Aus dem Gemeinderat am 11. März 2026

Gemeinderat beschließt neue Ehrungsordnung

„Bauturbo“ kommt zur Anwendung für mehr Wohnraum in der Rheintalstraße

Der Gemeinderat hat seine Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch zur Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 60 „Rheintalstraße östlicher Teil“ beschlossen. Ziel ist es, die Bebauung bislang schwer wirtschaftlich nutzbarer Grundstücke zu erleichtern und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Im Rahmen der für die Erstellung eines Baulücken- und Baulandkatasters erfolgten Umfrage wurde von zwei Eigentümern in der Rheintalstraße vorgetragen, dass ihre in zweiter Reihe liegenden Grundstücke nicht wirtschaftlich bebaubar seien. Grund hierfür wären die hohen Kosten für eine Erschließung im Verhältnis zur eingeschränkten Bebaubarkeit. Dies betrifft nach Analyse mithilfe des Siedlungsmanagement-Tools RAUM+Monitor neun Grundstücke entlang der Rheintalstraße aufgrund der bisherigen Bebauungsvorgabe aus dem Bebauungsplan Nr. 60 nur eingeschränkt wirtschaftlich bebaubar sind.
Mit Hilfe des Instruments des sogenannten „Bauturbos“ (§ 31 Abs. 3 BauGB) können nun in mehreren vergleichbaren Fällen Befreiungen von einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden. Vorgesehen sind unter anderem eine höhere zulässige Bebauungsdichte, flexiblere Gebäudeformen, bis zu vier Wohneinheiten pro Gebäude sowie größere Gebäudehöhen. Auch zusätzliche Dachformen und Dachaufbauten werden ermöglicht.
Nach Berechnungen der Verwaltung könnten auf den insgesamt neun betroffenen Grundstücken statt bislang maximal 18 künftig bis zu etwa 36 Wohneinheiten entstehen. Damit soll ein Beitrag zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum geleistet werden, ohne den bestehenden Bebauungsplan aufwendig ändern zu müssen.
Die Befreiungen sind an bestimmte städtebauliche Vorgaben gebunden, darunter die Verwendung versickerungsfähiger Pflasterflächen sowie die Pflanzung von Bäumen. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden von der Verwaltung über die neuen Bebauungsmöglichkeiten informiert.

Stadt Schwetzingen aktualisiert Verwaltungsgebührensatzung zum 1. April 2026

Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat die Aktualisierung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ einschließlich des dazugehörigen Verwaltungsgebührenverzeichnisses beschlossen. Die Änderungen treten zum 1. April 2026 in Kraft.
Hintergrund der Anpassung ist unter anderem die Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) im Jahr 2025. Durch die Gesetzesänderung wurden drei neue Tatbestände eingeführt, die eine Aufnahme entsprechender Gebührentatbestände in das Verwaltungsgebührenverzeichnis erforderlich machen. Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen sowie einzelne Gebühren an das tatsächliche Verwaltungshandeln und das wirtschaftliche Interesse der Antragstellenden angepasst.
Alle Satzungen der Stadt Schwetzingen finden Sie auf der Internetseite in der Rubrik "Stadtrecht". 

Gemeinderat beschließt neue Ehrungsordnung und Einführung einer Ehrenamtsmedaille

Der Gemeinderat hat die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 99 „Ensemble Pförtnerhäuschen“ beschlossen. Ziel ist, die planungsrechtliche Grundlage für die Revitalisierung des historischen Bereichs rund um das ehemalige Pförtnerhäuschen im Süden des früheren Bundesbahnausbesserungswerks Süd zu schaffen.
Das denkmalgeschützte, stark sanierungsbedürftige Bestandsgebäude soll umfassend instandgesetzt und künftig als Vinothek mit Weinhandel und Gastronomieanteil genutzt werden. Ergänzend ist ein moderner „Spiegelbau“ als Büronutzung und Firmensitz geplant. Beide Gebäude bleiben gewerblich genutzt. Stellplätze sowie eine gestalterisch aufgewertete Außenanlage mit Grünflächen, Sandsteinmauern und einem beleuchteten, von Bäumen gesäumten Fahrradweg sind ebenfalls vorgesehen und bilden künftig einen attraktiven öffentlichen Raum.
Der rund 3.400 Quadratmeter große Geltungsbereich liegt im Süden des ehemaligen Bundesbahnausbesserungswerks an der Werkstraße. Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim als gewerbliche Baufläche ausgewiesen und kann zeitnah entwickelt werden. Durch die Ausgliederung aus dem bisherigen Bebauungsplanverfahren Nr. 100 „Bundesbahnausbesserungswerk Süd“ soll die Fläche schneller baureif gemacht werden.
Informationen dazu finden Sie hier

Gemeinderat informiert sich über Büchner-Haase-Stiftung und bestätigt Annahme

Der Gemeinderat hat die Informationen zur neu gegründeten „Büchner-Haase-Stiftung“ zur Kenntnis genommen und ihre Annahme als rechtlich unselbstständige örtliche Treuhandstiftung bestätigt. Zudem wurde beschlossen, dass der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes die Aufgabe eines Mitglieds im Stiftungsbeirat übernimmt.
Grundlage der Stiftung ist das Testament der Eheleute Renate Katharina Haase, geborene Büchner, und Karl-Heinz Max Haase. Darin wurde die Stadt Schwetzingen als Alleinerbin eingesetzt und verpflichtet, das Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung einzubringen. Die Stiftung wurde im Mai 2024 gegründet und ist als Ewigkeitsstiftung (auf Dauer) angelegt.
Das Stiftungsvermögen beläuft sich zum Gründungszeitpunkt auf rund 5,2 Millionen Euro und besteht etwa zur Hälfte aus Grundstücken sowie aus Sparguthaben, Anleihen, Fondsanteilen und weiteren Wertgegenständen. Die Stadt verwaltet das Vermögen als gesondertes Sondervermögen. Der Stiftungsbeirat setzt sich aus dem/der Oberbürgermeister/in, dem/der Kämmerer/in, dem/der Leiter/in des Sozialbereichs/-amts und dem/der Leiter/in des Rechnungsprüfungsamts zusammen.
Die Erträge der Stiftung sollen dauerhaft für gemeinnützige Zwecke im Stadtgebiet eingesetzt werden. Vorgesehen sind insbesondere die Förderung von Jugend und Sport sowie Maßnahmen der Seniorenhilfe mit jeweils etwa 40 Prozent der Erträge. Weitere rund 20 Prozent sind für mildtätige und kirchliche Zwecke der evangelischen Kirchengemeinde Melanchthon vorgesehen. Zudem wird aus den Erträgen die Grabstätte der Eheleute Haase unterhalten.
In den kommenden Schritten werden das Stiftungsvermögen in die städtische Buchhaltung integriert, Anlagerichtlinien für das Kapital erarbeitet sowie Konzepte zur Nutzung der Grundstücke – unter anderem in Erbpacht – entwickelt, um langfristige Erträge für die Stiftungszwecke zu sichern. Zudem ist eine öffentliche Darstellung der Stiftung, unter anderem über eine eigene Seite auf der städtischen Homepage, geplant.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

Fax +49 (62 02) 87 51 07
Gebäude Hebelstraße 1
Raum 204