Aus dem Technischen Ausschuss am 21. Januar 2026
Satzungsbeschluss für vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Studierendenwohnheim August-Neuhaus-Straße“
Der Technische Ausschuss hat über den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 89 „Studierendenwohnheim August-Neuhaus-Straße“ vorberaten. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen waren zuvor geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge berücksichtigt worden.
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Studierendenwohnheims des Studierendenwerks Heidelberg mit 96 Wohnplätzen geschaffen. Ziel ist die Schaffung dringend benötigten studentischen Wohnraums sowie eine städtebaulich verträgliche Einbindung des Neubaus in das bestehende Quartier, einschließlich einer Aufwertung der Eingangssituation an der Kreuzung August-Neuhaus-Straße / L 548.
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch aufgestellt, auf Grundlage des vom Vorhabenträger eingebrachten Vorhaben- und Erschließungsplan. Bestandteil des Beschlusses ist zudem ein Durchführungsvertrag, der die Umsetzung des Projekts verbindlich regelt.
Über den Satzungsbeschluss berät der Gemeinderat abschließend in seiner Sitzung am 4. Februar 2026.
Ausschuss berät über Fortschreibung der Lärmaktionsplanung – Stufe 4
Der Technische Ausschuss hat über die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung vorberaten. Grundlage ist die fachliche Stellungnahme der Kurz und Fischer GmbH vom 7. Januar 2026. Gleichzeitig nahm das Gremium die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis.
Hintergrund der Lärmaktionsplanung ist die gesetzliche Verpflichtung aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, entlang stark befahrener Hauptverkehrsstraßen regelmäßig Lärmkartierungen durchzuführen und Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen. In Schwetzingen betrifft dies insbesondere Straßen wie die B 291, B 36 und L 722, auf denen täglich mehr als 8.200 Fahrzeuge unterwegs sind. Die Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) aus dem Jahr 2022 weist in mehreren Bereichen Lärmwerte oberhalb der maßgeblichen Auslösewerte aus.
Der bestehende Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2019 wurde anhand der aktuellen Kartierungsdaten überprüft. Zwar zeigt die neue Kartierung eine höhere Anzahl lärmbelasteter Bereiche, dies ist jedoch vor allem auf ein geändertes, EU-weit einheitliches Berechnungsverfahren zurückzuführen. Dabei wurden unter anderem höhere Geschwindigkeiten angenommen als tatsächlich zulässig und lärmmindernde Fahrbahnbeläge nicht berücksichtigt. Ungeachtet dessen verbleiben weiterhin relevante Lärmbelastungen, etwa entlang der B 535 sowie der Landesstraßen L 597 und L 630.
Die Stadt Schwetzingen hat in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, darunter den Bau von Lärmschutzwänden, die Einführung von Tempo-30-Regelungen in Wohnbereichen sowie den Einbau lärmmindernder Asphaltbeläge. Eine vertiefte Prüfung hat ergeben, dass auf den betroffenen Hauptverkehrsstraßen derzeit keine weiteren kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen möglich sind.
Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan enthält daher keine neuen Maßnahmen, sondern dokumentiert die aktuelle Lärmsituation und verweist auf mögliche künftige Straßenbaumaßnahmen, etwa im Zuge von Fahrbahnerneuerungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Über den Lärmaktionsplan wird der Gemeinderat ein seiner Sitzung am 4. Februar 2026 abschließend beraten. Danach wird der Lärmaktionsplan öffentlich bekannt gemacht und an die LUBW zur Weiterleitung an die EU-Kommission übermittelt.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.