Aus dem Verwaltungsausschuss am 5. November 2025
Schwetzingen plant Einführung des Handyparkens
Der Verwaltungsausschuss hat die Einführung des Handyparkens zum 1. Januar 2026 vorberaten. Damit können Autofahrerinnen und Autofahrer künftig Parkgebühren neben dem Parkscheinautomaten auch digital und bargeldlos per Smartphone-App bezahlen.
Das neue System soll die bestehenden Parkscheinautomaten ergänzen, die weiterhin genutzt werden können. Für die Stadt entstehen im laufenden Betrieb keine zusätzlichen Kosten, da der technische Betrieb über den Plattformanbieter Smartparking e.V. und die beteiligten App-Anbieter erfolgt.
Im Zuge der Einführung muss auch eine Anpassung der Parkgebührensatzung beschlossen werden, um die neue digitale Zahlungsart rechtlich zu ermöglichen. Ein besonderer Vorteil des neuen Systems: Beim Handyparken werden Parkgebühren minutengenau abgerechnet. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 19. November darüber abschließend entscheiden.
Vorgezogene Beschaffung zweier Einsatzfahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr
Die Stadt Schwetzingen beschafft vorzeitig zwei neue Einsatzfahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr. Der Verwaltungsausschuss hat der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von insgesamt 122.000 Euro zugestimmt. Damit werden ein vollelektrischer Kommandowagen vom Typ Volvo EX40 Core Twin Motor (54.000 Euro) sowie ein Ford Ranger Tremor e-4WD als Gerätewagen-Sondereinsatz (68.000 Euro) angeschafft.
Die beiden Fahrzeuge sind Bestandteil der strategischen Fahrzeug- und Organisationsentwicklung „Feuerwehr Schwetzingen 2035“. Beide Modelle sind kurzfristig verfügbar und bieten der Feuerwehr die Möglichkeit, moderne und qualitativ hochwertige Einsatzfahrzeuge zu wirtschaftlich günstigen Konditionen zu erwerben.
Der Volvo EX40 ersetzt den bisherigen VW Caddy, der aufgrund technischer Mängel mehrfach ausgefallen ist. Das vollelektrische Fahrzeug wird künftig als Kommandowagen eingesetzt und trägt zur CO₂-Reduktion sowie zur nachhaltigen Modernisierung des Fuhrparks bei.
Der Ford Ranger ersetzt den bisherigen Vorausrüstwagen, dessen technisches Lebensalter erreicht ist. Dank hoher Geländegängigkeit und kompakter Bauweise erhöht das Fahrzeug die Einsatzflexibilität insbesondere bei Wald-, Flächen- und Unwettereinsätzen. Zudem ermöglicht die modulare Ausstattung den Einsatz bei verschiedensten Hilfeleistungen – von Autobahneinsätzen über Vegetationsbrände bis hin zu Logistik- und Sicherungsaufgaben im Stadtgebiet.
Neue Bekanntmachungssatzung – Öffentliche Bekanntmachungen künftig online
Der Verwaltungsausschuss hat die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen („Bekanntmachungssatzung“) vorberaten. Die neue Satzung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und die bisherige Regelung aus dem Jahr 1969 ersetzen.
Künftig sollen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt – soweit rechtlich zulässig – auf der Internetseite der Stadt Schwetzingen veröffentlicht werden.
Die bisherige Veröffentlichung über die Schwetzinger Zeitung erfolgt dann nur noch in gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen, insbesondere bei Bebauungsplanverfahren nach dem Baugesetzbuch, sowie bei Notbekanntmachungen.
Hintergrund der Neufassung ist eine Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, die es Städten und Gemeinden ermöglicht, öffentliche Bekanntmachungen rechtswirksam online durchzuführen. Die Stadt Schwetzingen nutzt diese Option, um ihre Verwaltungsprozesse zu modernisieren und den Zugang zu amtlichen Informationen zu erleichtern.
Durch die Umstellung rechnet die Stadtverwaltung mit Einsparungen von rund 15.000 Euro jährlich. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 19. November darüber abschließend entscheiden.
