Aus dem Gemeinderat am 19. November 2025

Schwetzingen führt Handyparken ein

Der Gemeinderat hat der Einführung des Handyparkens zum 1. Januar 2026 zugestimmt. Damit können Autofahrer künftig Parkgebühren neben dem Parkscheinautomaten auch digital und bargeldlos per Smartphone-App bezahlen.
Das neue System soll die bestehenden Parkscheinautomaten ergänzen, die weiterhin genutzt werden können. Für die Stadt entstehen im laufenden Betrieb keine zusätzlichen Kosten, da der technische Betrieb über den Plattformanbieter Smartparking e.V. und die beteiligten App-Anbieter erfolgt.
Im Zuge der Einführung muss auch eine Anpassung der Parkgebührensatzung beschlossen werden, um die neue digitale Zahlungsart rechtlich zu ermöglichen.

Neue Rechtsverordnung und Anpassung der Bewohnerparkgebühren

Der Gemeinderat hat die Einführung einer Rechtsverordnung über Bewohnerparkgebühren gemäß § 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) beschlossen. Damit soll die bisherige Regelung auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden.
Im Zuge der Neuregelung hatte die Verwaltung eine Erhöhung der Jahresgebühr für die Bewohnerparkausweise von 20 Euro auf 40 Euro vorgeschlagen, um die gestiegenen Verwaltungskosten für Bearbeitung, Kontrolle und Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung abzufedern. Auf Initiative der Fraktion der SFW und der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, stimmte der Verwaltungsausschuss mehrheitlich einem Änderungsantrag für eine Jahresgebühr in Höhe von 50 Euro zu, um kostendeckend zu sein. Dieser Jahresgebühr stimmte der Gemeinderat jetzt zu.
22 Ja, 4 Nein

Änderung des Bebauungsplans „Schwetzinger Höfe“ – Neuer Nutzungsfokus im 3. Bauabschnitt

Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 98 „Schwetzinger Höfe“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der dritte Bauabschnitt des Quartiers soll künftig schwerpunktmäßig für ein medizinisches Versorgungszentrum sowie ergänzende gewerbliche und dienstleistungsorientierte Nutzungen vorgesehen werden. Die ursprüngliche Wohnnutzung in diesem Bereich wird damit zugunsten einer neuen städtebaulichen Konzeption angepasst. Die Gesamtzahl der im Quartier geplanten 825 Wohneinheiten bleibt davon unberührt.
Im Rahmen der Neuplanung wird die bisher vorgesehene Wohnbebauung mit integrierter Quartiersgarage durch eine gewerbliche Nutzung mit separater Garage in Systembauweise ersetzt. Die Gebäudehöhen werden an die Anforderungen medizinischer und gewerblicher Einrichtungen angepasst, ohne dass sich die Zahl der Geschosse verändert. Zudem wird die ursprünglich zusammenhängende Gebäudestruktur zugunsten einer funktionaleren Aufteilung überarbeitet.
23 Ja, 2 Nein

Installation einer neuen Brandwarnanlage im Ordnungsamt

Der Gemeinderat Schwetzingen hat die Bereitstellung außerplanmäßiger Finanzmittel in Höhe von 25.000 Euro für den Einbau einer neuen Brandwarnanlage der Firma SafeFireHouse aus Möhnesee im Ordnungsamt bewilligt.
Das Ordnungsamt zählt zu den zentralen Verwaltungseinheiten der Stadt und beherbergt neben Arbeitsplätzen auch sensible Daten, IT-Infrastrukturen und sicherheitsrelevante Unterlagen. Ein Brandereignis hätte erhebliche Einschränkungen des Verwaltungsbetriebs zur Folge. Die neue Anlage soll durch akustische und visuelle Warnsignale zudem gewährleisten, dass auch ortsfremde oder sprachlich eingeschränkte Besucherinnen und Besucher im Gefahrenfall zuverlässig gewarnt werden.
Die bisher installierten Rauchmelder sind veraltet und müssen ersetzt werden. Eine klassische Brandmeldeanlage wurde geprüft, jedoch aufgrund deutlich höherer Investitions- und Betriebskosten verworfen. Das ausgewählte System bietet eine umfassende Überwachung des Gebäudes, hohe Detektionssicherheit sowie eine einfache Installation ohne bauliche Eingriffe.

Ertüchtigung des Fahrstuhls in der Feuerwache Kolpingstraße

Der Gemeinderat beschloss die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 55.000 Euro für die Modernisierung des Fahrstuhls in der Feuerwache Kolpingstraße. Den Auftrag erhält die Firma Schmitt+Sohn Aufzüge GmbH & Co. KG aus Ludwigshafen.
Der vorhandene Aufzug stammt aus den frühen 1990er-Jahren und verbindet derzeit lediglich Erd- und Obergeschoss. Mit der nun erfolgten Freigabe des früheren Schutzraumkellers als zusätzliche Lagerfläche entstehen neue logistische Anforderungen. Der bestehende Fahrstuhl ist für größere Lasten – wie beispielsweise Rollcontainer oder Europaletten – bisher nicht ausgelegt. Durch die geplante technische Anpassung soll künftig ein vollwertiger Transport zwischen Keller- und Erdgeschoss möglich werden.
Die Modernisierung schafft eine effizient nutzbare Lager- und Logistikfläche im Kellergeschoss. Davon profitieren insbesondere die geordnete Materiallagerung, die Einsatzvorbereitung und -nachbereitung sowie der kommunale Bevölkerungsschutz. Zudem werden Fahrzeughalle und Werkstattbereiche entlastet, was die Arbeits- und Sicherheitsbedingungen für die Einsatzkräfte weiter verbessert.

