Aus dem Gemeinderat am 20. Mai 2026
Johann-Michael-Zeyher-Grundschule: Gemeinderat beschließt Ausbau
Johann-Michael-Zeyher-Grundschule soll zur Ganztagsschule ausgebaut werden
Das überarbeitete Raumkonzept setzt auf eine wirtschaftliche, bedarfsgerechte Planung und soll den maximalen Kostenrahmen von 9,95 Millionen Euro nicht überschreiten. Durch eine Reduzierung der Neubaufläche und eine stärkere Mehrfachnutzung von Räumen konnte die ursprünglich deutlich höhere Kostenschätzung erheblich gesenkt werden. Der Neubau soll künftig gemeinsam mit dem Bestandsgebäude eine funktionale und zukunftsfähige Ganztagsgrundschule ermöglichen.
Ziel ist es, alle notwendigen Räume für den Ganztagsbetrieb bereitzustellen, ohne dabei überdimensionierte Flächen vorzusehen. Gleichzeitig sollen pädagogische Qualität, Flexibilität und Nachhaltigkeit gewährleistet bleiben.
Die Fertigstellung des Neubaus ist für das Jahr 2028 vorgesehen. Bei planmäßigem Verlauf könnte der Ganztagsbetrieb ab dem Schuljahr 2028/29 starten. Ein Großteil der Kosten soll durch Fördermittel gedeckt werden, sodass die finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt reduziert wird.
Gemeinderat erlaubt Dachbefreiungen im Baugebiet „Schälzig“
Der Gemeinderat hat Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schälzig“ nach §31 Abs. 3 BauGB (so genannter „Bauturbo“) beschlossen. Künftig können auf Grundstücken, die unmittelbar hinter dem Lärmschutzwall an der B 36 liegen, Dachaufbauten, Dachflächenfenster sowie weitere Öffnungen zur Belichtung auch auf der bislang eingeschränkten Nordseite zugelassen werden.
Hintergrund ist die veränderte Verkehrssituation: Seit der Abstufung der B 36 zur Ortsstraße im Jahr 2009 haben sich die Lärmbelastungen deutlich reduziert. Die ursprünglich aus Gründen des Schallschutzes festgelegten Einschränkungen gelten daher als nicht mehr erforderlich. Zudem ermöglichen technische Fortschritte im Schallschutz heute bessere Lösungen für gesunde Wohnverhältnisse.
Von der Regelung können insgesamt 16 Grundstücke mit 26 Wohnhäusern profitieren. Neben einem noch unbebauten Grundstück eröffnet die Entscheidung insbesondere auch bestehenden Gebäuden neue Möglichkeiten, Dachgeschosse auszubauen und die Wohnqualität zu verbessern.
Sanierung der Scheffelstraße geht weiter
Die Stadt saniert die Scheffelstraße in mehreren Abschnitten. Nach der 2024 erfolgten Sanierung des Teilstücks im Bereich des Penny-Marktes, steht von Ende Juli bis Ende Oktober 2026 der Kreuzungsbereich Scheffelstraße/ Robert-Bosch-Straße zur Erneuerung an. Im Zuge der Baumaßnahme werden die Fahrbahn erneuert, ein Gehwegabschnitt zu einer Parkbucht für PKW umgestaltet und zur Verbesserung der Straßenentwässerung drei neue Anschlussleitungen hergestellt.
Der Auftrag zum Angebotspreis von 309.004,58 EUR geht an die Firma Joh. Schön & Sohn Bau GmbH & Co. KG aus Speyer.
Innenbeleuchtung der Nordstadt-Grundschule wird auf LED umgerüstet
In der Nordstadt-Grundschule soll die bestehende Innenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technik umgerüstet werden. Ziel der Maßnahme ist es, den Energieverbrauch zu senken, Betriebskosten zu reduzieren und zugleich die Beleuchtungsqualität zu verbessern.
Der Auftrag ging an die Firma Atalar Elektro GmbH aus Ludwigshafen zum Angebotspreis von 185.723,65 EUR.
Die Umsetzung der Arbeiten ist in den Sommerferien geplant, um den laufenden Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Stadt plant Einführung eines digitalen Rechnungsworkflows
Die Stadt Schwetzingen plant die Einführung eines digitalen Rechnungsworkflows. Der Gemeinderat gab die Zustimmung zur Vergabe an die Firma Optimal-Systems aus Konstanz zum Auftragswert von 184.843 EUR.
Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2028. Künftig werden strukturierte Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung verbindlich, während herkömmliche PDF- und Papierrechnungen nicht mehr ausreichen.
Gemeinderat wird über GPA-Prüfung der Bauausgaben informiert
Der Gemeinderat nahm den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg über die Bauausgaben der Jahre 2019 bis 2023 zur Kenntnis. Die GPA ist gesetzlich für die überörtliche Prüfung der Stadt zuständig.
Die Prüfung wurde im Zeitraum vom 18. März bis 22. April 2024 durchgeführt und umfasste ausgewählte Schwerpunkte sowie Stichproben der Bauausgaben. Dabei wurden auch aktuelle Verwaltungsvorgänge einbezogen.
Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung wurden bereits mit der Verwaltung besprochen und um Stellungnahme zu einzelnen Beanstandungen gebeten.
Mit der Unterrichtung des Gemeinderats kommt die Stadt ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, über die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichts zu informieren.
