Aus dem Gemeinderat am 1. Oktober 2025
Aus Kostengründen: Gemeinderat gegen Sanierung des Rothackerschen Hauses
Der Schwetzinger Gemeinderat hat in seiner Sitzung beschlossen, das Projekt „Umbau und Sanierung Rothackersches Haus“ nicht weiterzuführen. Grund hierfür sind erhebliche Kostensteigerungen, die eine Einhaltung der vereinbarten Kostenobergrenze von 12,85 Mio. Euro trotz Fördermitteln von Bund und Land unmöglich machen.
Die bisherigen Ausschreibungsergebnisse haben gezeigt, dass selbst vorbereitende Maßnahmen die veranschlagten Kosten deutlich überschreiten. Erfahrungen mit ähnlichen Projekten in der Region lassen zudem erwarten, dass weitere erhebliche Preissteigerungen nicht ausgeschlossen werden können. Angesichts der angespannten Haushaltslage entschied der Gemeinderat daher, das Projekt nicht weiter zu verfolgen und die Stadtverwaltung mit allen notwendigen Schritten zu beauftragen.
Mit der beauftragten Architektengemeinschaft fischerarchitekten / rebuild.ing (Aachen/Reilingen) wurde eine Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarung geschlossen. Für die erbrachten Leistungen in den Projekten „Rothackersches Haus“ und „Umbau Hofapotheke“ fallen Resthonorare in Höhe von insgesamt 286.584,19 Euro an.
Für die geplante Sanierung und Neunutzung des Rothackerschen Hauses hatte die Stadt seit 2018 rund 2 Mio. Euro für Planungsleistungen und vorbereitende Untersuchungen investiert. Dort sollten die Touristinformation und das städtische Museum neue Räumlichkeiten erhalten. Trotz des Projektstopps will die Stadt Schwetzingen prüfen, wie eine museale Präsentation der Stadtgeschichte unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen künftig realisiert werden kann.
Gemeinderat spricht sich für Entwicklungskonzept Innenstadt 2030 aus
Der Gemeinderat hat die Umsetzung erster Schritte des Entwicklungskonzepts „Innenstadt 2030“ beschlossen. Ziel ist die nachhaltige und zukunftsorientierte Aufwertung des Bereichs Alter Messplatz sowie des angrenzenden Quartiers Hebelstraße / Dreikönigstraße / Invalidengasse. Die Stadtverwaltung arbeitet hierbei eng mit der Schwetzinger Wohnbaugesellschaft GmbH & Co. KG (SWG) zusammen.
Ein zentraler Bestandteil des Konzepts ist der Umgang mit dem seit Jahrzehnten ungenutzten Rothackerschen Haus. Nach abschließender Klärung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe soll das Gebäude abgebrochen und das Grundstück für barrierearmes und betreutes Seniorenwohnen genutzt werden. In Verbindung mit dem benachbarten SWG-Grundstück (ehemalige Spargelannahmestelle) entsteht damit ein städtebaulicher Ankerpunkt für eine älter werdende Stadtgesellschaft. Ein Investorenauswahlverfahren mit integriertem Architekturentwurf wird die Realisierungsmöglichkeiten prüfen.
Darüber hinaus ist eine umfassende Quartiersentwicklung vorgesehen. Bestehende Gebäude und Flächen sollen aufgewertet und für qualitätsvolles, nachhaltiges Wohnen erschlossen werden. Der Parkplatz Alter Messplatz wird modernisiert, mit Ladeinfrastruktur ausgestattet und klimaresilient umgestaltet – unter anderem durch Grünstreifen und neue Baumquartiere.
Kindergartengebühren Spatzennest: Anpassungen ab 2026 beschlossen
Der Gemeinderat hat die aktualisierte Benutzungs- und Gebührensatzung für den städtischen Kindergarten Spatzennest beschlossen. Die neue Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Kernpunkte des Beschlusses sind die Anpassung der Elternbeiträge um 10 Prozent ab 2026; die Abschaffung des bisherigen Betreuungszuschlags im Krippenbereich und Integration eines einheitlichen Zuschlags von 100 Euro in die Grundgebühr; die Erweiterung des Geschwisterrabatts (dieser gilt künftig auch einrichtungsübergreifend, wenn Kinder in unterschiedlichen Einrichtungen (städtisch, kirchlich oder frei) betreut werden); die Aufhebung der bisherigen turnusmäßigen Gebührenerhöhung von 3 Prozent alle zwei Jahre, sowie die künftige Orientierung an den Landesempfehlungen (ab 2027 werden die Beiträge jährlich prozentual nach den Empfehlungen der Spitzenverbände angepasst).
Hintergrund der Entscheidung sind steigende Personal- und Betriebskosten in allen Kindertageseinrichtungen. Allein im Jahr 2024 mussten Nachzahlungen von 757.000 Euro geleistet werden, vor allem aufgrund von Tarifsteigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst. Auch für 2026 wird mit deutlichen Mehrkosten gerechnet.
