verlust von Flächen infolge von Infrastrukturprojekten spürbare Einschränkungen hinnehmen müssen.
Die letzte umfassende Pachterhöhung fand 2014 statt, eine Teilanpassung im Jahr 2007. Mit der nun beschlossenen Maßnahme werden die Pachtpreise inflationsbedingt und maßvoll an aktuelle wirtschaftliche Gegebenheiten angepasst. Die Stadt rechnet mit zusätzlichen jährlichen Einnahmen von ca. 1.350 Euro.
Die Verwaltung ist beauftragt, in den kommenden Monaten die notwendigen Vertragsanpassungen mit den betroffenen Pächtern vorzunehmen.
Kleine Krautgärten: Wasserkosten werden auf alle Parzellen umgelegt
Die Stadt wird die Frischwasserkosten der Kleinen Krautgärten ab dem Jahr 2025 jährlich auf die Pächter umzulegen. Damit soll ein bewussterer Umgang mit Wasser gefördert und gleichzeitig die gestiegenen Betriebskosten transparent und fair verteilt werden.
Betroffen sind die 55 Parzellen der Kleinen Krautgärten, deren Pacht seit 2014 unverändert bei 120 Euro jährlich liegt. Bislang waren die Frischwasserkosten pauschal in der Jahrespacht enthalten – ein Modell, das angesichts stark gestiegener Wasserpreise und -verbräuche zunehmend an seine Grenzen stößt. Im besonders heißen Jahr 2024 lagen die Kosten für den Frischwasserbezug bei über 10.000 Euro, was pro Parzelle rund 188 Euro jährlich bedeutet.
Die Stadt verzichtet auf die Installation von Wasserzählern an den einzelnen Parzellen, da dies einen hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand bedeuten würde. Stattdessen wird der Gesamtverbrauch gleichmäßig auf alle Gärten verteilt.
Die Umlage erfolgt erstmals im Jahr 2025 für die Frischwasserkosten des Vorjahres 2024. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Vertragsanpassungen mit den Pächtern vorzunehmen.
Mit dieser Maßnahme möchte die Stadt nicht nur steigenden Kosten begegnen, sondern auch ein nachhaltiges Bewusstsein für den sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser fördern.
Kämmerin gibt Finanzhalbjahresstatus
Kämmerin Susanne Nagel gab in der Sitzung einen Überblick zum Stand der städtischen Finanzen zum Stichtag 22. Juli 2025.
Schwetzingen sieht sich im Haushaltsjahr 2025 weiterhin herausfordernden Rahmenbedingungen gegenüber. Eine stagnierende Ertragslage bei anhaltend schwacher gesamtwirtschaftlicher Entwicklung sowie strikte Auflagen des Regierungspräsidiums machen eine konsequente Ausgabendisziplin erforderlich.
Aktuellen Prognosen zufolge wird das ordentliche Ergebnis im Ergebnishaushalt schlechter ausfallen als ursprünglich geplant. Statt des kalkulierten Defizits von -2,47 Mio. EUR wird nun ein Fehlbetrag von voraussichtlich -2,69 Mio. EUR erwartet – eine Verschlechterung um rund 0,22 Mio. EUR. Damit übersteigen die laufenden Aufwendungen die ordentlichen Erträge um rund 2,7 Mio. EUR.
Ertragsseitig zeigen sich dennoch auch positive Entwicklungen: Mehrerträge in Höhe von insgesamt 0,75 Mio. EUR – insbesondere bei Verwaltungsgebühren und staatlichen Zuwendungen – kompensieren rückläufige Zinserträge und Konzessionsabgaben (-0,46 Mio. EUR) sowie kleinere Abweichungen. Insgesamt liegen die Erträge um rund 0,52 Mio. EUR über Plan – eine Abweichung von rund 0,7 % bei einem Gesamtvolumen von 76,58 Mio. EUR.
Aufwandseitig wirken sich insbesondere Mehraufwendungen bei Zuschüssen für Kinderbetreuungseinrichtungen (+0,73 Mio. EUR) und das Freizeitbad „bellamar“ (+0,74 Mio. EUR) belastend aus. Dem stehen Einsparungen bei der Kreisumlage (-0,3 Mio. EUR), im ÖPNV (-0,1 Mio. EUR) und bei weiteren Aufwandsarten (-0,4 Mio. EUR) gegenüber. Die Personalaufwendungen bewegen sich im Rahmen der Planansätze.
Im Finanzhaushalt werden durch verzögerte Investitionen voraussichtlich Minderauszahlungen in Höhe von 2 Mio. EUR erwartet. Dadurch verbessert sich die geplante Veränderung des Liquiditätsbestands um rund 1,78 Mio. EUR. Der Zahlungsmittelbestand liegt aktuell bei 12,8 Mio. EUR, weitere rund 16 Mio. EUR sind in Geldanlagen gebunden.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.