Aus dem Gemeinderat am 15. Oktober 2025
Oberbürgermeister bringt Haushaltssatzung 2026 ein
Oberbürgermeister Matthias Steffan hat am 15. Oktober 2025 den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2026 in den Gemeinderat eingebracht. Angesichts einer angespannten Finanzlage stellte er die Haushaltsplanung unter das Leitmotiv von Verantwortung, Prioritätensetzung und Zukunftsfähigkeit.
Trotz bundesweiter wirtschaftlicher Rezession, steigender Kosten und sinkender Einnahmen bleibt der städtische Haushalt ohne Neuverschuldung und ohne Steuererhöhungen. Das geplante Haushaltsvolumen beträgt rund 85 Millionen Euro bei einem Fehlbetrag von 6,3 Millionen Euro, der aus vorhandenen Rücklagen ausgeglichen werden soll.
Die Investitionen konzentrieren sich auf Kinderbetreuung, Bildung, Digitalisierung, Energieeffizienz und Infrastruktur. Zu den größten Projekten zählen der Ausbau der Ganztagesbetreuung an der Johann-Michael-Zeyher-Schule, die Sanierung der Hofapotheke, Investitionen in Feuerwehr und Sportanlagen sowie Maßnahmen im Bereich Klimaschutz.
Zur Konsolidierung hat der Gemeinderat beschlossen, zwei größere Bauprojekte – die neue Fuß- und Radwegebrücke zu den „Schwetzinger Höfen“ und den Umbau des „Rothackerschen Hauses“ – zu stoppen.
Steffan betonte die Notwendigkeit gemeinsamer Verantwortung und realistischen Handelns: „Nur durch Ehrlichkeit, Zusammenarbeit und klare Prioritäten können wir unsere Stadt finanziell stabil und zukunftsfähig halten.“
Ein positives Signal komme zudem vom Land Baden-Württemberg, das zusätzliche Finanzmittel aus Bundes-Sondervermögen an die Kommunen weitergeben will – ein Schritt, der die städtischen Finanzen in den kommenden Jahren entlasten könnte.
Vergabe zur Reinigung und Inspektion der Abwasserkanäle beschlossen
Die Stadt hat die Reinigung und Inspektion der Abwasserkanäle gemäß der Eigenkontrollverordnung für das Haushaltsjahr 2025 sowie optional für das Haushaltsjahr 2026 vergeben. Den Zuschlag erhält die Canal-Control+Clean Umweltschutzservice GmbH & Co. KG aus Barsbüttel mit einem Auftragswert von 518.143,31 Euro.
Nach § 83 Abs. 2 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg sind Betreiber kommunaler Abwasseranlagen dazu verpflichtet, diese Anlagen selbst regelmäßig (alle zehn Jahre) zu überprüfen, um den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb zu gewährleisten und die Beschaffenheit des Abwassers festzustellen. Die Auswertung der Inspektion gibt Aufschluss darüber, welche Sanierungen erforderlich sind und wie dringlich deren Umsetzung ist. Darauf aufbauend wird ein Sanierungskonzept erstellt und umgesetzt.
Die europaweite Ausschreibung umfasste die Teilbereiche Schälzig (Ausführung 2025) und Hirschacker (Ausführung 2026).
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.