Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Kinder, die in Schwetzingen eingeschult werden, ab ihrem ersten Schultag einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Dies gilt für Erstklässlerinnen und Erstklässler an allen Schwetzinger Grundschulen, für Kinder in der Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) bzw. der Kurt-Waibel-Schule sowie für Kinder in Juniorklassen.

Anmeldung bis 15. März 2026 erforderlich

Der Anspruch umfasst bis zu acht Stunden Betreuung pro Tag von Montag bis Freitag, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage. Er gilt während der Schulzeit sowie – mit Ausnahme von vier Wochen – auch in den Schulferien. Eltern entscheiden selbst, in welchem Umfang sie das Angebot nutzen möchten.
Der Betreuungsanspruch wird zunächst durch den regulären Unterricht und weitere verbindliche schulische Angebote erfüllt. Benötigen Erziehungsberechtigte darüber hinaus zusätzliche Betreuung an Schultagen oder in den Ferien im Zeitraum vom ersten Schultag bis zum 31. Juli 2027, ist eine Anmeldung bis spätestens 15. März 2026 erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ausschließlich eine Ferienbetreuung vorgesehen ist. Die fristgerechte Meldung ist notwendig, um eine bedarfsgerechte Planung der Betreuungsangebote zu ermöglichen.
Im Rahmen der persönlichen Anmeldung der neuen Erstklässler in den Grundschulen, die in den kommenden Wochen stattfinden wird, erhalten die erziehungsberechtigten Personen bereits eine schriftliche Information der Stadt.

Die entsprechenden Anmeldeformulare („Erstklässler-Paket“) sowie weitere Informationen und die Kontaktdaten der außerschulischen Betreuungseinrichtungen (Kernzeit oder Hort) stehen hier zum Download bereit.
 

Alle Betreuungsangebote sind kostenpflichtig; die Gebühren sind ebenfalls online einsehbar. Anmeldungen sind verbindlich. Die SEPA-Lastschriftmandate sind im Original einzureichen sowie die unterschriebenen Anmeldeunterlagen von allen erziehungsberechtigten Personen. Bitte reichen Sie die Unterlagen bei der jeweiligen Betreuungseinrichtung (Kernzeit oder Hort) der Zielschule ein. Die Abgabe einer Bedarfsmeldung stellt jedoch noch keine Garantie für einen Betreuungsplatz dar. Eine Rückmeldung erfolgt rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres.

Für Rückfragen stehen die jeweiligen Betreuungseinrichtungen der Schulen sowie Frau Andrea Mai vom Generationenbüro der Stadt Schwetzingen zur Verfügung (E-Mail: Andrea.Mai@Schwetzingen.de; Tel: 06202/ 87 492).

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

Fax +49 (62 02) 87 51 07
Gebäude Hebelstraße 1
Raum 204