Stadtarchiv passt Gebührensatzung an
Der Verwaltungsausschuss hat die Anpassung der Gebührensatzung des Stadtarchivs vorberaten. Die neue Satzung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Nutzung des Stadtarchivs sowie die Einsichtnahme in Unterlagen bleiben weiterhin grundsätzlich gebührenfrei. Gebühren werden nur für besondere Dienstleistungen erhoben.
Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und gestiegener Personalkosten ist eine Aktualisierung der seit 2006 gültigen Gebührensatzung notwendig. Dabei wurden nicht mehr relevante Positionen gestrichen und die Zeitgebühr an aktuelle Tarifentwicklungen angepasst. Ein Vergleich mit anderen Archiven in der Region zeigt zudem, dass die bisherigen Gebühren in Schwetzingen deutlich unter dem Durchschnitt lagen. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 19. November darüber abschließend entscheiden.
Neue Rechtsverordnung und Anpassung der Bewohnerparkgebühren in Schwetzingen
Der Verwaltungsausschuss hat die Einführung einer Rechtsverordnung über Bewohnerparkgebühren gemäß § 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) vorberaten. Damit soll die bisherige Regelung auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden.
Im Zuge der Neuregelung hatte die Verwaltung eine Erhöhung der Jahresgebühr für die Bewohnerparkausweise von 20 Euro auf 40 Euro vorgeschlagen, um die gestiegenen Verwaltungskosten für Bearbeitung, Kontrolle und Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung abzufedern. Auf Initiative der Fraktion der SFW und der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, stimmte der Ausschuss mehrheitlich einem Änderungsantrag für eine Jahresgebühr in Höhe von 50 Euro zu. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 19. November darüber abschließend entscheiden.
Stadt Schwetzingen setzt auf Chancengleichheit – Neuer Plan für 2025 bis 2030 beschlossen
Die Stadt Schwetzingen hat ihren Chancengleichheitsplan für die Jahre 2025 bis 2030 verabschiedet. Damit führt sie ihr Engagement für gleiche Chancen von Frauen und Männern in der Verwaltung konsequent fort. Der neue Plan ersetzt den bisherigen aus dem Zeitraum 2019 bis 2024 und baut auf den erreichten Fortschritten auf.
Grundlage ist das Chancengleichheitsgesetz (ChancenG) des Landes Baden-Württemberg. Der Plan wurde auf Basis aktueller Personaldaten und eines Zwischenberichts aus dem Jahr 2021 erarbeitet. Ziel ist es, die Gleichstellung in allen Bereichen der Stadtverwaltung weiter zu fördern und Rahmenbedingungen zu schaffen, die berufliche Entwicklung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie faire Arbeitsbedingungen unterstützen.
Wirtschaftsplan 2026 der Schwetzinger SWR Festspiele beschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat dem Wirtschaftsplan 2026 der Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH zugestimmt. Oberbürgermeister Matthias Steffan wurde beauftragt, das Stimmrecht der Stadt in der Gesellschafterversammlung entsprechend auszuüben.
Die Stadt Schwetzingen ist neben der SWR Media Services GmbH und dem Rhein-Neckar-Kreis zu jeweils 33,33 Prozent an der Festspielgesellschaft beteiligt. Der Wirtschaftsplan weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus und sieht Gesamterträge und -aufwendungen in Höhe von 1,84 Millionen Euro vor.
Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch Zuschüsse des SWR (850.000 Euro), des Landes Baden-Württemberg (257.000 Euro), der Stadt Schwetzingen (145.000 Euro) sowie des Rhein-Neckar-Kreises (90.000 Euro). Hinzu kommen Eintrittserlöse, Spenden und Sponsoringeinnahmen.
Abwassergebühren in Schwetzingen bleiben 2026 unverändert
Der Verwaltungsausschuss hat die Kalkulation der Abwassergebühren für 2026 zur Kenntnis genommen. Demnach bleibt die Schmutzwassergebühr bei 3,21 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr bei 0,71 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche.
Die Gebührenkalkulation berücksichtigt alle voraussichtlichen Kosten der Abwasserbeseitigung und stellt sicher, dass die Gebühren vollständig kostendeckend sind. Grundlage der Berechnung sind die Haushaltsansätze 2026, ein kalkulatorischer Zinssatz von 4 Prozent sowie die Kostenaufteilung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 19. November abschließend darüber entscheiden.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.