Aus dem Gemeinderat am 15.04.2026

„Schwetzinger Höfe“: Gemeinderat beschließt Bebauungsplanänderung und interkommunale Vereinbarung

Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat wichtige Beschlüsse zur Weiterentwicklung des Quartiers „Schwetzinger Höfe“ gefasst. Neben der Zustimmung zu einer interkommunalen Vereinbarung mit der Gemeinde Oftersheim zum Mobilitäts- und Verkehrskonzept wurde auch die 1. Änderung des Bebauungsplans „Schwetzingen Höfe“ als Satzung beschlossen.
Die Vereinbarung mit Oftersheim regelt insbesondere die verkehrliche Entwicklung durch das neue Quartier. Hintergrund ist eine prognostizierte Mehrbelastung am Knotenpunkt Scheffelstraße/ Heidelberger Straße auf Oftersheimer Gemarkung. Vorgesehen sind unter anderem Verkehrszählungen sowie – bei Bedarf – Maßnahmen zur Verkehrssteuerung, etwa die Installation einer Lichtsignalanlage. Die Kosten dafür werden zwischen den Kommunen aufgeteilt. Die Stadt Schwetzingen übernimmt dabei einen Anteil von 65 Prozent der vereinbarten Kosten.
Der Abschluss der Vereinbarung ist zugleich Voraussetzung für den Beschluss der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Schwetzinger Höfe“. Mit der Bebauungsplanänderung schafft die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die konkrete Umsetzung des dritten Bauabschnitts der „Schwetzinger Höfe“. Geplant sind unter anderem eine Quartiersgarage sowie ein Ärztehaus. Dafür wurden Anpassungen bei Baugrenzen und Gebäudehöhen erforderlich.
Im Rahmen der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden wurden keine Änderungen notwendig, die den Entwurf wesentlich betreffen. Untersuchungen zur Verkehrs- und Lärmsituation bestätigen die Umsetzbarkeit des Projekts. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung zu.

Geplanter Kiesabbau im Entenpfuhl: Stadt gibt Stellungnahme ab

Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat beschlossen, im laufenden Anhörungsverfahren zum geplanten Kies- und Sandabbau im Gewann „Unterer Entenpfuhl“ eine ablehnende Stellungnahme abzugeben. Das Verfahren wird vom Wasserrechtsamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis geführt.
Hintergrund ist ein Antrag der Firma Heinrich Krieger KG aus Neckarsteinach auf Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zur Rohstoffgewinnung. Geplant ist der Abbau von Sand und Kies auf einer rund 38,8 Hektar großen Fläche im Süden der Schwetzinger Gemarkung, nahe der Grenze zu Hockenheim. Das Vorhaben umfasst neben dem Abbau auch die Errichtung eines Kies- und Betonwerks sowie eine Verkehrsanbindung an die L722 zum Abtransport der Güter. Die geplante Laufzeit beträgt rund 33 Jahre. Danach sollen die Abbauflächen in einen Landschaftssee umgewandelt und das Werksgelände zur Wideraufforstung genutzt werden.
Die Stadt Schwetzingen sieht das Vorhaben kritisch und weist in ihrer Stellungnahme insbesondere auf mögliche nachteilige Auswirkungen für Umwelt, Wasserhaushalt und die regionale Entwicklung hin. Auch der massive Verlust von Waldflächen und die damit einhergehende negative Auswirkung auf das Klima sind ein Kritikpunkt.
 Das betroffene Gebiet liegt in einem Wasserschutzgebiet, in dem der Abbau von Sand und Kies grundsätzlich verboten ist und nur über eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht werden könnte.
Zudem betont die Stadt, dass sie sich bereits im Jahr 2012 im Rahmen der Regionalplanung gegen die Ausweisung des Entenpfuhls als Vorranggebiet für den Rohstoffabbau ausgesprochen hatte. Diese Bedenken bestehen weiterhin fort.
Die Stellungnahme wurde in Abstimmung mit den benachbarten Kommunen Hockenheim und Ketsch sowie weiteren beteiligten Stellen vorbereitet. Neben der grundsätzlichen Ablehnung des Vorhabens enthält sie auch die baurechtlichen Anforderungen der Stadt in ihrer Funktion als untere Baurechtsbehörde.
Die endgültige Entscheidung über das Vorhaben trifft das zuständige Wasserrechtsamt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen.

Bebauungsplan „Südlich Hirschacker II“ regelt Gewerbegebiet neu

Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 „Südlich Hirschacker II“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung eines Gebrauchtwagenhändlers geschaffen werden, der seinen bisherigen Standort aufgeben muss. Als neuer Standort ist ein Grundstück an der Rheintalstraße vorgesehen, das bislang ausschließlich für einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb ausgewiesen war. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll dort künftig ein Gewerbegebiet entstehen, das neben dem Autohaus auch weitere gewerbliche Nutzungen ermöglicht.
Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt werden, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Eine formale Umweltprüfung ist daher nicht erforderlich, Umweltbelange werden jedoch berücksichtigt.
Mit dem Bebauungsplan verfolgt die Stadt das Ziel, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und eine nachhaltige gewerbliche Entwicklung zu ermöglichen.

Sanierung des Sportplatzes im städtischen Stadion: Auftrag vergeben

Der Gemeinderat hat die Vergabe der Bauleistungen für die Sanierung des Sportplatzes im städtischen Stadion an der Ketscher Landstraße beschlossen. Den Zuschlag erhält die Firma Schmitt GmbH aus Langgöns mit einer Auftragssumme von 2.260.705,73 Euro. Diese Summe liegt rund 5,88 Prozent unter der ursprünglichen Kostenschätzung von 2.401.928,43 Euro.

Reinigung der Straßenabläufe und Rinnen: Auftrag vergeben

Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat die Reinigung der Straßenabläufe und Ablaufrinnen im Stadtgebiet an die Firma Altenburg GmbH aus Burgdorf zum Angebotspreis von 155.196,23 Euro vergeben.
Um die Funktionsfähigkeit der städtischen Entwässerungseinrichtungen dauerhaft sicherzustellen, wird der bisherige Reinigungsrhythmus von zwei auf drei Durchgänge pro Jahr erhöht. Hintergrund sind veränderte klimatische Bedingungen: Längere Trockenperioden führen zunehmend dazu, dass Laub und Verschmutzungen auch außerhalb der klassischen Herbstmonate anfallen und die Abläufe schneller verstopfen.
Der Rahmenvertrag umfasst das Jahr 2026 sowie eine Verlängerungsoption für 2027, sofern die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Teilfläche des Schwetzinger Friedhofs wird entwidmet

Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat die Entwidmung einer rund 767 Quadratmeter großen Teilfläche des Friedhofs beschlossen. Die Fläche liegt am Randbereich zur Straße „Am langen Sand“ und wird bereits heute ausschließlich als Lagerfläche der Friedhofsverwaltung und Stadtgärtnerei genutzt.
Da sich auf dem betroffenen Areal keine Grabstätten befinden und dort auch künftig keine Bestattungen vorgesehen sind, kann die Fläche ohne Auswirkungen auf bestehende Grabnutzungsrechte einer anderen Nutzung zugeführt werden. Umbettungen oder Entschädigungen sind daher nicht erforderlich.
Insgesamt reduziert sich die Friedhofsfläche damit geringfügig. Die Entscheidung schafft zugleich die rechtliche Grundlage für eine zukünftige anderweitige Nutzung des bislang betrieblich genutzten Bereichs.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Ansprechpartner

Frau Andrea Baisch

Amtsleiterin

Fax +49 (62 02) 87 51 07
Gebäude Hebelstraße 1
Raum 204