Kriterien der Stadt Schwetzingen
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat sich für Kriterien ausgesprochen, die grundsätzlich bei der Beurteilung von Bauturbo-Fällen Anwendung finden sollen. Diese sind im Einzelnen:
- Das Bauvorhaben muss die Ziele der Bauleitplanung und der städtebaulichen Rahmenpläne und Konzepte der Stadt Schwetzingen weitestgehend erfüllen.
- Die Orientierungswerte zum Maß des baulichen Nutzung nach § 17 BauNVO in der jeweils aktuell geltenden Fassung werden eingehalten, wobei ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden zur Minimierung der zusätzlichen Bodenversiegelung gefordert wird.
- Das Vorhabengrundstück ist bereits erschlossen und bedarf keiner weiteren öffentlichen Erschließung.
- Grundsätzlicher Ausschluss von Vorhaben in Gewerbegebieten, außer in Einzelfällen, die keine negative Auswirkungen auf Gewerbebetriebe haben und die Wahrung des Gebietscharakters gewährleistet bleibt, z.B. im direkten Anschluss an ein Wohngebiet.
- Ggf. ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für die Durchsetzung weiterer städtebaulicher Erwägungen erforderlich.
- Ggf. ist die Erstellung eines umfangreichen städtebaulichen Konzeptes mit Vorhaben- und Erschließungsplanung erforderlich.
- Ggf. kann die Erstellung von Gutachten, insbes. Schallschutz, Artenschutz, erforderlich sein sowie die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes.
- Bei größeren Bauvorhaben kann gefordert werden, dass ein Teil der Wohnungen des Projekts Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnbedürfnissen zur Verfügung gestellt werden und sich der Vorhabensträger an Kosten für die Schaffung sozialer und kultureller Infrastruktur beteiligt.
- Folgende Aspekte sind in jede Planung aufzunehmen:
Flachdächer sind grds. mit einer extensiven Dachbegrünung, mit einer Substratschicht von mind. 10 cm, zu versehen.
Es sind ausschließlich versickerungsfähige Pflaster zu verwenden.
Je 300 m² Grundfläche ist ein hochstämmiger Laubbaum mit mind. 12 – 14 cm Stammumfang zu pflanzen.