Jugendbeteiligung in Schwetzingen wird weiter gestärkt
Die Stadt Schwetzingen baut die Beteiligung junger Menschen weiter aus. So soll es einen jährlichen Austausch zwischen Jugendlichen, Gemeinderat, Verwaltung und Jugendarbeit geben. Ziel ist es, Anliegen der Jugendlichen regelmäßig aufzugreifen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
Grundlage hierfür ist ein erstes Treffen im Oktober 2025 im Jugendzentrum GO IN, das von allen Beteiligten als erfolgreich bewertet wurde. Mehrere dort angesprochene Themen befinden sich bereits in der Umsetzung. So wird eine Lademöglichkeit für E-Scooter eingerichtet und eine Sonnenschutzfolie am Gebäude angebracht. Zudem wurden die Öffnungszeiten des Jugendzentrums bereits ausgeweitet.
Weitere Anliegen, wie die Modernisierung der Basketballinfrastruktur in der Sporthalle des Hebel-Gymnasiums oder die Weiterentwicklung des Dirt Parks gemeinsam mit einem örtlichen Verein, befinden sich in Planung, werden jedoch teilweise erst im Zuge künftiger Sanierungsmaßnahmen umgesetzt.
Der Gemeinderat nahm zudem den Jahresbericht 2025 der Jugendarbeit zur Kenntnis. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit GO IN Schwetzingen blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2025 mit steigenden Besucherzahlen und einem erweiterten Angebot zurück. Rund 1.000 zusätzliche Besucherinnen und Besucher verdeutlichen die positive Entwicklung, insbesondere durch neue Projekte und eine gezieltere Ansprache weiblicher Jugendlicher.
Das Jugendzentrum konnte sein Programm durch innovative Angebote wie Theaterprojekte, Kochworkshops und verschiedene Freizeitaktionen ausbauen. Gleichzeitig blieben etablierte Formate weiterhin stark nachgefragt. Auch die Mobile Jugendarbeit war verstärkt im Stadtgebiet präsent und erreichte Jugendliche direkt an ihren Treffpunkten.
Die Zusammenarbeit mit Schulen und sozialen Einrichtungen wurde weiter intensiviert, wodurch neue Zugänge zu jungen Menschen geschaffen und bestehende Netzwerke gestärkt wurden. Zudem war die Jugendarbeit bei zahlreichen Veranstaltungen im Stadtleben aktiv vertreten.
Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis: Änderung der Gebührensatzung und Neubestellung eines Mitglieds
Der Gemeinderat hat die Neufassung der Gebührensatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss im südwestlichen Rhein-Neckar-Kreis beschlossen. Die neue Satzung tritt zum 1. Juni 2026 in Kraft.
Hintergrund der Anpassung sind mehrere inhaltliche und rechtliche Änderungen. So wird zunächst die offizielle Bezeichnung des Gremiums angepasst: Statt „gemeinsamer Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen“ gilt künftig die Bezeichnung „gemeinsamer Gutachterausschuss für den südwestlichen Rhein-Neckar-Kreis“.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Darstellung der Gebühren. Künftig müssen diese für private Verbraucher vollständig, also inklusive eventuell anfallender Mehrwertsteuer, ausgewiesen werden. Bisher erfolgte die Angabe ausschließlich in Nettobeträgen, ergänzt durch einen allgemeinen Hinweis zur Umsatzsteuer. Dies erschwerte die transparente Nachvollziehbarkeit der tatsächlich anfallenden Kosten.
Darüber hinaus wurde die Gebührenstruktur insgesamt neu kalkuliert. Grund hierfür sind unter anderem gestiegene Personalkosten sowie die Vorgabe, Gutachten kostendeckend zu erstellen. Insbesondere bei Objekten mit niedrigeren Werten lagen die bisherigen Gebühren unter dem tatsächlichen Aufwand.
Trotz der Einbindung mehrerer Gutachter und der fachlichen Unterstützung durch die Geschäftsstelle, die eine hohe Qualität der Gutachten sicherstellt, bewegten sich die bisherigen Gebühren unterhalb vergleichbarer Honorare freiberuflicher sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Bei der Neufestsetzung wurden daher sowohl Empfehlungen einschlägiger Fachverbände als auch aktuelle Entwicklungen anderer Gutachterausschüsse im Rhein-Neckar-Kreis berücksichtigt.
Zudem wird die Gebührenberechnung vereinfacht, um sie für Antragstellende transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Ergänzend wurden aufgrund aktueller rechtlicher Entwicklungen Hinweise zum Datenschutz sowie zum Widerrufsrecht für private Verbraucher aufgenommen. Teilweise wurden auch erläuternde Beispiele zur Gebührenberechnung und zu allgemeinen Sachverhalten ergänzt.
Christiane Benetti wird als neue ehrenamtliche Gutachterin für die Gemeinde Reilingen bestellt. Sie tritt die Nachfolge von Herrn Klaus Benetti an, der zum 31. Mai 2025 auf eigenen Wunsch aus dem Gremium ausgeschieden ist. Sie wurde von der Gemeinde Reilingen vorgeschlagen und wird ihre Tätigkeit zum 1. Juli 2026 aufnehmen. Die Amtszeit endet regulär am 29. Februar 2028.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der zehn beteiligten Städte und Gemeinden sowie Gutachtern des Finanzamts Schwetzingen. Die ehrenamtlichen Mitglieder unterstützen unter anderem bei der Ermittlung von Grundstückswerten und der Erstellung von Gutachten.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.