Die Elternbeteiligung in Schwetzingen liegt derzeit mit rund 11 Prozent deutlich unter dem von Land und Verbänden empfohlenen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent. Mit den beschlossenen Anpassungen soll die Finanzierung der Kinderbetreuung auf eine verlässlichere Grundlage gestellt werden, gleichzeitig aber auch die Belastung für Familien durch Rabatte abgemildert werden.
Die Satzungsänderung im Kindergarten Spatzennest dient als Grundlage für die Beitragsgestaltung in den weiteren Schwetzinger Kindergarteneinrichtungen in kirchlicher und freier Trägerschaft.
Der Beschluss wurde mit 19 Ja- und 4 Gegenstimmen gefasst.
Anpassung der Elternbeiträge für die außerschulische Betreuung ab 2026
Auch die Anpassung der Elternbeiträge für die außerschulische Betreuung an den Grundschulen wurde beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 erhöhen sich die Gebühren um zehn Prozent. Grundlage ist eine umfassende Gebührenkalkulation, die die steigenden Personal-, Sach- und Gebäudekosten berücksichtigt.
Mit dem Beschluss werden zudem die bisherigen turnusmäßigen Gebührenerhöhungen von drei Prozent alle zwei Jahre aufgehoben. Stattdessen werden die Beiträge ab 2027 – analog zu den Kindergartengebühren – jährlich an die Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände angepasst.
Für Familien mit geringem Einkommen bleibt die vollständige Gebührenfreiheit erhalten. Ein Geschwisterrabatt wird hingegen nicht eingeführt, um weitere Einnahmeverluste zu vermeiden.
Darüber hinaus wird der bisher angebotene Betreuungszeitraum von 13:00 bis 17:00 Uhr zum 31. Dezember 2025 eingestellt, da er in der Praxis wiederholt zu organisatorischen Problemen geführt hat. Künftig steht damit einheitlich ein ganztägiger Betreuungszeitraum von 07:30 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Die Abstimmung ergab 20 Ja- und 3 Gegenstimmen.
Sanierung des Kindergartens St. Pankratius: Kostenfortschreibung und zusätzliche Mittel
Der Gemeinderat hat die Fortschreibung der Kostenberechnung für die Sanierung und Erweiterung des katholischen Kindergartens St. Pankratius zur Kenntnis genommen und einer überplanmäßigen Investitionsauszahlung in Höhe von 743.000 Euro zugestimmt.
Die Kindergartenträger sind im August 2025 auf die Verwaltung zugekommen und haben mitgeteilt, dass auf Grund des Baufortschritts die genehmigten 1,373 Mio. Euro nicht auskömmlich sind, da die restlichen Kosten in Höhe von 0,852 Mio. Euro im Jahr 2025 anfallen werden und abgerechnet werden müssen.
Die Gesamtkosten belaufen sich nun auf knapp 3,53 Millionen Euro und liegen damit rund 75.000 Euro über der zuletzt im Jahr 2022 vorgelegten Kostenschätzung. Der städtische Zuschussanteil an den Gesamtkosten beträgt 90 Prozent und summiert sich damit auf etwa 3,18 Millionen Euro.
Stadtbibliothek: Neufassung der Benutzungsordnung
Die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek einschließlich des Gebührenverzeichnisses tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Mit der Aktualisierung wird die Benutzungsordnung an die aktuellen Anforderungen angepasst und strukturell überarbeitet. Gleichzeitig erfolgt eine moderate Gebührenanpassung: Die Jahresgebühr für Erwachsene wird auf 15 Euro angehoben, während die Nutzung für Kinder und Jugendliche weiterhin kostenlos bleibt.
Ab 2026 ist eine regelmäßige Samstagsöffnung von 10 bis 13 Uhr vorgesehen. Damit kommt die Bibliothek den Bedürfnissen der Leserschaft nach. Um dies personell umzusetzen, werden die Öffnungszeiten an anderen Tagen angepasst.
Studierendenwohnheim: Bebauungsplanverfahren startet
Die Stadt plant die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 89 „Studierendenwohnheim August-Neuhaus-Straße“ im beschleunigten Verfahren. Ziel ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum für Studierende, insbesondere für Studierende der Hochschule für Rechtspflege. Geplant ist ein Neubau des Studierendenwerks Heidelberg mit insgesamt 96 Wohnplätzen.
Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans bildet der vom Vorhabenträger vorgelegte Vorhaben- und Erschließungsplan. Ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem Studierendenwerk soll bis zum Satzungsbeschluss vorliegen und beschlossen werden.
