Geplante Güterverkehrstrasse: Deutsche Bahn stellt Vorzugsvariante für die Neu-/Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim–Karlsruhe vor
Gemeinsame Pressemitteilung der Region Rhein-Neckar sowie der Städte Schwetzingen, Hockenheim und der Gemeinde Neulußheim
Die Deutsche Bahn hat im Dialogforum am 24. November 2025 die Vorzugsvariante für die Neu-/Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim–Karlsruhe vorgestellt. Die Region Rhein-Neckar sowie die Städte Hockenheim, Schwetzingen und die Gemeinde Neulußheim sehen darin eine gute Grundlage für das weitere Verfahren. Viele regionale Forderungen wurden berücksichtigt. Gleichzeitig betonen die Partner, dass beim Lärmschutz und bei wichtigen Anbindungen noch nachgebessert werden muss.
Wichtige Verbindung für die Region
Die neue Strecke ist ein zentrales Projekt auf der europäischen Nord-Süd-Achse. Sie soll bestehende Linien entlasten und den Güter- und Personenverkehr in der Metropolregion Rhein-Neckar zuverlässiger machen. Der Verband Region Rhein-Neckar hat die Planungen von Beginn an eng begleitet und gemeinsam mit den betroffenen Kommunen klare Anforderungen formuliert. Durch diese abgestimmte Position konnten regionale Anliegen im bisherigen Verfahren stärker berücksichtigt werden. Das zeigt sich nun in der vorgestellten Vorzugsvariante.
Bewertung der Vorzugsvariante
Bündelung mit bestehender Infrastruktur
Die neue Trasse nutzt weitgehend vorhandene Verkehrswege. Dadurch werden Natur und Landschaft geschont, und es müssen nur wenige zusätzliche Flächen in Anspruch genommen werden. Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) sieht darin einen wichtigen Fortschritt.
Schwetzingen: Entlastung durch Tunnel
Der geplante Tunnel reduziert den Güterverkehrslärm in Wohngebieten deutlich. Die Stadt Schwetzingen und der VRRN erwarten, dass bei der Festlegung des genauen Verlaufs die Siedlungsbereiche bestmöglich geschützt werden. Die geringere Belastung der Bestandsstrecke kann außerdem den Nahverkehr verbessern.
Hockenheim: Verbesserter Lärmschutz notwendig
In Hockenheim können durch die Nutzung bestehender Gleisanlagen Eingriffe in die Bebauung und ins Gartenschaugelände verringert werden.
Die Stadtverwaltung betont jedoch:
· Die in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Jahr 2021 zum Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „Anpassung Schallschutz in Hockenheim“ geforderten Schallschutzmaßnahmen müssen endlich umgesetzt werden.
· Die bisher bevorzugte Variante V12 und die zugehörigen Lärmberechnungen müssen berücksichtigt werden.
· Der neue Schallschutz muss so geplant werden, dass er später erweitert werden kann.
Neulußheim: Lärmschutz vor Baubeginn
Die Gemeinde Neulußheim fordert, dass der Lärmschutz bereits vor dem Bau der neuen Gleise umgesetzt wird – nicht erst danach. Hintergrund ist die jahrzehntelange Verzögerung zugesagter Maßnahmen in Hockenheim. Außerdem muss die Anbindung an die L 560 erhalten bleiben. Zusätzlicher Verkehr in der Ortsdurchfahrt wäre für die Gemeinde nicht tragbar.
Statement von Oberbürgermeister Matthias Steffan zur geplanten Tunnellösung
"Die im Dialogforum öffentlich vorgestellte Vorzugsvariante soll den Lärm in Schwetzingen deutlich reduzieren. Dies ist im gemeinsamen Interesse der Stadt und der Bürgerinitiative gegen Bahnlärm. Zum Wohle Schwetzingens arbeiten wir hier an einer sinnvollen Lösung.
Schwetzingen ist aufgrund seiner Verkehrsinfrastruktur mit B 535, B 36, Bahnlinien, ICE-Strecke und der BAB 6 bereits stark mit Lärm belastet. Eine künftige Tunnellösung wird den Güterverkehrslärm deutlich verringern.
Die Tunnelführung muss aber Rücksicht auf die Siedlungs- und Wohnbereiche Schwetzingens nehmen. Hierzu sind bereits Gespräche mit der Bahn terminiert.
So eine Tunnelbaustelle wird zudem Belastungen mit sich bringen, die wir auch im Detail prüfen werden müssen. Die Priorität im Hinblick auf die künftigen Planungen und die technische Umsetzung liegt dabei klar auf dem Wohlergehen der Schwetzinger Bürgerinnen und Bürger."
Weiterer Weg
Region und Kommunen sehen in der Vorzugsvariante eine gute Grundlage für das folgende Raumordnungsverfahren. Gleichzeitig erwarten sie, dass die Bahn die formulierten Anforderungen verbindlich berücksichtigt. Der Verband Region Rhein-Neckar wird sich weiterhin eng in den Prozess einbringen und die Interessen der betroffenen Städte und Gemeinden geschlossen vertreten.