Abwassergebühren in Schwetzingen bleiben 2026 unverändert

Der Gemeinderat hat die Kalkulation der Abwassergebühren für 2026 beschlossen. Demnach bleibt die Schmutzwassergebühr bei 3,21 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr bei 0,71 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche.
Die Gebührenkalkulation berücksichtigt alle voraussichtlichen Kosten der Abwasserbeseitigung und stellt sicher, dass die Gebühren vollständig kostendeckend sind. Grundlage der Berechnung sind die Haushaltsansätze 2026, ein kalkulatorischer Zinssatz von 4 Prozent sowie die Kostenaufteilung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser.

Neue Bekanntmachungssatzung – Öffentliche Bekanntmachungen künftig online

Der Gemeinderat hat die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen („Bekanntmachungssatzung“) beschlossen. Die neue Satzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 1969.
Künftig werden öffentliche Bekanntmachungen der Stadt – soweit rechtlich zulässig – auf der Internetseite der Stadt Schwetzingen veröffentlicht.
Die bisherige Veröffentlichung über die Schwetzinger Zeitung erfolgt dann nur noch in gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen, insbesondere bei Bebauungsplanverfahren nach dem Baugesetzbuch sowie bei Notbekanntmachungen.
Hintergrund der Neufassung ist eine Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, die es Städten und Gemeinden ermöglicht, öffentliche Bekanntmachungen rechtswirksam online durchzuführen. Die Stadt Schwetzingen nutzt diese Option, um ihre Verwaltungsprozesse zu modernisieren und den Zugang zu amtlichen Informationen zu erleichtern.

Stadtarchiv passt Gebührensatzung an

Der Gemeinderat hat die Anpassung der Gebührensatzung des Stadtarchivs beschlossen. Die neue Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Nutzung des Stadtarchivs sowie die Einsichtnahme in Unterlagen bleiben weiterhin grundsätzlich gebührenfrei. Gebühren werden nur für besondere Dienstleistungen erhoben.
Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und gestiegener Personalkosten ist eine Aktualisierung der seit 2006 gültigen Gebührensatzung notwendig. Dabei wurden nicht mehr relevante Positionen gestrichen und die Zeitgebühr an aktuelle Tarifentwicklungen angepasst.

Satzung zum Sonn- und Feiertagsverkauf

Im Jahr 2026 wird es drei verkaufsoffene Sonntage in Schwetzingen geben. Die Termine sind: 29. März (Energiemesse), 20. September (Mozartsonntag) und 25. Oktober (Kerwe Sonntag/ Kirchweih). Der Gemeinderat stimmte einem entsprechenden Antrag des Stadtmarketing Schwetzingen e.V. zu.

Sanierung des Sportplatzes im städtischen Stadion: Planungsleistungen vergeben

Die Stadt Schwetzingen treibt die Sanierung des Sportplatzes im städtischen Stadion weiter voran. In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 22. Oktober 2025 wurde die Verwaltung ermächtigt, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 zu vergeben. Den Zuschlag erhielt das Planungsbüro LS² aus Darmstadt mit einem Angebot von 112.189,06 Euro (brutto).
Ursprünglich war vorgesehen, weitere Planungsphasen europaweit auszuschreiben. Durch den Wegfall mehrerer Großprojekte und die damit verbundenen frei gewordenen städtischen Personalkapazitäten können jedoch die Leistungsphasen 7 bis 9 nun intern abgedeckt werden. Dadurch reduzierte sich der externe Planungsbedarf erheblich.
Nach einer aktualisierten Kostenprüfung lag das geschätzte Honorar für die zu vergebenden Leistungsphasen unter dem EU-Schwellenwert, sodass ein freihändiges Vergabeverfahren möglich war. Von drei angefragten Büros legte lediglich LS² ein Angebot vor – ohne Umbauzuschlag und mit zusätzlichem Nachlass.
Da gemäß Fördervorgaben der Baubeginn spätestens am 23. Mai 2026 erfolgen muss, war eine schnelle Entscheidung notwendig. Die Beratung fand daher im nichtöffentlichen Teil der Sitzung statt. Mit der Auftragsvergabe ist ein wichtiger Schritt für die planmäßige Umsetzung der Stadion-Sanierung getan.
 

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

Fax +49 (62 02) 87 51 07
Gebäude Hebelstraße 1
Raum 204