Neben der Bereitstellung von Wohnraum verfolgt die Planung weitere Ziele: eine städtebaulich gelungene Einbindung des Neubaus, die Aufwertung des Quartiers an der Kreuzung August-Neuhaus-Straße/L 548, die Sicherstellung einer funktionalen Erschließung mit Stellplätzen sowie die Schaffung attraktiver Außen- und Gemeinschaftsflächen. Darüber hinaus soll das Projekt durch nachhaltige und energieeffiziente Bauweise überzeugen.
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben beteiligt. Ebenso werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert.
50 Jahre IG Schwetzinger Vereine: Sonderzuschuss für Jubiläum
Die Interessengemeinschaft Schwetzinger Vereine (IG Vereine) erhält anlässlich ihres 50-jährigen Bestehens einen Sonderzuschuss von bis zu 21.000 Euro.
Die Mittel dienen der Durchführung der Jubiläumsveranstaltung am 25. April 2025, des Tages der Vereine am 11. Oktober 2025 sowie der Realisierung zweier Projekte (Bildband „50 Jahre Schwetzinger Vereinsgeschichte(n)“ und der nachhaltige Mehrwegbecher).
Der Gemeinderat hatte bereits im November 2024 beschlossen, die IG Vereine ab 2025 als Dachverband der Schwetzinger Vereine jährlich mit 5.000 Euro zu unterstützen. Die nun zusätzlich bewilligten Sondermittel würdigen das besondere Jubiläum und die damit verbundenen Veranstaltungen, die das Ehrenamt und die Vereinsarbeit in Schwetzingen stärken und sichtbar machen sollen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf Basis eingereichter Nachweise bzw. Rechnungen.
Sanierung der Trinkwasserleitungen und der Bäder im städtischen Wohnhaus Kolpingstraße 1
Die Firma Kleissner GmbH aus Mannheim erhält den Auftrag für die Sanitärarbeiten im zweiten Bauabschnitt zur Trinkwassersanierung am Feuerwehrgerätehaus zum Angebotspreis von rund 162.600 Euro.
Hintergrund der Maßnahme ist die notwendige Sanierung der Trinkwasserleitungen aufgrund eines Legionellenbefalls in den überdimensionierten Bestandsleitungen. Die Arbeiten wurden in zwei Bauabschnitte unterteilt. Nach Abschluss des ersten Abschnitts im Jahr 2024 folgt nun die Sanierung der Trinkwasserleitungen im dazugehörigen Wohnhaus. Dabei werden neben den Versorgungsleitungen auch die Bäder erneuert.
Die Kosten des zweiten Bauabschnitts liegen etwas über der ursprünglichen Kostenschätzung des Ingenieurbüros MBP-Ingenieure (152.000 Euro).
Hofapotheke: Zimmermanns- und Dacharbeiten werden vergeben
Der Auftrag für die Zimmermanns- und Dacharbeiten an der Hofapotheke wird an die Firma Bennert GmbH vergeben. Das Angebot liegt bei rund 558.700 Euro und damit um etwa 15 Prozent über der ursprünglichen Kostenschätzung.
Um den Projektfortschritt nicht zu gefährden, hatten die Fraktionen bereits Ende August einer Vergabe zugestimmt. Der Beginn der Arbeiten verschiebt sich dadurch nur geringfügig auf Mitte September. Parallel laufen die bereits vergebenen Fassaden- und Gerüstarbeiten, die günstiger als kalkuliert abgeschlossen werden können. Auch bei den Mauerarbeiten kam es zu deutlichen Kosteneinsparungen.
Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Schwetzingen
Der Gemeinderat hat die aktuelle Lärmaktionsplanung beschlossen. Grundlage ist die Stellungnahme des Fachbüros Kurz und Fischer GmbH aus Winnenden vom 29. Juli 2025.
Nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen Kommunen regelmäßig Lärmbelastungen erfassen und mögliche Gegenmaßnahmen prüfen. Grundlage dafür ist die neue EU-Umgebungslärmrichtlinie, die in deutsches Recht übernommen wurde. Der bestehende Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2019 wurde auf Basis der aktuellen Daten überprüft. Die neue Kartierung zeigt für Schwetzingen eine stärkere Belastung als in früheren Jahren – allerdings vor allem aufgrund geänderter Berechnungsmethoden. Zahlreiche Maßnahmen wie Lärmschutzwände, Tempo-30-Zonen oder lärmmindernde Beläge wurden bereits umgesetzt. Weitere kurzfristige Schritte sind derzeit nicht möglich, da die vorhandenen Handlungsspielräume weitgehend ausgeschöpft sind.
Der neue Entwurf schlägt daher kein neues Maßnahmenpaket vor, sondern dokumentiert die aktuelle Situation, verweist auf künftige Straßenbelagserneuerungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe und bereitet die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung vor. In den nächsten Schritten wird der Plan öffentlich ausgelegt, sodass Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgeben können.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.