Gemeinsamer Gutachterausschuss
Zum 01. März 2020 wurde der gemeinsame Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis gegründet. Er setzt sich aus einer Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, Mitgliedern aus den zugehörigen Gemeinden und Vertretern der örtlichen Finanzämter Schwetzingen und Heidelberg zusammen. Die Gutachter werden für 4 Jahre bestellt und sind ehrenamtlich tätig. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Gutachteraussschüsse sind im BauGB und der Gutachterausschussverordnung BW festgelegt.
Der gemeinsame Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis ist für die folgenden 10 Städte und Gemeinden zuständig: Altlußheim, Brühl, Eppelheim, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzingen. Der gemeinsame Gutachterausschuss ist ein unabhängiges und an Weisungen nicht gebundenes Gremium. Ihm steht eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die bei der Stadt Schwetzingen geführt wird.